GoMoPa stellte Strafanzeige gegen Heinz Gerlach
Archivmeldung vom 23.10.2009
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittNachdem dem selbsternannten Finanztester Heinz Gerlach (64) aus Oberursel (Hessen) vom Landgericht Hamburg am 28. September 2009 (Az: 325 O 334/09) verboten wurde, weiter Lügen über den New Yorker Finanznachrichtendienst GoMoPa.net zu verbreiten, reagierte der Schein-Anlegerschützer nicht etwa mit Reue. Ganz im Gegenteil. Gerlach wurde kriminell und verleumdete die Gründungsgesellchafter GoMoPa's, Klaus Maurischat und Mark Vornkahl, und einen außerhalb von GoMoPa stehenden Geschäftsmann, Wolfgang Zimmermann, als angebliche Erpresser.
Er sendete diese Räuberpistole am 15. Oktober 2009 per Einschreiben an den Leitenden Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschat Berlin, Dr. Andreas Behm. GoMoPa wurde eine Kopie zugespielt. Den Eingang konnte Generalstaatsanwaltssprecher Martin Steltner gegenüber GoMoPa zwar noch nicht bestätigen, aber das würde nichts heissen. Es dauere immer eine ganze Weile. Berlin sei nun einmal die größte Staatsanwaltschaft Deutschlands. Die Behörde ist nach Eingang verpflichtet, eine Ermittlung einzuleiten, egal, ob die Vorwürfe stimmen oder nicht. Gerlach ist dafür bekannt, dass er Strafanzeigen ins Blaue initiiert, um dann, unangreifbar für ihn, aber für den Betroffenen sehr zum Nachteil, in seinem Direkten Anlegerschutz zu berichten.
GoMoPa sah sich gezwungen zu handeln und zeigte Heinz Gerlach ebenfalls bei der Generaltstaatsanwaltschaft Berlin wegen falscher Verdächtigung, Verleumdung und Nachstellen an. Gleichzeitig stellte GoMoPa-Anwalt Albrecht Saß aus Hamburg Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Delikte.
Saß führte aus: "Soweit Gerlach die Herren Maurischat und Vornkahl beschuldigt, dürfte die Strafanzeige rein taktisch motiviert sein. Meine Mandanten sind Gesellschafter der Firma Goldman Morgenstern & Partners Consulting LLC, die einen deutschsprachigen Finanznachrichtendienst betreibt. Diese Firma hat gerade eine einstweilige Verfügung gegen Gerlach vor dem Landgericht Hamburg, AZ: 325 O 334/09, erwirkt, da dieser kritische Berichterstattung über sein Geschäfte zum Anlass nahm unflätige Äußerungen zu verbreiten. Es ist anzunehmen, dass Gerlach sich nun prozessuale Vorteile mit der Beschaffung eines staatsanwaltschaftlichen Aktenzeichen zu verschaffen versucht. Anders ist die inhaltlich völlig substanzlose Strafanzeige nicht zu erklären. Insbesondere der Verdacht der Erpressung ist absurd.
Soweit Gerlach Herrn Zimmermann beschuldigt, wird zunächst darauf hingewiesen, dass Herr Zimmermann keinesfalls, wie behauptet, Partner von Klaus Maurischat ist und auch niemals war. Herr Zimmermann kooperiert in keiner Weise mit Goldman Morgenstern & Partners LLC (GoMoPa) und ist auch nicht daran beteiligt."
Heinz Gerlach erfand nicht nur in seiner Postille eine Geschichte, nach der eine kritische Berichterstattung auf GoMoPa von Kriminellen erkauft worden sei, die Gerlach zuvor als kriminell enttarnt habe. Sollte Gerlach dieses Lügenmärchen weiter verbreiten, muss Gerlach für ein halbes Jahr ins Gefängnis oder bis zu 250.000 Euro Strafe zahlen. Das Unterlassungsurteil vom 28. September 2009 ist rechtskräftig.
Prominentestes Opfer dieses Gerlachschen Gebahren ist der Fundus-Chef Anno August Jagdfeld (62). Der Wiedererbauer des legendären Berliner Hotels Adlon am Brandenburger Tor lehnte Gerlachs "Prospektierungs-Know-How" für umgerechnet monatlich 12.500 Euro plus Mehrwertsteuer im Jahre 1997 schlichtweg ab. Gerlach reagierte, wie er immer reagierte: Er schrieb Jagdfelds aktuelle Emission nieder. Und besaß sogar die Frechheit, Jagdfeld wegen angeblich vollendeten Kapitalanlagebetruges in Bezug auf den Fundus Fonds 32 Forum Berlin Köpenick bei der Kölner Staatsanwaltschaft anzuzeigen und nutzte die Zeit bis zur Einstellung des Verfahrens, um über die Ermittlungsarbeit zu berichten und in der Presse zu trommeln. Jagdfeld wehrte sich mit Erfolg. Der Staatsanwalt Wolfgang Hartung aus Köln stellte das Verfahren zwar ein und rügte das Vorgehen Gerlachs scharf. ,,Besonders bedenklich aber stimmt den Unterzeichner (Staatsanwalt Hartung) der Umstand, dass Ihr Mandant (das Schreiben Hartungs ist an Gerlachs Anwalt gerichtet, Anm.d.Red.) als späterer Anzeigeerstatter nach dem von dem Beschuldigten (gemeint ist Jagdfeld) mit Anlage 2 vorgelegten Fax vom 14.03.97 der Fundus Fonds Verwaltungen GmbH sein ,Prospektierungs-Know-how' in Form einer ,Prospekt-Vorprüfung' entgeltlich für 25 Tausend D-Mark angedient hatte, was in der Strafanzeige allerdings noch nicht einmal erwähnt wurde."
Daraus folgert der Staatsanwalt dann:
,,Vor diesem Hintergrund kann man sich des Verdachts nicht erwehren, dass die Motivation für die Strafanzeige (die Gerlach veranlasste, Anm.d.Red.) nur darin liegt, dem Beschuldigten durch diese ,Strafaktion' vor Augen zu führen, dass er besser das diesmal vergeblich angediente ,ProspektierungsKnow-how' des Anzeigeerstatters natürlich gegen Entgelt angenommen hätte.
Insofern wird bei eventuell künftigen Strafanzeigen Ihres Mandanten zu prüfen sein, ob nicht vor Aufnahme von weiteren gegen die Beschuldigten gerichteten Ermittlungen zunächst eine umfangreiche, entsprechende Belehrungen enthaltende, gegebenenfalls richterliche Vernehmung des Anzeigenerstatters vorgeschaltet werden muss, um diesen zu den komplexen Umfang der Korrespondenz mit den jeweiligen Beschuldigten zu vernehmen. Hochachtungsvoll. Hartung. Staatsanwalt."
Ein Gericht verbot Gerlach bereits, sich Anlegerschützer zu nennen, ein weiteres Gericht verbot Gerlach das Drohen mit einem Negativrating, falls man keine Vorabprüfung bezahle. Ein drittes Gericht machte Gerlach klar, dass er in Regress genommen werde, sollte er weiter lügen. Dennoch ist der Lügenbaron von Oberursel scheinbar nicht zu stoppen. Gerlach bezeichnet sich neuerdings als Lobbyist einer kapitialstarken Fonds-, Anwalts- und Vertriebsgruppe. Deshalb überzieht er weiterhin zahlungsunwillige Emissionshäuser oder Kritiker mit Lügen und Strafanzeigen.
Quelle: GoMoPa (www.gomopa.net / Siegfried Siewert)