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Mehrwertsteuer sparen durch Leasingsonderraten?

Archivmeldung vom 25.09.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.09.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Wenn 2007 die Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent steigt, wirkt sich dies nicht nur auf Waren und Dienstleistungen, sondern auch auf so genannte bestehende Dauerschuldverhältnisse aus. Zu denen zählen auch Leasingverträge.

Welche rechtlichen Unklarheiten in diesem Bereich bestehen und ob man durch Sonderzahlungen Steuern sparen kann, steht in der aktuellen Ausgabe des Fachmagazins AUTOHAUS.

Bei Dauerschuldverhältnissen erfolgt eine Tilgung durch Raten, die auch als Teilleistungen bezeichnet werden. Für die Berechnung der Umsatzsteuer gilt, dass jeweils der Steuersatz zu bezahlen ist, der bei der Erbringung der einzelnen Teilleistungen Gültigkeit hat. Während die Rate im Dezember 2006 also noch mit 16 Prozent versteuert wird, muss einen Monat später drei Prozent mehr bezahlt werden. Während diese Regelung unstrittig ist, bestehen bei der steuerlichen Betrachtung von Sonderzahlungen hingegen zahlreiche Unklarheiten. Leasingsonderzahlungen werden häufig zu Beginn der Vertragslaufzeit geleistet. Laut vieler Verträge handelt es sich dabei um keine Kautionen, sondern um Leistungsentgelte, die sich auf die Gesamtfestlaufzeit beziehen. Deshalb könnte hierfür anteilig ein höherer Mehrwertsteuersatz nachberechnet werden. In vielen Leasingverträgen finden sich so auch Passagen, die eine Weiterberechnung dieser Kosten an den Endkunden erlauben. Auch wenn bereits einige Leasinggesellschaften angekündigt haben, auf eine Weiterberechnung zu verzichten, bleibt die Frage, wie die Finanzämter diesen Punkt bewerten. Bis heute gibt es dazu keine eindeutigen Aussagen.

Ob es sich deshalb noch lohnt, Verträge mit einer hohen Sonderzahlung und niedrigen Raten abzuschließen, und welche Auswirkungen sich auf Verträge mit Kilometerabrechnungen ergeben, kann in der aktuellen Ausgabe von AUTOHAUS nachgelesen werden.

Quelle: Pressemitteilung AUTOHAUS

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