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Monaco bleibt Steuerparadies für Private - Firmen werden zur Kasse gebeten und verraten

Archivmeldung vom 24.09.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.09.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Für deutsche Schwarzgeld-Anleger und Firmensitzjongleure dürfte das Fürstentum Monaco an der französischen Cote d Azur spätestens in diesem Jahr seine Steuerattraktivität verloren haben. Bild: GoMoPa  (Luftaufnahme © Direction du Tourisme)
Für deutsche Schwarzgeld-Anleger und Firmensitzjongleure dürfte das Fürstentum Monaco an der französischen Cote d Azur spätestens in diesem Jahr seine Steuerattraktivität verloren haben. Bild: GoMoPa (Luftaufnahme © Direction du Tourisme)

Getreu der EU-Zinsrichtlinie, der Monaco beigetreten ist, werden auf ausländische Zinseinkünfte ab diesem Jahr 35 Prozent Quellensteuer erhoben und an das Finanzamt in der deutschen Heimat überwiesen. Monaco steht damit in einer Reihe mit Österreich, Belgien, Luxemburg, Schweiz, Liechtenstein, Andorra und San Marino, die statt Steuersünder zu melden lieber anonym die Quellensteuer einbehalten und abführen.

Da kann man sein Geld gleich in Deutschland lassen. Hier wird auf Zinseinkünfte lediglich eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent plus 5,5 Prozent Solizuschlag erhoben. Der auf der britischen Insel Isle of Wight beheimatete Offshore-Firmengründer Coldwill empfiehlt daher doch lieber eine Firmengründung auf den Seychellen, wo ausländische Gesellschaften von jeglicher Einkommenssteuer und Umsatzsteuer befreit sind. Der Preis von 8.900 Euro für die Briefkastenfirma sei derselbe wie für Monaco.

Außerdem hat Monaco sein Bankgeheimnis aufgeweicht und unterschrieb am 27. Juli 2010 in Berlin ein Abkommen über den Informationsaustausch für Besteuerungszwecke. Für Deutschland ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung.

Das Abkommen ermöglicht den deutschen Steuerbehörden den Zugang zu wichtigen Informationen, die für die Durchsetzung des deutschen Steuerrechts notwendig sind. Hierunter fallen sowohl Bankdaten wie auch Informationen zu Eigentumsverhältnissen. Der Datenzugang ist nicht davon abhängig, ob bereits ein Steuerstrafverfahren eröffnet wurde oder der Verdacht auf eine Steuerstraftat besteht.

Ein privater Umzug lohnt sich allerdings weiterhin

Aber dennoch lohnt sich nach wie vor für reiche Deutsche ein privater Umzug in den nur 2 Quadratkilometer großen Zwergstaat, in dem von den 34.000 Einwohnern die Hälfte Millionäre sind. Man ist praktisch unter sich, hat das ganze Jahr schönes Wetter und kann mit der Yacht zum Termin beim Finanzberater fahren. Alle öffentlichen Plätze werden mit insgesamt 60 Kameras überwacht, die mit der Polizeizentrale verbunden sind. Hinzu kommen unzählige private Überwachungskameras und 500 patrouillierende private Security-Mitarbeiter.

Während Firmen Steuern zahlen müssen, zahlen Privatpersonen weder Einkommenssteuer noch Vermögenssteuer, noch Erbschaftssteuer, noch Kapitalertragssteuer.

Deutsche, die in den Genuss der monegassischen Besteuerung kommen möchten, müssen ihren Wohnsitz komplett ans Mittelmeer verlegen. "Deutschland darf auch nicht mehr der gewöhnliche Aufenthaltsort des Steuerzahlers sein", mahnt Rainer Spatscheck, Steuerstrafrechtler der Kanzlei Streck, Mack, Schwedhelm aus München im Focus.

Eine Aufenthaltsgenehmigung reicht für die Steuervorteile

Als Angehöriger der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft kann jede Person eine monegassische Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Nötig sind ein polizeiliches Führungszeugnis, eine eidesstattliche Versicherung, niemals strafrechtlich verurteilt worden zu sein. Weiterhin benötigt man entweder einen von der monegassischen Arbeitsbehörde genehmigten Arbeitsvertrag oder einen anderen professionellen Arbeitsnachweis. Oder eine Genehmigung für die Gründung eines Handelsgeschäfts oder einer Firma – nebst Hinterlegung von 400.000 Euro oder einen Banknachweis, der ausreichend finanzielle Mittel für den Lebensunterhalt bestätigt. Wer im Fürstentum ein Gewerbe betreiben will, braucht die ausdrückliche Genehmigung der monegassischen Regierung. Voraussetzung für eine Erteilung ist unter anderem der Nachweis über das Vorhandensein von entsprechenden Räumlichkeiten für den Geschäftszweck. Außerdem benötigt man zwei aktuelle Passfotos und einen Reisepass.

Warum man es nur nicht so wie Boris Becker machen sollte, lesen registrierte GoMoPa-Mitglieder hier.

Quelle: Goldman Morgenstern & Partners Llc (GoMoPa) / Siegfried Siewert

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