Haushaltsabgabe statt GEZ-Gebühr ab 2013?
Archivmeldung vom 24.05.2008
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Freigeschaltet durch Oliver RandakDie von der GEZ eingetriebene Rundfunkgebühr könnte ab 2013 einem neuen Gebührenmodell weichen. Die Ministerpräsidenten hätten sich im Prinzip drauf verständigt, dass es eine Reform in Richtung Haushaltsgebühr geben solle.
"Daran arbeiten wir intensiv", sagte der sachsen-anhaltinische Staatsminister Rainer Robra (CDU) im Gespräch mit der Magdeburger Volksstimme. Die GEZ sei dann nur noch in "abgespeckter Form" nötig, erklärte der Chef der Magdeburger Staatskanzlei, der auch Mitglied des Bundesrates ist. Zwar seien noch einige offene Fragen zu klären, doch sei er zuversichtlich, "dass wir in absehbarer Zeit eine neue Gebührenvariante vorschlagen können, die ab 2013 gelten könnte".
Damit solle ein Werbeverbot für die öffentlich-rechtlichen Sender einhergehen; auch darüber bestehe zwischen den Bundesländern ein weitgehender Konsens. Mit der Haushaltsgebühr verbreitere sich die Finanzierungsbasis, zusätzliche Einnahmen seien so nicht mehr nötig. Das Alleinstellungsmerkmal der Öffentlich-Rechtlichen müsse vor allem die Programmqualität sein, dem stehe die Quote im Wege, sagte Robra. "Es wird nur noch auf Quote im Sinne der Werbeeinnahmen geschielt. Darum streben wir das werbe- und sponsoringfreie Qualitätsfernsehen an."
Zum Streit um die Online-Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Sender und deren Befürchtung, ins "mediale Mittelalter" zurückgeworfen zu werden, sagte der CDU-Politiker, der aktuelle Entwurf für den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag sehe eine legitime Präsenz der Öffentlich-Rechtlichen im Internet vor. Robra äußerte Bedenken, dass "immer größere Redaktionen gebildet werden, deren Auftrag sich darauf beschränkt, Texte ins Netz zu stellen". Die Webseiten der Sender dürften "aber eben nicht die Funktion von Zeitungen oder Buchverlagen einnehmen".
Grundsätzlich steht Robra zum Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen. "Was die Sender an Information und Meinungsbildung in der Bevölkerung beitragen sollen, müssen sie auch finanziert bekommen." Allerdings sei Aufgabe der Bundesländer, den Funktionsauftrag so zu definieren, dass daraus nicht ständig neuer Finanzbedarf entstehe. Die Öffentlich-Rechtlichen sollten sich im Netz auf das Notwendige beschränken und sich ansonsten auf ihre Kernkompetenzen Rundfunk und Fernsehen konzentrieren.