Insolvenzverfahren Futura Finanz – Was sollen Geschädigte nun tun?
Archivmeldung vom 26.01.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittNachdem mit Beschluss vom 19.12.2007 das Amtsgericht Hof (Insolvenzgericht) das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Futura Finanz Zukunftsunternehmen für Finanz- und Wirtschaftsberatung GmbH & Co. KG (Futura Finanz) angeordnet hatte, wurde bereits am 09.01.2008 wegen festgestellter Zahlungsunfähigkeit das eigentliche Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: IN 639/07).
Zum Insolvenzverwalter wurde den Bayreuther Rechtsanwalt Dr. Prager
bestellt, der auch schon der vorläufige Insolvenzverwalter war. Die
Gläubiger haben nunmehr Zeit, ihre Ansprüche bis zum 07.03.2008 beim
Insolvenzverwalter anzumelden. Die erste Gläubigerversammlung soll dann
am 08.04.2008 stattfinden, ebenso wie der erste Prüfungstermin.
„Gläubiger der Futura Finanz sind“, so BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Marcel Seifert von der Kanzlei Brüllmann Rechtsanwälte „grundsätzlich natürlich auch all jene Anleger, die aufgrund einer Fehlberatung der Futura Finanz bzw. eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin der Futura Finanz eine für sie ungeeignete Kapitalanlage erworben haben. Sofern ihnen durch diese Anlage ein Schaden entstanden ist, können Sie diesen zur Insolvenztabelle der Futura Finanz anmelden bzw. von einem Anwalt diese Anmeldung vornehmen lassen“. Unklar ist derzeit noch, wie es um die Insolvenzmasse, also das Vermögen der Futura Finanz bestellt ist. „Der Insolvenzgrund ‚Überschuldung’ lässt“ nach Auffassung von Rechtsanwalt Seifert nichts gutes Ahnen“.
„Umso wichtiger ist es, “ ergänzt BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Jakob
Brüllmann, „dass geschädigte Anleger prüfen lassen, ob sie Ansprüche
gegen einen weiteren Schädiger haben. Zu denken ist dabei an erster
Stelle an die Anlagegesellschaft selbst, die sich in der Regel Fehler
des Vermittlers zurechnen lassen muss“.
Für Anleger, denen von der Futura Finanz eine atypisch stille oder eine (mittelbare) Kommanditbeteiligung vermittelt wurde, bietet der BSZ® e.V. die Möglichkeit, im Rahmen einer eine Informationsveranstaltung via Telefonkonferenz schnell und unkompliziert sich einen ersten Überblick über ihre rechtlichen Möglichkeiten zu verschaffen.
Quelle: BSZ® e.V.