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Schlechte Quoten für Gläubiger trotz Insolvenzrechtsreform

Archivmeldung vom 23.07.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.07.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Zehn Jahre nach der Insolvenzrechtsreform ist die Befriedigungsquote für Insolvenzgläubiger gegenüber der alten Konkursordnung nicht gestiegen. Sie verharrt durchschnittlich bei geringen 3,6 Prozent und erreicht auch nur bis 5,4 Prozent bei massereichen Verfahren.

In 63% aller Verfahren hingegen kommt es überhaupt zu keiner Quote. Das geht aus einer aktuellen Studie des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) in Bonn hervor („Die Quoten der Insolvenzgläubiger in Regel- und Insolvenzplanverfahren“, Bonn 2009). Die Zahlen bestätigen die Position und Kritik der Gläubigerschutzvereinigung Deutschland e.V. (GSV).

„Auch zehn Jahre nach Inkrafttreten der neuen Insolvenzordnung sind die positiven Veränderungen der Insolvenzrechtsreform in der Praxis nicht zum Tragen gekommen. Dies ist eine absolute Enttäuschung und das belegen auch die aktuellen Ergebnisse des IfM“, erklärt Karlheinz Zanthoff, stellvertretender Vorsitzender der GSV. Die GSV ist ein Zusammenschluss von Vertretern aus Krankenkassen, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften und Finanzverwaltungen. Ihr Ziel ist es, die Interessen dieser institutionellen Gläubiger bei Unternehmensinsolvenzen besser durchzusetzen. Im Gegensatz zu den „gesicherten Gläubigern“ bleiben sie bei Insolvenzen finanziell häufig auf der Strecke.

Eine zentrale Forderung der GSV ist, die Sanierung und Fortführung von Unternehmen in der Krise stärker in den Fokus zu rücken. „Es liegt auf der Hand, dass das volkswirtschaftlich sehr viel sinnvoller ist, als die Abwicklung von Unternehmen mit dem damit verbundenen umfangreichen Arbeitsplatzabbau. Gleichzeitig bedeutet die Sanierung eines Unternehmens immer auch deutlich höhere Quoten für die Gläubiger“, erläutert Professor Hans Haarmeyer, Vorsitzender der GSV. Ein wirksames Sanierungsinstrument stellt die Insolvenzordnung mit dem Insolvenzplanverfahren zur Verfügung. Auch hier bestätigen die Zahlen des IfM die Position der GSV. Wurde ein Unternehmen durch ein Insolvenzplanverfahren saniert, lag die Deckungsquote bei Einzelunternehmen bei durchschnittlich 13 Prozent der Forderungen, bei Gesellschaften sogar bei gut 60 Prozent. Aber trotz dieser guten Ergebnisse für die Gläubiger kam das Insolvenzplanverfahren bei nur einem Prozent der untersuchten Insolvenzfälle überhaupt zum Einsatz.

„Viele Insolvenzverwalter sind nicht ‚sanierungswillig’, sondern haben eine eher haftungsvermeidende Liquidationsmentalität“, kritisiert Haarmeyer. Ein wichtiges Ziel der Insolvenzordnung sei der Erhalt der insolventen Unternehmen. Doch in der Praxis würden Fortführungen und Sanierungen häufig gar nicht erst in den Blick genommen. „Dass es auch anders geht, beweist die Elite der deutschen Insolvenzverwalter. Sie zeigt durch ihre Arbeit, wie kosteneffizient und erfolgreich Unternehmen aus der Krise geführt und dauerhaft saniert werden können“, ergänzt Zanthoff.

Insolvenzen bedeuten für Gläubiger oftmals den Totalverlust. In Deutschland gehen laut IfM bei rund zwei Drittel aller Verfahren die Gläubiger leer aus, ein Armutszeugnis, so Haarmeyer. Ein Blick nach Österreich mit einem in vielen Bereichen fast identischen Insolvenzrecht zeigt, dass das nicht so sein muss. Hier gehen nur weniger als ein Viertel aller Gläubiger leer aus. Eine wesentliche Ursache liegt in der unterschiedlichen Vergütungshandhabung. In Österreich werden für die Verwaltung und Verwertung circa 15 Prozent der Vermögensmassen aufgewendet, in Deutschland sind es fast zwei Drittel.

Vor diesem Hintergrund setzt sich die GSV für einige wesentliche Änderungen ein:

  • Einführung eines geordneten außergerichtlichen Sanierungsverfahrens
  • Konzentration auf bundesweit rund 30 Unternehmensinsolvenzgerichte mit entsprechend betriebswirtschaftlich geschultem Fachpersonal • Vereinfachung und Verbesserung des Insolvenzplanverfahrens mit einer an der Sanierung orientierten, erfolgsbezogenen Vergütung
  • Veröffentlichung der zentralen Verfahrensergebnisse durch jeden Insolvenzverwalter
  • Ein an strenge Qualitätsmaßstäbe gebundenes Zulassungsverfahren für Insolvenzverwalter

Quelle: Gläubigerschutzvereinigung Deutschland e. V.

 

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