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Finanzierung des Mittelstands gefährdet: Regierung manövriert Leasing ins Abseits

Archivmeldung vom 13.10.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.10.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Leasing wird in diesem Jahr mit rund 60 Mrd. Euro - noch vor dem Kredit - die größte Quelle für Fremdfinanzierungen des Mittelstands sein. Und genau dieser große Mittelstandsfinanzierer droht durch die Unternehmensteuerreform ein weiteres Mal unter die Räder zu kommen.

Die in der Unternehmensteuerreform beschlossene Doppelbelastung bei der Gewerbesteuer - zusätzlich zum Leasing-Geber soll künftig der Leasing-Nehmer eine Steuerlast übernehmen - sollte mittels eines Prüfauftrages nochmals überarbeitet werden.

Demnach sollte vom Bundesfinanzministerium (BMF) bis zum 30. September ein Vorschlag für eine aufsichtsrechtliche Regelung von Leasing-Unternehmen vorgelegt werden, die eine Einbeziehung dieser Unternehmen in das so genannte "Bankenprivileg" (keine gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen) rechtfertigt. Das nun entwickelte Konzept des Bundesfinanzministeriums will Leasing-Gesellschaften wie Banken künftig unter die volle Aufsicht nach dem Kreditwesengesetz (KWG) stellen. Dies zeugt weder von großer Kreativität noch von tiefer Kenntnis vom Leasing-Geschäft und trägt obendrein in keiner Weise zum allseits propagierten Bürokratieabbau bei. Im Gegenteil: Dieser Vorschlag treibt in seiner Umsetzung ungeheure Blüten, werden doch die Besonderheiten einer ganzen Branche völlig verkannt oder schlichtweg ignoriert.

Im Gegensatz zu den vom Branchenverband geäußerten Bedenken stehen weniger die Zusatzkosten für einen höheren Verwaltungsaufwand oder zusätzliche Prüfungen im Vordergrund. Vielmehr kann nach Auffassung der Deutschen Leasing, Bad Homburg v. d. Höhe, eine gewisse aufsichtsrechtliche Regelung als "Preis" für das "Bankenprivileg" akzeptiert werden, mit der auch eine verfassungsrechtlich sicherere Abgrenzung gegenüber anderen Branchen gewährleistet wäre, die ebenfalls nach dem "Bankenprivileg" rufen könnten.

Wenn es darum geht, dass Leasing-Unternehmen einer Aufsicht unterstellt werden sollen und damit die Transparenz gegenüber deren Gesellschaftern, Finanziers, Kunden und Geschäftspartnern verbessert wird, hat die Deutsche Leasing vollstes Verständnis. In Zeiten wie diesen ist der Ruf nach aufsichtsrechtlicher Prüfung verständlicherweise groß. Dennoch sollte es damit nicht übertrieben und schon gar nicht unnötigerweise auf die Spitze getrieben werden. Die in der Begründung vom Bundesfinanzministerium herangezogenen "Funktionsstörungen als Folge einer unsoliden Geschäftsführung", die "schwere Schäden nicht nur im Kundenkreis der betreffenden Unternehmen, sondern in weiteren Teilen der Wirtschaft verursachen" können, sind in diesem Zusammenhang unhaltbar. Diese Aussagen passen auf die zuletzt erlebten Erschütterungen in der Bankenlandschaft, haben aber keinerlei Bezug zur Realität des Leasing-Geschäfts. Damit schießt der Vorstoß des Finanzministeriums weit über das Ziel hinaus.

"Die Deutsche Leasing hat daher kein Verständnis, dass Leasing-Unternehmen künftig wie Banken den im KWG geltenden Eigenkapitalvorschriften und den umfassenden Meldevorschriften unterworfen werden sollen", sagt Hans-Michael Heitmüller, Vorsitzender des Vorstandes der Deutschen Leasing. "Das BMF verkennt hierbei, dass die Schutzwürdigkeit der Leasing-Kunden und die Risikosituation einer Leasing-Gesellschaft komplett anders sind als bei Kreditinstituten."

Im Gegensatz zu Banken haben Leasing-Gesellschaften keine Kundeneinlagen, die sie verwalten und die dementsprechend einer höheren Schutzwürdigkeit unterliegen müssen. Leasing ist ein asset-basiertes Geschäft, das heißt im Regelfall bleibt der Leasing-Gegenstand im Eigentum der Leasing-Gesellschaft. Daher ergibt sich kein Erfordernis, dieses Eigentum zusätzlich mit Eigenkapital zu unterlegen. Traditionell verfügen Leasing-Gesellschaften daher über weniger Eigenkapital als Banken. Sollten jetzt höhere Mindestunterlegungen gefordert werden, muss die Leasing-Branche für ihr reales Eigentum zusätzlich Eigenkapital aufnehmen und dementsprechend auch eine angemessene Vergütung an ihre Eigenkapitalgeber zahlen, die erst einmal verdient sein will.

In der Folge würde dies unweigerlich dazu führen, dass die Mittelstandsfinanzierung, die sich im Wesentlichen über Leasing speist, knapper und teurer werden müsste und damit die Innovationsfähigkeit des Mittelstandes merklich gebremst würde. Wie stark Leasing nachgefragt wird, verdeutlichen die anhaltenden Wachstumszahlen der Branche. Hieran zeigt sich, dass Leasing mit seiner hohen Flexibilität offenbar punktgenau die Probleme für mittelständische Investoren löst. Deshalb sollte jegliche überflüssige Regulierung vermieden werden. Für den Mittelstand ist Leasing wesentlicher Finanzierungsmotor und aus der Reihe moderner Finanzierungsinstrumente und -alternativen nicht mehr wegzudenken. Sollte allerdings der Preis für Leasing steigen, könnten Investitionen im "Grenzkostenbereich" des Leasing-Nehmers nicht mehr durchgeführt werden, wodurch wiederum Arbeitsplätze verloren gehen.

Mit der Asset-Orientierung von Leasing-Gesellschaften ist auch deren rechtliche Stellung bei Insolvenz ihres Kunden eine andere und bessere als bei einer Bank, die zumeist nur pfandrechtlicher Gläubiger ist oder eine Sicherungsübereignung vereinbart hat. Mit anderen Worten: Der Leasing-Gegenstand besichert das Leasing-Geschäft. Aus diesem Grund haben die Leasing-Gesellschaften in den vergangenen Jahren ihr Wissen über potenzielle Leasing-Gegenstände wie Maschinen oder Fahrzeuge kontinuierlich auf- und ausgebaut. Daher kennen sie die Lebenszyklen der Leasing-Gegenstände und können deren Wertverläufe realistisch einschätzen. Aus dieser Situation heraus betreiben Leasing-Gesellschaften heutzutage ein umfassendes Asset-Management, was im Idealfall dazu führt, dass der Wertverlauf des Leasing-Gegenstands genau in der Leasing-Rate abgebildet wird. Allein die Deutsche Leasing Gruppe verwaltet immerhin Leasing-Güter im Wert von nahezu 30 Mrd. Euro - den so genannten Assets under Management - was den ständigen Auf- und Ausbau von Objektkenntnissen einerseits erforderlich macht und andererseits rechtfertigt.

Wegen dieser Asset-Orientierung weisen Leasing-Gesellschaften eine deutlich bessere Risikosituation auf: Vergleichszahlen zwischen Leasing-Gesellschaften und Banken belegen, dass das Verhältnis zwischen allen Verwertungs- und sonstigen Erlösen abzüglich der Verwertungskosten und den abgezinsten Restforderungen, die so genannte Recovery Rate, bei einer Leasing-Gesellschaft deutlich besser ausfällt als bei einer Bank. Dies bedeutet, dass eine Leasing-Gesellschaft beim Ausfall eines Kunden in Summe höhere Erträge aus der Verwertung der Leasing-Gegenstände erzielen kann als eine Bank - dank der ausgeprägten Objektkenntnis.

Bei der Deutschen Leasing hat dieser Aspekt beispielsweise dazu geführt, dass unabhängig von Konjunkturzyklen seit vielen Jahren deutlich mehr als 80 Prozent aller ausfallgefährdeten Forderungen hereingeholt werden konnten. Doch die Leasing-Gesellschaft der Sparkassen-Finanzgruppe ist dabei keine Ausnahme; für die gesamte Leasing-Branche gelten ähnliche Zahlen.

Und ein weiterer Aspekt sollte bei der Überlegung, ob volle Bankenaufsicht oder nicht, mit berücksichtigt werden: Es hat bislang in Deutschland bei den Leasing-Gesellschaften keinen einzigen Insolvenzfall gegeben, der in irgendeiner Form Kundennachteile mit sich gebracht hätte. Selbst der große Betrugsfall um Flowtex, bei dem Leasing-Gesellschaften wie auch Banken Opfer waren, hat nicht dazu geführt, dass Leasing-Gesellschaften instabil geworden wären.

Die vorgenannten Argumente beweisen, dass sich das Geschäft der Leasing-Gesellschaften von dem der Banken deutlich unterscheidet und daher die Institutsgruppen schwer zu vergleichen sind. Dementsprechend müssen Leasing-Gesellschaften kaum den gleichen aufsichtsrechtlichen Prüfkriterien unterliegen. Diese Gründe sollten die Bundesregierung veranlassen, auf eine volle Einbeziehung der Leasing-Unternehmen in das KWG zu verzichten. Es gibt durchaus Möglichkeiten, die aufsichtsrechtlichen Regelungen für Leasing-Unternehmen so sachgerecht auszugestalten, dass auch ohne marktfremde Eigenkapitalanforderungen eventuelle, vom Bundesfinanzministerium befürchtete "Funktionsstörungen" oder "schwere Schäden" bereits im Vorfeld erkennbar sind, so dass ihnen noch rechtzeitig entgegen gewirkt werden kann. Die Deutsche Leasing ist bereit, konstruktiv bei der Erarbeitung zielführender Lösungen mitzuwirken. So könnte beispielsweise die Einreichung aller Jahresabschlussunterlagen vorgeschlagen und ein Prüfrecht verankert werden. Auch der Deutschen Leasing ist daran gelegen, mögliche Gefahren für Leasing-Kunden abzuwenden. Leasing sollte aber auch künftig für die Kunden machbar und attraktiv sein. Die Neuregelungen sollten nicht dazu führen, dass der bürokratische Aufwand unnötig erhöht wird, sondern möglichst den Bürokratieabbau unterstützen.

Obendrein wird mit dem jetzt vorgeschlagenen Lösungsweg die inländische Leasing-Branche weiter diskriminiert. Ausländische Anbieter unterliegen auch in einer Reihe von EU-Staaten bisher keiner Aufsicht und dort, wo aufsichtsrechtliche Regelungen bestehen, gelten sie in aller Regel nur für Teilbereiche des Leasings. Im Wettbewerb mit ausländischen Gesellschaften, die in Deutschland ihre Dienstleistungen anbieten, würde daher die Branche nicht nur steuerlich, wie z. B. durch die Unternehmensteuerreform bei der Zinsschranke bereits geschehen, sondern nunmehr zusätzlich auch durch unnötige aufsichtsrechtliche Anforderungen benachteiligt. Voraussichtlich würden nicht alle inländischen Leasing-Unternehmen in diesem ungleichen Wettbewerb mithalten können.

Einen möglichen Ansatz für aufsichtsrechtliche Regelungen sieht die Deutsche Leasing beispielsweise darin, dass Leasing-Unternehmen künftig aufsichtsrechtlich ähnlich wie Kreditkartenunternehmen behandelt werden. Dies würde den Aufsichtsbehörden eine "Überwachung" der Geschäftsleiter von Leasing-Unternehmen erlauben und über die Einreichung der Jahresabschlüsse die Möglichkeit zu anlassbezogenen Prüfungen von Leasing-Gesellschaften eröffnen. Im Gegensatz dazu würde die jetzt angedachte Überregulierung einer Branche, die eben gerade nicht in allen Belangen mit Kreditinstituten vergleichbar ist, die Mittelstandsfinanzierung in Deutschland erheblich schwächen. Und das wiederum kann nicht das Anliegen der Bundesregierung sein.

Quelle: Pressemitteilung Deutschen Leasing


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