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Tragbare Technik macht Mitarbeiter-Aufsicht leicht

Archivmeldung vom 06.08.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.08.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Kamera: Videoüberwachung war gestern. Bild: pixelio.de, G. Eder
Kamera: Videoüberwachung war gestern. Bild: pixelio.de, G. Eder

Tragbare Technik mit Tracking- und Kommunikations-Funktion gibt Führungskräften die Möglichkeit, die Produktivität und Sicherheit ihrer Mitarbeiter besser zu überwachen. Das Workplace-Management-Software-Unternehmen Kronos hat ein "Wearable Gadget" entwickelt, das Chance oder Horror für jeden Mitarbeiter bedeuten kann. 42 Prozent fühlen sich laut einer Studie zu diesem Thema unwohl, wenn der Arbeitgeber jeden Schritt zu überwachen kann.

Mit Hilfe von GPS-fähigen Smart-Uhren können sinkende Arbeitsleistung und zu lange Rauchpausen aufgedeckt werden. "Der Manager kennt durch die tragbare Technik den Standort der Mitarbeiter und kann mittels eines Alarms oder einer Benachrichtigung auch so mit ihnen kommunizieren", erklärt Vice President von Kronos.

Es gibt eine Vielzahl an Möglichkeiten, wie die tragbaren Technologien bei Mitarbeitern Anwendung finden. "So etwas könnte für sicherheitsbedingtes Überwachen wie etwa bei Geldtransporten von Vorteil sein. Dies wird sich aber in zentraleuropäischen Produktionsbetrieben zur Personal-Überwachung nicht durchsetzen", meint Martin W. Huff, Rechtsanwalt und Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Köln sowie Mitglied der Kanzlei LLR LegerlotzLaschet Rechtsanwälte in Köln, gegenüber pressetext.

Vor allem wenn Chefs beginnen, ihr Personal außerhalb der Bürozeiten zu überwachen und ihre Privatnachrichten abfangen, haben Arbeitnehmer große Bedenken. "Diese Geräte führen zu massiven datenschutzrechtlichen Problemen und können lediglich durch eine Betriebsvereinbarung und der Zustimmung des Betriebsrates in einem Betrieb zum Einsatz kommen", so Huff. Arbeitsschutzgesetze konnten bis jetzt nicht mit neuen Technologien mithalten. Etwaige Rechtsansprüche gegen "aufdringliche Geräte" stellen für Arbeitnehmer eine Herausforderung dar und würden wahrscheinlich scheitern.

Überwachung zahlt sich nicht aus

Der Versuch, mit moderner Technologie eine höhere Produktivität zu generieren, kann jedoch auch nach hinten losgehen. Das "Transparency Paradox" besagt, dass die Produktions- und Mitarbeiterleistung sinkt, wenn sich das Personal beobachtet fühlt, beziehungsweise wenn Führungskräfte den Prozess überwachen. "Sollte einem Arbeitnehmer ein solches Gerät aufgedrängt werden, ist das ein Straftatbestand und arbeitsrechtlich unzulässig. Der Mitarbeiter sollte sich umgehend an den Betriebsrat wenden", sagt der Rechtsanwalt abschließend.

Quelle: www.pressetext.com/Jasmin Gross

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