Markus Frick und die 3 Russen-Aktien - Wusste der Börsenguru wirklich nicht, was er tut?
Archivmeldung vom 01.03.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Landgericht Heidelberg sprach in einem ersten Urteil von Anfang Februar einem Anleger vollen Schadensersatz gegen den Börsenguru Markus Frick zu. Gab Markus Frick hierbei fahrlässig oder vorsätzlich falsche Aktien-Empfehlungen? Eine Chronologie der Merkwürdigkeiten der Empfehlungen von Markus Frick:
Beispiel Russoil: Hier riet der Börsenguru Anfang Juni 2007 zum Einstieg. Es handele sich hierbei, so Frick, „um ein amerikanisches Öl- und Gasunternehmen, das seine Anlagen zu 100 % in Sibirien hat.“ Die Aktie sei ihm „auf jeder Konferenz aufgefallen“ und er habe auch Gespräche mit Analysten geführt, „die dieses Unternehmen sehr gut kennen.“ Man wird durchaus richtig vermuten, dass bei einem derart jungen Unternehmen, das aus einem wertlosen Börsenmantel hervorgegangen ist, bis zu diesem Zeitpunkt nur sehr wenige Konferenzen stattgefunden haben dürften und sich auch nur sehr wenige Analysten überhaupt mit dieser Aktie beschäftigt haben dürften.
Äußerst auffällig ist auch, dass die Beziehungen zwischen Markus Frick
und den drei von ihm empfohlenen Firmen durchaus recht eng sind. Das
lässt den Eindruck entstehen, dass der Börsenguru nicht völlig
unwissend gewesen sein könnte, welche Werte er tatsächlich empfahl.
Markus Frick teilte seinen Abonnenten in verschiedenen Börsenbriefen
mit, sich mit den Vorständen der Star Energy Corp., der Stargold Mines
Inc. und der Russ Oil Corp. getroffen und mit diesen über die
Entwicklungen der von ihm empfohlenen Firmen gesprochen zu haben. „Die
tatsächlichen Umstände der Firmen hätten ihm daher unserer Ansicht nach
zumindestens nicht völlig entgehen können. Stattdessen schilderte Herr
Frick die Firmen, unserer Ansicht nach recht einseitig, als enorm
gewinnträchtig,“ so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc,
von der Kanzlei Rohde & Späth.
Alle drei Firmen Star Energy, StarGold und Russoil wurden auch durch
dieselbe Firma, eine Bluewater Partners S.A. mit Sitz auf den Cayman
Islands in Deutschland vermarktet. Dem Management von Bluewater
Partners gehört auch eine Elena Furman an, die für die Promotingfirma
REV Solutions LLC tätig war, von der drei Kunden betreut wurden: Die
Firma Stargold Mines, Star Energy und Russoil.
Als Gründer von Bluewater Partners ist im panamaischen Handelsregister
übrigens ein gewisser Silvestre Hutchinson eingetragen. Derselbe
Silvestre Hutchinson war zum Zeitpunkt der Aktienempfehlungen durch
Markus Frick, auch als Vorstand von Russoil tätig. Hier schließt sich
nun der Kreis: Silvestre Hutchinson war früher auch Vorstandsmitglied
von Quest Minerals + Mining.
Ein Kollege im Management von QMMG war dabei Marcus Segal, der wiederum
Manager von Star Energy und Stargold Mines zum Zeitpunkt der
Frick-Empfehlungen war, also der beiden anderen Frick-Papiere. Und eine
Gründerin der Promoting-Firma Bluewater Partners, deren Vertreter bei
Herrn Frick zu Besuch waren, ist Margot Hutchinson, die Ehefrau von
Silvestre Hutchinson.
Alles nur merkwürdige Zufälle?
„Denn Sie wissen nicht was Sie tun,“ – oder, abgewandelt „denn er
wusste nicht, was er tut,“ – ob dies im gegenwärtigen Fall zutrifft,
kann somit nicht abschließend beurteilt werden.
„Das Urteil des Landgerichts Heidelberg hat übrigens bewusst offen
gelassen, ob ein vorsätzliches oder nur fahrlässiges Handeln von Herrn
Frick vorlag, indem es feststellt, dass er entweder vorsätzlich oder
aber jedenfalls fahrlässig gehandelt habe,“ so Rechtsanwalt Dr. Walter
Späth.
Es ist also nach Ansicht des Landgerichts Heidelberg somit nicht
entscheidend, ob vorsätzliches oder nur fahrlässiges Handeln von Markus
Frick vorliegt, nach Ansicht des LG Heidelbergs können Geschädigte
unabhängig von dieser Frage ihren Schaden ersetzt erhalten.
Das Urteil des Landgerichts Heidelberg spricht davon, dass Markus Frick
selber versprochen habe, dass er seine Informationen sorgfältig und
gewissenhaft aus öffentlich zugänglichen Informationsquellen
zusammenstelle, was er nicht getan habe (S. 17 des Urteils).
Auch andere Geschädigte sollten daher nach Ansicht der BSZ
e.V.-Vertrauensanwälte umgehend ihre Schadensersatzmöglichkeiten prüfen.
Quelle: BSZ® e.V.