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Care-Energy beugt sich dem Beschluss der Bundesnetzagentur

Archivmeldung vom 03.12.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.12.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Care-Energy. Bild: "obs/mk-group Holding GmbH"
Care-Energy. Bild: "obs/mk-group Holding GmbH"

Care-Energy ermöglicht Bundesnetzagentur gesichtswahrende Beendigung des fortgesetzten Versuchs, das Unternehmen zur Anmeldung als Stromlieferant zu nötigen.

"Ein Kompromiss, bei dem beide Seiten Recht gehabt haben"

"Wir haben lange überlegt, wie wir der Bundesnetzagentur ihre harte, umfangreiche Arbeit erleichtern können. Unser Verständnis für das Spannungsfeld der Bundesnetzagentur (BNetzA) den Wünschen anderer großer Marktteilnehmer zu entsprechen und zugleich offiziell im Stil einer Behörde rechtskonform agieren zu müssen, ist hoch." erklärte Martin Richard Kristek, CEO und Inhaber der Care-Energy anlässlich der neuen Entwicklungen im Verfahren der BNetzA gegen seine Unternehmensgruppe. "Deshalb haben wir heute im Sinne des Allgemeinwohls agiert und hoffentlich dem Steuerzahler weitere Kosten unsinniger und aufgeblähter Gerichtsverfahren erspart. Wir reichen der BNetzA die Hand und erfüllen deren beschlussmäßige Forderung nach einer Anmeldung als Stromversorger für Privathaushalte." Mit dieser Aussage bestätigte der CEO der Care-Energy den Versand der Meldung nach §5 EnWG an die Bundesnetzagentur am 03.12.14 um 10:14 Uhr. Der angeführte Beschluss ging Care-Energy am 14.11.2014 zu und beinhaltete die formelle Forderung, bis spätestens 03.12.2014 die Tätigkeit der Belieferung von Haushaltskunden mit Energie (Strom oder Gaslieferung), gem. §5 Satz 1 EnWG anzuzeigen - nicht mehr und nicht weniger.

"Wir gehen davon aus, dass die BNetzA mit diesem Triumph der formalen Betrachtung über die Realität zufrieden ist. Für uns war es bei der Lösung des Konflikts von größter Bedeutung, dass die Spitze der BNetzA, die mit ihrer frühen inhaltlichen, wenn auch falschen Festlegung in dieser Angelegenheit immer wieder die Öffentlichkeit gesucht hat, am Ende der von ihr gesetzten Frist die gewünschte Meldung von Care-Energy öffentlich bekannt geben kann." so Kristek weiter. "Dieser Punkt stand bei unseren Abwägungen sogar über dem Wissen, dass die Meldung nach §5 EnWG einer genaueren inhaltlichen Prüfung nicht standhalten würde, wir uns jedoch als gesetzestreues Unternehmen an Beschlüsse und Forderungen einer Bundesbehörde zu halten haben. Es gibt auch im harten Geschäftsleben am Energiemarkt Momente, in denen man großzügig gönnen können muss. Unsere heutige Meldung an die BNetzA ist ein solcher Moment, ganz im Sinne eines vorweihnachtlichen Miteinanders."

Bestandteil dieses Entgegenkommens an die BNetzA ist für Care-Energy auch gewesen, die von der BNetzA von Herzen gewünschte Anzeige der Geschäftstätigkeit nach §5 EnWG möglichst lange aufrecht zu erhalten. Entsprechend haben wir uns nach unserer Anzeige an die BNetzA noch einmal intensiv mit der Frage befasst, ob wir den hohen moralischen Ansprüchen der BNetzA nach dieser Meldung dauerhaft gerecht werden können - die geforderte Meldung als solche hatten wir beschlussgemäß getätigt. Das Ergebnis der intensiven Diskussion in der Geschäftsleitung war, dass wir Care-Energy um 10:54 Uhr nach §5 EnWG als Stromlieferant für Privatkunden bei der BNetzA wieder abgemeldet haben, denn auch die Beendigung der Tätigkeit ist anzeigepflichtig." Mit dieser Aussage bestätigte Martin Kristek sichtlich deprimiert den Versand der entsprechenden Anzeige zur Beendigung nach §5 EnWG an die BNetzA, wird jedoch überlegen, ob Care-Energy nun der am kürzesten gemeldete Stromversorger der Geschichte ist und ein Eintrag im Guiness Buch der Rekorde damit gerechtfertigt wäre, denn 40 Minuten Stromversorger zu sein ist schon sehr beachtlich.

Abschließend weitete Martin Richard Kristek sein Weihnachtsfriedenangebot an die BNetzA weiter aus: "Wir bei Care-Energy hoffen sehr, dass die BNetzA unsere Geste richtig auffasst. Wir haben uns auf ganzer Linie kompromissbereit gezeigt und sie auf die persönlichen Wünsche und Befindlichkeiten der Verantwortlichen der BNetzA eingegangen, wir sind unserer Anzeigepflicht gemäß Beschluss nachgekommen und selbstverständlich auch der Anzeigepflicht über die Beendigung. Die Behörde kann sich nun offensiv und voller Stolz gegenüber den anderen Marktteilnehmern zu diesem Thema positionieren. Wir sind sogar bereit auf alle unsere Feststellungsklagen, Anzeigen und Schadenersatzansprüche gegen die BNetzA zu verzichten, wenn auch die Gegenseite auf eine Fortsetzung des kleinlichen Hick-Hacks verzichtet. Selbst bei den Gerichtskosten werden wir eine Einigung finden, die im Sinne der Steuerzahler ist, die für die mühselige Arbeit der BNetzA bezahlen. Diese wird nicht einfacher werden, wenn die BNetzA sich nun mit ganzer Kraft auf die Kontrolle der Neuausrichtung von E.ON konzentrieren muss und das im Sinne des preußischen Beamtentums am Rhein.

Schließlich handelt es sich bei der E.ON Neuausrichtung auf Energiedienstleistungen, dezentrale Versorgung und Ökoenergie um eine schlichte Kopie des Care-Energy Geschäftsmodells, welches einmal mehr bestätigt, dass Care-Energy Trends und neue Märkte vorgibt.

Schön ist, dass Care-Energy gleich mit wirtschaftlichen Elementen antwortet:

LEIPZIG: Große Eröffnungsaktion 0,00 Cent pro kWh

Am 18.12.2014 11:00 Uhr eröffnen wir offiziell unseren neuen

Care-Energy Shop Leipzig I PROMENADEN Willy-Brandt-Platz 7, 04109 Leipzig, Germany http://www.promenaden-hauptbahnhof-leipzig.de/

Alle Shop-Besucher welche am 18.12.2014 in der Zeit von 11:00 bis 15:00 Uhr direkt im Shop Neukunde bei Care-Energy werden (Energie aus Strom und Gas), erhalten die Energie aus Strom bis max 10.000 kWh p.a für 0,00 Cent pro kWh plus 9,90 Euro monatlicher Grundgebühr für 12 Monate.

FAZIT: Für Kunden der Care-Energy ändert sich nichts. Ein Energiedienstleister bleibt ein Energiedienstleister, aber beschlussmäßigen Forderungen einer Bundesbehörde gilt es nachzukommen, auch wenn der Amtsschimmel wiehert.

Quelle: mk-group Holding GmbH (ots)

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