Öffentlicher Dienst: Schlichter legen Einigungsempfehlung vor
Im Rahmen des Schlichtungsverfahrens in der Tarifrunde für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen wurde in der Nacht von Donnerstag auf Freitag eine Einigungsempfehlung beschlossen. Die Empfehlung wurde von der Schlichtungskommission mehrheitlich verabschiedet, wie die Konfliktparteien am Freitag mitteilten.
Der Vorsitzende der Schlichtungskommission, Robert Koch (CDU), sagte:
"Angesichts der sehr weit auseinandergehenden Positionen der
Tarifvertragsparteien war ein Ausgleich für beide Seiten
herausfordernd." Das Ergebnis liege im Bereich der zuletzt erzielten
Einigungen und gebe zugleich neue Perspektiven für flexibles Arbeiten
und auch für die Möglichkeit, mehr zu arbeiten. "Die Einigungsempfehlung
hat eine Laufzeit von 27 Monaten."
Ab 1. April gebe es eine
lineare Entgelterhöhung in Höhe von drei Prozent, mindestens jedoch 110
Euro, so Koch weiter. "Ab 1. Mai 2026 erfolgt eine weitere
Entgelterhöhung in Höhe von 2,8 Prozent. Für die Beschäftigten des
Bundes und der Kommunen wird die Jahressonderzahlung erhöht.
Beschäftigte werden künftig einen Teil der Jahressonderzahlung in bis zu
drei freie Tage eintauschen können." Andererseits könnten die
Beschäftigten mit dem Arbeitgeber eine freiwillige Erhöhung der
Arbeitszeit bis zu 42 Wochenstunden vereinbaren.
"Sowohl die
Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerseite haben zur Vermeidung eines
Arbeitskampfes erhebliche Zugeständnisse in Kauf nehmen müssen." Aber
jetzt müsse in den kommenden zwei Jahren niemand mehr Einschränkungen
durch Arbeitskämpfe im bei Weitem größten Tarifbereich Deutschlands
befürchten, so der Vorsitzende. Der frühere hessische Ministerpräsident
war von der Arbeitgeberseite als Schlichter benannt worden.
Nach
dem Scheitern der Verhandlungen sei es in der Schlichtung gelungen,
einen Kompromiss in den Schlüsselthemen Arbeitszeit und Bezahlung zu
finden, sagte der zweite Vorsitzende der Schlichtungskommission, der
ehemalige Staatsrat Henning Lühr. Ihn hatte die Arbeitnehmerseite als
Schlichter berufen.
"Die Weiterentwicklung der souveränen
Gestaltung der individuellen Arbeitszeit macht die Arbeit im
öffentlichen Dienst attraktiver", sagte Lühr.
Das
Schlichtungsverfahren war von den Arbeitgebern am 17. März auf Grundlage
der gültigen Schlichtungsvereinbarung eingeleitet worden, nachdem sie
das Scheitern der Verhandlungen in der dritten Runde erklärt hatten. Die
Beratungen der Schlichtungskommission wurden am 24. März aufgenommen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur