Verfassungswidrige Hausdurchsuchungen wegen angeblichem Verstoß gegen den Meisterzwang im Handwerk
Archivmeldung vom 15.03.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittMit 4 neuen Entscheidungen (Aktenzeichen: 2 BvR 153/04, 2 BvR 233 /04, 2 BvR 1915/02 und 2 BvR 2029/02 - alle vom 14.02.2008) hat das Verfassungsgericht seit März letzten Jahres insgesamt 17 rechtswidrige Durchsuchungen bei Handwerkern ohne Meisterbrief festgestellt - über einen dieser Fälle berichtete am 14.02.2008 das Fernsehmagazin Panorama.
Der Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker (BUH)
schätzt, dass jährlich mehrere Tausend solcher Durchsuchungen
stattfinden. Regelmäßig würden die Durchsuchungsbeschlüsse den vom
Verfassungsgericht aufgestellten Kriterien nicht genügen – die
Durchsuchungen seien deswegen rechtswidrig.
Hilke Böttcher, die Anwältin eines Beschwerdeführers, erläutert: „Wie
auch in früheren Entscheidungen bemängelt das Gericht erneut, dass aus
den Durchsuchungsbeschlüssen nicht einmal hervor geht, gegen welche
Bußgeldvorschrift die Betroffenen verstoßen haben sollen. Genauso
bemängelt das höchste Gericht, dass aus den angegriffenen Beschlüssen
nicht im Ansatz ersichtlich ist, dass die Amts- und Landgerichte eine
eigenständige Verhältnismäßigkeitsprüfung vorgenommen haben“.
BUH-Vorstandsmitglied Jonas Kuckuk kritisiert: „Handwerker können nicht
am Markt bestehen, wenn sie so schlechte Arbeit abliefern, wie diese
Richter an Amts- und Landgerichten, die solche schlampigen
Durchsuchungsbeschlüsse erlassen. Uns Autodidakten und Gesellen wird
die freie Berufsausübung verboten, weil wir angeblich nicht in der Lage
seien gute Arbeit abzuliefern. Aber die Richter, die uns die
Unverletzlichkeit der Wohnung rauben, beweisen damit, dass nicht einmal
ein Studium reicht um qualitativ ausreichende Arbeit zu garantieren.
Obwohl die Entscheidungen in Fachzeitschriften veröffentlicht sind,
halten sich die Richter nicht an die bindenden Vorgaben des
Verfassungsgerichts. Wir fordern großzügige Schadensersatzregelungen
bei rechtswidrigen Durchsuchungen.“
Die Frage, ob der Meisterzwang selber mit dem Grundgesetz vereinbar
ist, lässt das Verfassungsgericht erneut offen. Auf diese Frage kam es
nicht an, weil die Durchsuchungen schon wegen der Unverletzlichkeit der
Wohnung rechtswidrig waren – so das Verfassungsgericht.
Quelle: BUH e.V.