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Verfassungswidrige Hausdurchsuchungen wegen angeblichem Verstoß gegen den Meisterzwang im Handwerk

Archivmeldung vom 15.03.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.03.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Mit 4 neuen Entscheidungen (Aktenzeichen: 2 BvR 153/04, 2 BvR 233 /04, 2 BvR 1915/02 und 2 BvR 2029/02 - alle vom 14.02.2008) hat das Verfassungsgericht seit März letzten Jahres insgesamt 17 rechtswidrige Durchsuchungen bei Handwerkern ohne Meisterbrief festgestellt - über einen dieser Fälle berichtete am 14.02.2008 das Fernsehmagazin Panorama.

Der Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker (BUH) schätzt, dass jährlich mehrere Tausend solcher Durchsuchungen stattfinden. Regelmäßig würden die Durchsuchungsbeschlüsse den vom Verfassungsgericht aufgestellten Kriterien nicht genügen – die Durchsuchungen seien deswegen rechtswidrig.
Hilke Böttcher, die Anwältin eines Beschwerdeführers, erläutert: „Wie auch in früheren Entscheidungen bemängelt das Gericht erneut, dass aus den Durchsuchungsbeschlüssen nicht einmal hervor geht, gegen welche Bußgeldvorschrift die Betroffenen verstoßen haben sollen. Genauso bemängelt das höchste Gericht, dass aus den angegriffenen Beschlüssen nicht im Ansatz ersichtlich ist, dass die Amts- und Landgerichte eine eigenständige Verhältnismäßigkeitsprüfung vorgenommen haben“.
BUH-Vorstandsmitglied Jonas Kuckuk kritisiert: „Handwerker können nicht am Markt bestehen, wenn sie so schlechte Arbeit abliefern, wie diese Richter an Amts- und Landgerichten, die solche schlampigen Durchsuchungsbeschlüsse erlassen. Uns Autodidakten und Gesellen wird die freie Berufsausübung verboten, weil wir angeblich nicht in der Lage seien gute Arbeit abzuliefern. Aber die Richter, die uns die Unverletzlichkeit der Wohnung rauben, beweisen damit, dass nicht einmal ein Studium reicht um qualitativ ausreichende Arbeit zu garantieren. Obwohl die Entscheidungen in Fachzeitschriften veröffentlicht sind, halten sich die Richter nicht an die bindenden Vorgaben des Verfassungsgerichts. Wir fordern großzügige Schadensersatzregelungen bei rechtswidrigen Durchsuchungen.“
Die Frage, ob der Meisterzwang selber mit dem Grundgesetz vereinbar ist, lässt das Verfassungsgericht erneut offen. Auf diese Frage kam es nicht an, weil die Durchsuchungen schon wegen der Unverletzlichkeit der Wohnung rechtswidrig waren – so das Verfassungsgericht.

Quelle: BUH e.V.

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