Mehrwertsteuer sparen durch Leasingsonderraten?
Archivmeldung vom 25.09.2006
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.09.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittWenn 2007 die Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent steigt, wirkt sich dies nicht nur auf Waren und Dienstleistungen, sondern auch auf so genannte bestehende Dauerschuldverhältnisse aus. Zu denen zählen auch Leasingverträge.
Welche rechtlichen Unklarheiten
in diesem Bereich bestehen und ob man durch Sonderzahlungen Steuern
sparen kann, steht in der aktuellen Ausgabe des Fachmagazins
AUTOHAUS.
Bei Dauerschuldverhältnissen erfolgt eine Tilgung durch Raten, die
auch als Teilleistungen bezeichnet werden. Für die Berechnung der
Umsatzsteuer gilt, dass jeweils der Steuersatz zu bezahlen ist, der
bei der Erbringung der einzelnen Teilleistungen Gültigkeit hat.
Während die Rate im Dezember 2006 also noch mit 16 Prozent versteuert
wird, muss einen Monat später drei Prozent mehr bezahlt werden.
Während diese Regelung unstrittig ist, bestehen bei der steuerlichen
Betrachtung von Sonderzahlungen hingegen zahlreiche Unklarheiten.
Leasingsonderzahlungen werden häufig zu Beginn der Vertragslaufzeit
geleistet. Laut vieler Verträge handelt es sich dabei um keine
Kautionen, sondern um Leistungsentgelte, die sich auf die
Gesamtfestlaufzeit beziehen. Deshalb könnte hierfür anteilig ein
höherer Mehrwertsteuersatz nachberechnet werden. In vielen
Leasingverträgen finden sich so auch Passagen, die eine
Weiterberechnung dieser Kosten an den Endkunden erlauben. Auch wenn
bereits einige Leasinggesellschaften angekündigt haben, auf eine
Weiterberechnung zu verzichten, bleibt die Frage, wie die Finanzämter
diesen Punkt bewerten. Bis heute gibt es dazu keine eindeutigen
Aussagen.
Ob es sich deshalb noch lohnt, Verträge mit einer hohen Sonderzahlung und niedrigen Raten abzuschließen, und welche Auswirkungen sich auf Verträge mit Kilometerabrechnungen ergeben, kann in der aktuellen Ausgabe von AUTOHAUS nachgelesen werden.
Quelle: Pressemitteilung AUTOHAUS