Anklage behauptet, Banken schöpfen illegal Geld
Archivmeldung vom 05.08.2005
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittJohn Ruiz Dempsey (BSCR,LLB) ist Kriminologe und Spezialist für Prozeßführung. Er strengte im Auftrag des Volks von Kanada mit der Behauptung einen Prozeß an, Finanzinstitutionen seien an illegaler Geldschöpfung beteiligt.
Die Anklage mit dem Vorwurf, alle im Kreditwesen tätigen Finanzinstitutionen hätten sich an einer bewußten Intrige beteiligt, um die Schuldner zu betrügen, in dem sie ihnen nicht existierendes Geld ausliehen, das von ihnen aus „dünner Luft“ auf illegale Weise geschaffen worden sei, wurde am Freitag 15.April 2005 beim Obersten Gericht von British Columbia, in New Westminister eingereicht.
Dempsy behauptet, die Geldschöpfung aus dem Nichts übersteigt die Befugnis der Konzession oder Firmenvollmacht dieser Angeklagten und ist daher nichtig, und daß alles Geld das unter falschem Vorwand ausgeliehen wird, gegen das Strafgesetz verstößt.
Das Verfahren – das erste seiner Art in Kanada – könnte Millionen von Kanadiern betreffen; es behauptet, daß die Verträge zwischen den Leuten („den Schuldnern“) und den Finanzinstitutionen nichtig oder zu annullieren seien und keine Gültigkeit oder Effekt hätten und zwar wegen dem vorweg erfolgten Rechtsverstoß und weil substantielle Fakten nicht offengelegt worden waren. Dempsy meint, entsprechende Transaktionen erfüllten den Tatbestand der Geldfälschungen und Geldwäsche, weil die Geldquelle, wenn die Angeklagten tatsächlich Geld überwiesen und dem Konto des Schuldners gutgeschrieben hätten, nicht zurückverfolgt, erklärt oder zur Rechenschaft gezogen werden konnte.
Die Anklage richtet sich gegen Envision Credit Union, Laurentian Bank of Canada, Royal Bank of Canada, Canadian Imerpial Bank of Commerce, Bank of Montreal, TD Canada Trust und Canadian Payment Assoc. als zivile Verschwörer. Der Kläger im Verfahren verlangt die Rückerstattung des Geldes und des Eigentums, das auf dem Wege der Konfiszierung durch illegale Schuldenbeitreibung und Zwangsvollstreckung verloren gegangen war.
Zu keiner Zeit hatten die beklagten Banken das Recht, irgendwelches Geld an die Schuldner auszuleihen weil:
1 die Banken und Kreditinstitutionen kein Geld zum Verleihen hatten, ihnen fehlte daher die Voraussetzung, um bindende Verträge einzugehen;
2. die Beklagten verfügten über keine eigene Bargeldrücklagen, sie waren rechtlich nicht befugt, das Geld ihrer Einleger oder Mitglieder ohne ausdrückliche schriftliche Autorisierung seitens der Einleger auszuleihen;
3. die Beklagten verfügen zur Verleihung über keine eigenen materiellen Vermögenswerte, ihre Vermögenswerte bestand in Papieren (paper assets) zu meist in der Form von „Forderungen“, die sie selbst aus „dünner Luft“ geschaffen und aus Krediten abgeleitet hatten, während das Geld, das sie ausliehen, ebenfalls aus dünner Luft geschöpft wurde.
Auf eine andere Weise als über Buchungen und Computereingaben wurde kein Geld oder eine andere Wertsubstanz von den Beklagten an die Kläger ausgeliehen. Bei allen Kreditüberweisungen zwischen den Beklagten und den Klägern haben die Finanzinstitutionen keinerlei wirkliche Wertübertragung vorgenommen. Wertübertragungen wurden nur seitens der Kreditnehmer getätigt. Die Vorgehensweisen der beklagten Finanzinstitutionen stünden – behauptet die Anklage - im starken Widerspruch zu Vorgehensweisen verantwortungsbewußter und ethischer Geldverleiher, die reale, greifbare legale Zahlungsmittel ausleihen. Die Klage behauptet, daß die Kredittransaktionen betrügerisch seien, weil kein wirklicher Wert von den Beklagten an die Kläger übertragen worden sei; die Beklagten weder ein Risiko eingegangen seien, noch etwas verloren hätten und unter keinerlei Umständen etwas hätten verlieren können. Daher sei nach Recht und Billigkeit auch keine Rückgabeverpflichtung zustande gekommen.
Die Zwangsvollstreckungsverfahren, die sich aus dem Konkurs der Nehmer solcher betrügerischen Kredite ergeben hätten, seien von den beklagten Banken und Kreditvereinen in böser Absicht in Gang gebracht worden, und seien in jeder Hinsicht Handlungen widerrechtlicher Aneignung und gesetzwidrige Beschlagnahmung von Eigentum ohne gerichtliches Verfahren, und führten in jedem Fall zu einer ungerechtfertigten Bereicherung der Beklagten.
Das Verfahren behauptet, die Beklagten handhabten eine betrügerische Bankpraxis, bei der sie ihre Kunden täuschen und glauben machen, daß sie tatsächlich „Kredit“ oder Geld bekämen, wo doch tatsächlich kein wirkliches Geld an die Kreditnehmer ausgeliehen wird. Die Klage beschreibt eine Praxis, bei der in Wirklichkeit an die Kreditnehmer kein anderes Geld als Buchungen oder Computereinträge übertragen wurden. Statt wirklichem Geld hätten die Kreditnehmer „elektronisches“ oder „digital geschöpftes“ Geld erhalten, das aus dem Nichts und ohne Kosten für die Finanzinstitute geschaffen worden, und als „Kredit“ dem Konto der Kunden belastet worden sei. Den Kreditnehmern würde für Geld, das sie niemals erhalten hätten, die Zahlung krimineller Zinsraten aufgebürdet. Die Anklage behauptet ferner, die Beklagten würden die Kunden wirksam zu virtuellen Zinssklaven machen, und sie zwingen, für etwas zu bezahlen, das sie niemals erhalten hätten und ihnen schließlich, wenn sie die Bankforderungen nicht mehr in wirklichem Geld bezahlen konnten, ihren Besitz beschlagnahmen.
Quelle: National Press Release, John R. Dempsey, New Westminster BC
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