Finanzierung des Mittelstands gefährdet: Regierung manövriert Leasing ins Abseits
Archivmeldung vom 13.10.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittLeasing wird in diesem Jahr mit rund 60 Mrd. Euro - noch vor dem Kredit - die größte Quelle für Fremdfinanzierungen des Mittelstands sein. Und genau dieser große Mittelstandsfinanzierer droht durch die Unternehmensteuerreform ein weiteres Mal unter die Räder zu kommen.
Die in der
Unternehmensteuerreform beschlossene Doppelbelastung bei der
Gewerbesteuer - zusätzlich zum Leasing-Geber soll künftig der
Leasing-Nehmer eine Steuerlast übernehmen - sollte mittels eines
Prüfauftrages nochmals überarbeitet werden.
Demnach sollte vom
Bundesfinanzministerium (BMF) bis zum 30. September ein Vorschlag für
eine aufsichtsrechtliche Regelung von Leasing-Unternehmen vorgelegt
werden, die eine Einbeziehung dieser Unternehmen in das so genannte
"Bankenprivileg" (keine gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen)
rechtfertigt.
Das nun entwickelte Konzept des Bundesfinanzministeriums will
Leasing-Gesellschaften wie Banken künftig unter die volle Aufsicht
nach dem Kreditwesengesetz (KWG) stellen. Dies zeugt weder von großer
Kreativität noch von tiefer Kenntnis vom Leasing-Geschäft und trägt
obendrein in keiner Weise zum allseits propagierten Bürokratieabbau
bei. Im Gegenteil: Dieser Vorschlag treibt in seiner Umsetzung
ungeheure Blüten, werden doch die Besonderheiten einer ganzen Branche
völlig verkannt oder schlichtweg ignoriert.
Im Gegensatz zu den vom Branchenverband geäußerten Bedenken stehen
weniger die Zusatzkosten für einen höheren Verwaltungsaufwand oder
zusätzliche Prüfungen im Vordergrund. Vielmehr kann nach Auffassung
der Deutschen Leasing, Bad Homburg v. d. Höhe, eine gewisse
aufsichtsrechtliche Regelung als "Preis" für das "Bankenprivileg"
akzeptiert werden, mit der auch eine verfassungsrechtlich sicherere
Abgrenzung gegenüber anderen Branchen gewährleistet wäre, die
ebenfalls nach dem "Bankenprivileg" rufen könnten.
Wenn es darum geht, dass Leasing-Unternehmen einer Aufsicht
unterstellt werden sollen und damit die Transparenz gegenüber deren
Gesellschaftern, Finanziers, Kunden und Geschäftspartnern verbessert
wird, hat die Deutsche Leasing vollstes Verständnis. In Zeiten wie
diesen ist der Ruf nach aufsichtsrechtlicher Prüfung
verständlicherweise groß. Dennoch sollte es damit nicht übertrieben
und schon gar nicht unnötigerweise auf die Spitze getrieben werden.
Die in der Begründung vom Bundesfinanzministerium herangezogenen
"Funktionsstörungen als Folge einer unsoliden Geschäftsführung", die
"schwere Schäden nicht nur im Kundenkreis der betreffenden
Unternehmen, sondern in weiteren Teilen der Wirtschaft verursachen"
können, sind in diesem Zusammenhang unhaltbar. Diese Aussagen passen
auf die zuletzt erlebten Erschütterungen in der Bankenlandschaft,
haben aber keinerlei Bezug zur Realität des Leasing-Geschäfts. Damit
schießt der Vorstoß des Finanzministeriums weit über das Ziel hinaus.
"Die Deutsche Leasing hat daher kein Verständnis, dass
Leasing-Unternehmen künftig wie Banken den im KWG geltenden
Eigenkapitalvorschriften und den umfassenden Meldevorschriften
unterworfen werden sollen", sagt Hans-Michael Heitmüller,
Vorsitzender des Vorstandes der Deutschen Leasing. "Das BMF verkennt
hierbei, dass die Schutzwürdigkeit der Leasing-Kunden und die
Risikosituation einer Leasing-Gesellschaft komplett anders sind als
bei Kreditinstituten."
Im Gegensatz zu Banken haben Leasing-Gesellschaften keine
Kundeneinlagen, die sie verwalten und die dementsprechend einer
höheren Schutzwürdigkeit unterliegen müssen. Leasing ist ein
asset-basiertes Geschäft, das heißt im Regelfall bleibt der
Leasing-Gegenstand im Eigentum der Leasing-Gesellschaft. Daher ergibt
sich kein Erfordernis, dieses Eigentum zusätzlich mit Eigenkapital zu
unterlegen. Traditionell verfügen Leasing-Gesellschaften daher über
weniger Eigenkapital als Banken. Sollten jetzt höhere
Mindestunterlegungen gefordert werden, muss die Leasing-Branche für
ihr reales Eigentum zusätzlich Eigenkapital aufnehmen und
dementsprechend auch eine angemessene Vergütung an ihre
Eigenkapitalgeber zahlen, die erst einmal verdient sein will.
In der Folge würde dies unweigerlich dazu führen, dass die
Mittelstandsfinanzierung, die sich im Wesentlichen über Leasing
speist, knapper und teurer werden müsste und damit die
Innovationsfähigkeit des Mittelstandes merklich gebremst würde. Wie
stark Leasing nachgefragt wird, verdeutlichen die anhaltenden
Wachstumszahlen der Branche. Hieran zeigt sich, dass Leasing mit
seiner hohen Flexibilität offenbar punktgenau die Probleme für
mittelständische Investoren löst. Deshalb sollte jegliche
überflüssige Regulierung vermieden werden. Für den Mittelstand ist
Leasing wesentlicher Finanzierungsmotor und aus der Reihe moderner
Finanzierungsinstrumente und -alternativen nicht mehr wegzudenken.
Sollte allerdings der Preis für Leasing steigen, könnten
Investitionen im "Grenzkostenbereich" des Leasing-Nehmers nicht mehr
durchgeführt werden, wodurch wiederum Arbeitsplätze verloren gehen.
Mit der Asset-Orientierung von Leasing-Gesellschaften ist auch
deren rechtliche Stellung bei Insolvenz ihres Kunden eine andere und
bessere als bei einer Bank, die zumeist nur pfandrechtlicher
Gläubiger ist oder eine Sicherungsübereignung vereinbart hat. Mit
anderen Worten: Der Leasing-Gegenstand besichert das
Leasing-Geschäft. Aus diesem Grund haben die Leasing-Gesellschaften
in den vergangenen Jahren ihr Wissen über potenzielle
Leasing-Gegenstände wie Maschinen oder Fahrzeuge kontinuierlich auf-
und ausgebaut. Daher kennen sie die Lebenszyklen der
Leasing-Gegenstände und können deren Wertverläufe realistisch
einschätzen. Aus dieser Situation heraus betreiben
Leasing-Gesellschaften heutzutage ein umfassendes Asset-Management,
was im Idealfall dazu führt, dass der Wertverlauf des
Leasing-Gegenstands genau in der Leasing-Rate abgebildet wird. Allein
die Deutsche Leasing Gruppe verwaltet immerhin Leasing-Güter im Wert
von nahezu 30 Mrd. Euro - den so genannten Assets under Management -
was den ständigen Auf- und Ausbau von Objektkenntnissen einerseits
erforderlich macht und andererseits rechtfertigt.
Wegen dieser Asset-Orientierung weisen Leasing-Gesellschaften eine
deutlich bessere Risikosituation auf: Vergleichszahlen zwischen
Leasing-Gesellschaften und Banken belegen, dass das Verhältnis
zwischen allen Verwertungs- und sonstigen Erlösen abzüglich der
Verwertungskosten und den abgezinsten Restforderungen, die so
genannte Recovery Rate, bei einer Leasing-Gesellschaft deutlich
besser ausfällt als bei einer Bank. Dies bedeutet, dass eine
Leasing-Gesellschaft beim Ausfall eines Kunden in Summe höhere
Erträge aus der Verwertung der Leasing-Gegenstände erzielen kann als
eine Bank - dank der ausgeprägten Objektkenntnis.
Bei der Deutschen Leasing hat dieser Aspekt beispielsweise dazu
geführt, dass unabhängig von Konjunkturzyklen seit vielen Jahren
deutlich mehr als 80 Prozent aller ausfallgefährdeten Forderungen
hereingeholt werden konnten. Doch die Leasing-Gesellschaft der
Sparkassen-Finanzgruppe ist dabei keine Ausnahme; für die gesamte
Leasing-Branche gelten ähnliche Zahlen.
Und ein weiterer Aspekt sollte bei der Überlegung, ob volle
Bankenaufsicht oder nicht, mit berücksichtigt werden: Es hat bislang
in Deutschland bei den Leasing-Gesellschaften keinen einzigen
Insolvenzfall gegeben, der in irgendeiner Form Kundennachteile mit
sich gebracht hätte. Selbst der große Betrugsfall um Flowtex, bei dem
Leasing-Gesellschaften wie auch Banken Opfer waren, hat nicht dazu
geführt, dass Leasing-Gesellschaften instabil geworden wären.
Die vorgenannten Argumente beweisen, dass sich das Geschäft der
Leasing-Gesellschaften von dem der Banken deutlich unterscheidet und
daher die Institutsgruppen schwer zu vergleichen sind.
Dementsprechend müssen Leasing-Gesellschaften kaum den gleichen
aufsichtsrechtlichen Prüfkriterien unterliegen. Diese Gründe sollten
die Bundesregierung veranlassen, auf eine volle Einbeziehung der
Leasing-Unternehmen in das KWG zu verzichten. Es gibt durchaus
Möglichkeiten, die aufsichtsrechtlichen Regelungen für
Leasing-Unternehmen so sachgerecht auszugestalten, dass auch ohne
marktfremde Eigenkapitalanforderungen eventuelle, vom
Bundesfinanzministerium befürchtete "Funktionsstörungen" oder
"schwere Schäden" bereits im Vorfeld erkennbar sind, so dass ihnen
noch rechtzeitig entgegen gewirkt werden kann. Die Deutsche Leasing
ist bereit, konstruktiv bei der Erarbeitung zielführender Lösungen
mitzuwirken. So könnte beispielsweise die Einreichung aller
Jahresabschlussunterlagen vorgeschlagen und ein Prüfrecht verankert
werden. Auch der Deutschen Leasing ist daran gelegen, mögliche
Gefahren für Leasing-Kunden abzuwenden. Leasing sollte aber auch
künftig für die Kunden machbar und attraktiv sein. Die Neuregelungen
sollten nicht dazu führen, dass der bürokratische Aufwand unnötig
erhöht wird, sondern möglichst den Bürokratieabbau unterstützen.
Obendrein wird mit dem jetzt vorgeschlagenen Lösungsweg die
inländische Leasing-Branche weiter diskriminiert. Ausländische
Anbieter unterliegen auch in einer Reihe von EU-Staaten bisher keiner
Aufsicht und dort, wo aufsichtsrechtliche Regelungen bestehen, gelten
sie in aller Regel nur für Teilbereiche des Leasings. Im Wettbewerb
mit ausländischen Gesellschaften, die in Deutschland ihre
Dienstleistungen anbieten, würde daher die Branche nicht nur
steuerlich, wie z. B. durch die Unternehmensteuerreform bei der
Zinsschranke bereits geschehen, sondern nunmehr zusätzlich auch durch
unnötige aufsichtsrechtliche Anforderungen benachteiligt.
Voraussichtlich würden nicht alle inländischen Leasing-Unternehmen in
diesem ungleichen Wettbewerb mithalten können.
Einen möglichen Ansatz für aufsichtsrechtliche Regelungen sieht die Deutsche Leasing beispielsweise darin, dass Leasing-Unternehmen künftig aufsichtsrechtlich ähnlich wie Kreditkartenunternehmen behandelt werden. Dies würde den Aufsichtsbehörden eine "Überwachung" der Geschäftsleiter von Leasing-Unternehmen erlauben und über die Einreichung der Jahresabschlüsse die Möglichkeit zu anlassbezogenen Prüfungen von Leasing-Gesellschaften eröffnen. Im Gegensatz dazu würde die jetzt angedachte Überregulierung einer Branche, die eben gerade nicht in allen Belangen mit Kreditinstituten vergleichbar ist, die Mittelstandsfinanzierung in Deutschland erheblich schwächen. Und das wiederum kann nicht das Anliegen der Bundesregierung sein.
Quelle: Pressemitteilung Deutschen Leasing