Zahl der Bankkonten-Überprüfungen deutlich angestiegen
Archivmeldung vom 18.03.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Zahl der Überprüfungen von Bankkonten durch Ermittlungsbehörden ist binnen eines Jahres drastisch angestiegen. Waren es im Jahr 2004 noch deutlich unter 40 000 Abfragen, stieg die Zahl 2005 drastisch an.
Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums
gegenüber der ,,Saarbrücker Zeitung" (Samstag-Ausgabe) haben
Staatsanwälte, Polizei, Zoll- und Finanzbehörden im vergangenen Jahr
insgesamt 62 410 Konto-Abfragen in Zusammenhang von Ermittlungen
wegen organisierter Kriminalität, Rauschgifthandel, Geldwäsche oder
Korruption vorgenommen. Hintergrund dafür ist eine verschärfte
Gesetzgebung im Zuge von Anti-Terror- und Geldwäschebekämpfung, die
am 1. April 2005 nach heftigen innenpolitischen Auseinandersetzungen
in Kraft trat.
Seit April 2005 dürfen die Ermittler unter erleichterten Bedingungen
auch die Banken-Daten normaler Bankkunden abfragen. Vorausgesetzt, es
besteht der dringende Verdacht der Steuerhinterziehung und andere
Recherchen der Ermittler haben nicht die erwünschte Klarheit
gebracht. Seither haben die Ermittler mit Stand Ende Februar 2006
immerhin 11 100 entsprechende Konto-Durchleuchtungen vorgenommen. Ein
Ministeriumssprecher erklärte der ,,Saarbrücker Zeitung", dass es bei
den Überprüfungen bislang ,,keine nachprüfbaren Missgriffe" gegeben
habe. Anders sieht das die FDP. Ihr Obmann im Finanzausschuss des
Bundestages, Volker Wissing, beklagte gegenüber der ,,Saarbrücker
Zeitung" ,,ganz erhebliche rechtliche Mängel" bei den neuen
erleichterten Konto-Abfragen. So hätten zum Beispiel Stichproben
durch Datenschutzbeauftragte ergeben, dass in vielen Fällen keine
Überprüfungsprotokolle durch die Ermittlungsbehörden angefertigt
worden seien, was jedoch zwingend vorgeschrieben sei. Eine
Überprüfung, so Wissing, müsse auch aus verfassungsrechtlichen
Gründen in jedem Einzelfall schriftlich begründet und dokumentiert
werden.
Quelle: Pressemitteilung Saarbrücker Zeitung