Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Berichte Wirtschaft Landgericht Hamburg verurteilt Commerzbank AG bei dem Schiffsfonds MS "CONTI ARABELLA" zu Schadensersatz

Landgericht Hamburg verurteilt Commerzbank AG bei dem Schiffsfonds MS "CONTI ARABELLA" zu Schadensersatz

Archivmeldung vom 22.05.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.05.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Gericht: Urteil. Bild: flickr.com/sfalkow
Gericht: Urteil. Bild: flickr.com/sfalkow

Das Landgericht Hamburg hat einer Klage gegen die Commerzbank AG durch Urteil vom 27. März 2017 - 318 O 193/16 - wegen Falschberatung bei der CONTI 56. Container Schifffahrts-GmbH & Co. KG MS "CONTI ARABELLA" vollumfänglich in Höhe 15.080,41 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über Basiszins stattgegeben. Das Urteil ist seit Anfang Mai 2017 rechtskräftig. Die aus Schwarzenbek stammende Klägerin wird von HAHN Rechtsanwälte vertreten.

Das Gericht sah es auch ohne Beweisaufnahme als erwiesen an, dass die Bank ihre Pflichten aus dem Anlageberatungsvertrag schuldhaft verletzt habe, weil sie die Klägerin nicht über die ihr aus der Vermittlung der Beteiligung zufließenden Rückvergütungen aufgeklärt habe. Wegen der die Beklagte treffenden sekundären Beweislast sei das pauschale Bestreiten des Vortrags der Klägerin insofern nicht ausreichend.

"Hinsichtlich zahlreicher Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung bei Schiffsfonds ist noch keine absolute Verjährung eingetreten", teilt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte mit. "Das betrifft auch verschiedene CONTI-Schiffsfonds, die von der Commerzbank AG ab Mitte 2017 bzw. in 2018 - so auch der MS"CONTI ARABELLA" - insbesondere an ältere Privatanleger vertrieben wurden."

Auch wenn sich einige Banken mit außergerichtlichen Vergleichsangeboten schwer tun, mache - so Hahn - bei eindeutigen Fällen von Falschberatung ein Klageverfahren auch ohne eine eintrittspflichtige Rechtschutzversicherung Sinn. "Im vorliegenden Fall hat das Landgericht der Klage ohne Beweisaufnahme stattgegeben", erläutert Hahn. "Im Regelfall können mit anlageberatenden Banken zumindest nach Klageerhebung vernünftige Vergleichslösungen erzielt werden", sagt Hahn.

Abschließend rät Anwalt Hahn Anlegern der MS "CONTI ARABELLA" und der beiden Schwesterschiffe - der MS "CONTI DAPHNE" und der MS "CONTI ARIADNE" - zur Eile: "Anleger des Fonds sollten die maximale Verjährungsfrist von zehn Jahren ab Fondsbeitritt überwachen. Hahn empfiehlt daher allen betroffenen Anlegern, sich kurzfristig mit HAHN Rechtsanwälte in Verbindung zu setzen und über die rechtlichen Möglichkeiten der Verjährungshemmung und Anspruchsverfolgung zu informieren.

Quelle: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte flinte in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige