Die Abmahnwelle: Wie Anwälte Online-Händler abzocken
Archivmeldung vom 23.11.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAbmahnungen sind der Schrecken jedes gewerblichen eBay-Händlers - zumindest in Deutschland. Denn hierzulande sind sie nicht selten der Auftakt einer Justiz-Horror-Show. "Deutschland ist ein Eldorado für Abmahner", sagt Wolf-Dieter Roth von der Forschungsstelle Abmahnwelle e.V., "denn nur hier darf für die Abmahnung kassiert werden."
Was als Hinweis auf einen Fehler beginnt, endet für viele Verkäufer in einer Kostenflut.
Die häufigsten Gründe für eine Abmahnung sind Fehler in der
Widerrufsbelehrung, in den AGBs, im Impressum, bei der Preisangabe
oder der Produktbeschreibung. "Es ist praktisch nicht möglich, als
Laie ein rechtssicheres Angebot bei eBay einzustellen", erklärt der
auf IT-Recht spezialisierte Anwalt Max-Lion Keller. Daher empfiehlt
er, sich von einem Juristen bei der Erstellung der Verkaufsseiten
beraten zu lassen.
Der eigentliche Zweck einer Abmahnung ist es, einen Konkurrenten
auf einen gesetzlichen Verstoß hinzuweisen, anstatt sofort vor
Gericht zu ziehen. Ein an sich vernünftiges Instrument, von dem
jedoch vor allem im eBay-Bereich unverhältnismäßig viel Gebrauch
gemacht wird: Seit 2005 hat die Forschungsstelle Abmahnwelle e.V.
1000 Abmahnungen an eBay-Händler von 111 verschiedenen Abmahnern
registriert.
Die offiziellen Gewinner des Abmahnens im großen Stil sind die beauftragten Rechtsanwälte, die für jede Abmahnung Gebühren in Rechnung stellen. Inoffiziell verdienen manchmal auch die Auftraggeber daran, mit denen sich unseriöse Anwälte unter der Hand die Abmahn-Einnahmen teilen. Um solchen Praktiken dauerhaft Einhalt zu gebieten, fordern Experten einen Systemwechsel: "Die erste Abmahnung muss kostenlos sein", verlangt etwa die Forschungsstelle Abmahnwelle.
Quelle: Pressemitteilung stern