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Markus Frick und die 3 Russen-Aktien - Wusste der Börsenguru wirklich nicht, was er tut?

Archivmeldung vom 01.03.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.03.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Landgericht Heidelberg sprach in einem ersten Urteil von Anfang Februar einem Anleger vollen Schadensersatz gegen den Börsenguru Markus Frick zu. Gab Markus Frick hierbei fahrlässig oder vorsätzlich falsche Aktien-Empfehlungen? Eine Chronologie der Merkwürdigkeiten der Empfehlungen von Markus Frick:

Beispiel Russoil: Hier riet der Börsenguru Anfang Juni 2007 zum Einstieg. Es handele sich hierbei, so Frick, „um ein amerikanisches Öl- und Gasunternehmen, das seine Anlagen zu 100 % in Sibirien hat.“ Die Aktie sei ihm „auf jeder Konferenz aufgefallen“ und er habe auch Gespräche mit Analysten geführt, „die dieses Unternehmen sehr gut kennen.“ Man wird durchaus richtig vermuten, dass bei einem derart jungen Unternehmen, das aus einem wertlosen Börsenmantel hervorgegangen ist, bis zu diesem Zeitpunkt nur sehr wenige Konferenzen stattgefunden haben dürften und sich auch nur sehr wenige Analysten überhaupt mit dieser Aktie beschäftigt haben dürften.

Äußerst auffällig ist auch, dass die Beziehungen zwischen Markus Frick und den drei von ihm empfohlenen Firmen durchaus recht eng sind. Das lässt den Eindruck entstehen, dass der Börsenguru nicht völlig unwissend gewesen sein könnte, welche Werte er tatsächlich empfahl.
Markus Frick teilte seinen Abonnenten in verschiedenen Börsenbriefen mit, sich mit den Vorständen der Star Energy Corp., der Stargold Mines Inc. und der Russ Oil Corp. getroffen und mit diesen über die Entwicklungen der von ihm empfohlenen Firmen gesprochen zu haben. „Die tatsächlichen Umstände der Firmen hätten ihm daher unserer Ansicht nach zumindestens nicht völlig entgehen können. Stattdessen schilderte Herr Frick die Firmen, unserer Ansicht nach recht einseitig, als enorm gewinnträchtig,“ so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Kanzlei Rohde & Späth.

Alle drei Firmen Star Energy, StarGold und Russoil wurden auch durch dieselbe Firma, eine Bluewater Partners S.A. mit Sitz auf den Cayman Islands in Deutschland vermarktet. Dem Management von Bluewater Partners gehört auch eine Elena Furman an, die für die Promotingfirma REV Solutions LLC tätig war, von der drei Kunden betreut wurden: Die Firma Stargold Mines, Star Energy und Russoil.
Als Gründer von Bluewater Partners ist im panamaischen Handelsregister übrigens ein gewisser Silvestre Hutchinson eingetragen. Derselbe Silvestre Hutchinson war zum Zeitpunkt der Aktienempfehlungen durch Markus Frick, auch als Vorstand von Russoil tätig. Hier schließt sich nun der Kreis: Silvestre Hutchinson war früher auch Vorstandsmitglied von Quest Minerals + Mining.
Ein Kollege im Management von QMMG war dabei Marcus Segal, der wiederum Manager von Star Energy und Stargold Mines zum Zeitpunkt der Frick-Empfehlungen war, also der beiden anderen Frick-Papiere. Und eine Gründerin der Promoting-Firma Bluewater Partners, deren Vertreter bei Herrn Frick zu Besuch waren, ist Margot Hutchinson, die Ehefrau von Silvestre Hutchinson.
Alles nur merkwürdige Zufälle?

„Denn Sie wissen nicht was Sie tun,“ – oder, abgewandelt „denn er wusste nicht, was er tut,“ – ob dies im gegenwärtigen Fall zutrifft, kann somit nicht abschließend beurteilt werden.
„Das Urteil des Landgerichts Heidelberg hat übrigens bewusst offen gelassen, ob ein vorsätzliches oder nur fahrlässiges Handeln von Herrn Frick vorlag, indem es feststellt, dass er entweder vorsätzlich oder aber jedenfalls fahrlässig gehandelt habe,“ so Rechtsanwalt Dr. Walter Späth.

Es ist also nach Ansicht des Landgerichts Heidelberg somit nicht entscheidend, ob vorsätzliches oder nur fahrlässiges Handeln von Markus Frick vorliegt, nach Ansicht des LG Heidelbergs können Geschädigte unabhängig von dieser Frage ihren Schaden ersetzt erhalten.
Das Urteil des Landgerichts Heidelberg spricht davon, dass Markus Frick selber versprochen habe, dass er seine Informationen sorgfältig und gewissenhaft aus öffentlich zugänglichen Informationsquellen zusammenstelle, was er nicht getan habe (S. 17 des Urteils).
Auch andere Geschädigte sollten daher nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte umgehend ihre Schadensersatzmöglichkeiten prüfen.

Quelle: BSZ® e.V.

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