Bundesverband Mittelständische Wirtschaft befürchtet, dass viele Mittelständler im zweiten Lockdown verglühen
Archivmeldung vom 02.11.2020
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Freigeschaltet durch André OttDie Bundesregierung hat einen zweiten Lockdown beschlossen - in einer abgeschwächten Variante. Ist er trotzdem für viele Mittelständler der Sargnagel? Dr. Hans-Jürgen Völz: Davon ist leider auszugehen.
Unterstützungen, die wie die beschlossene außerordentliche Wirtschaftshilfe besonders betroffene Unternehmen helfen soll, den Umsatzausfall im November wirtschaftlich zu verkraften, erhalten nur kleine und mittelgroße Betriebe in Branchen, die ihre Geschäftstätigkeit vollständig einstellen müssen. Keine Kompensation für erlittene Verluste sind für deren Zulieferer oder Vertragspartner vorgesehen, deren Geschäft ebenso wegbricht.
Selbst wenn Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern 75 Prozent des Umsatzes vom November 2019 erstattet bekommen und dies ihr Überleben ermöglicht, kann dieser zweite Lockdown für ihre Zulieferer das wirtschaftliche Aus bedeuten, sozusagen den Knockout. Dieser droht auch Einzelhändlern, die, weil sie geöffnet bleiben dürfen, keine Wirtschaftshilfe beantragen können. Schon jetzt ist die Kundenfrequenz in den Innenstädten verglichen mit der Zeit vor der Corona-Pandemie spürbar geringer. Wenn nun auch noch Restaurants, Cafés, Kinos, Theater und Museen temporär schließen müssen, sinkt die Attraktivität der Innenstädte weiter, noch mehr Kunden bleiben aus und der Umsatz sinkt weiter.
Michael Kühnel: Und wissenschaftliche Erkenntnisse über das Infektionsgeschehen in der Gastronomie rechtfertigen es nicht, diese für einen Monat stillzulegen. Zumal gerade dort mit der Verringerung der Anzahl an Tischen, mit Stellwänden für den Hygieneschutz und der Kontaktdatenaufnahme bereits erhebliche Anstrengungen und Investitionen unternommen wurden. Völz: Laut Robert Koch-Institut gelten die so genannten Speisestätten in Deutschland nicht als Treiber der Infektion. Sie dennoch zum Schließen zu verdonnern kann leicht den Eindruck von Symbolpolitik vermitteln.
An dieser Stelle muss man Niedersachsens Wirtschaftsminister Bernd Althusmann loben, der sich gegen die Schließung der Gastronomie ausgesprochen und für die Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Mittel geworben hat. Kühnel: Es droht eine Kettenreaktion. Manche Betriebe zahlen derzeit keine Miete. Bleibt das Geld weiter aus, werden auch sie in Mitleidenschaft gezogen. Schon nach dem ersten Lockdown haben Gastronomen und Einzelhändler aufgegeben, wie man in der Region sieht. Ihr schleichendes Ende, insbesondere der Händler, der sich auf erschreckende Weise auch in Lüneburg beobachten lässt, wird im Gegenzug durch einen Boom des Online-Riesen Amazon begleitet. Das ist eine sehr gefährliche Entwicklung, die zu einer Verödung unserer Innenstädte führt.
Reichen 70, beziehungsweise 75 Prozent des Umsatzes als Rettungsmaßnahme nicht aus? Völz: Die betroffenen Branchen sind schon nach dem ersten Lockdown besonders angeschlagen gewesen, ihr Eigenkapital bereits erheblich strapaziert. Ob die Prozentsätze ausreichen, halte ich daher zumindest für fraglich. Hinzu kommt, dass die Margen in konsumnahen Bereichen der Wirtschaft in den allermeisten Fällen kaum bei 30 oder 25 Prozent liegen. In Einzelfällen mag es auch Profiteure der Wirtschaftshilfe geben: Wer im November 2019 eine Sonderkonjunktur verzeichnete, profitiert von ihr. Wer schon damals in der Krise war, wird zusätzlich benachteiligt.
Wie hätte man es gerechter machen können? Völz: Vordringlichste Aufgabe ist die Sicherung der Liquidität in den Unternehmen, damit sie ihre Verbindlichkeiten begleichen und eine Insolvenz vermeiden können. Die Bundesregierung wäre gut beraten, ergänzend zu den Wirtschaftshilfen den steuerlichen Verlustrücktrag nicht nur auf das Jahr 2019, sondern auf drei, besser fünf Jahre auszuweiten und die Summen, die geltend gemacht werden können, deutlich anzuheben. Die derzeit geltende Beschränkung der Verlustverrechnung wirkt krisenverschärfend, weil sie gerade die Unternehmen belastet, die vor der Krise Erträge erwirtschaftet haben und nun Verluste einfahren. Wie wir hören, ist die Union zu diesem Schritt bereit, anders als die SPD, die sich noch gegen die Ausweitung des Verlustrücktrags sperrt.
Ist die Ungleichbehandlung einer der Gründe, warum Sie die Verfassungsmäßigkeit der Maßnahme anzweifeln? Völz: Die Bundeskanzlerin konnte in ihrer Regierungserklärung keine für den Mittelstand zufriedenstellende Begründung für den verfügten zweiten Lockdown geben. Als Folge dieser am Bundestag vorbei beschlossenen Maßnahmen droht tausenden Mittelständlern das wirtschaftliche Aus. Daher ist es nicht nur legitim, sondern auch geboten, die Frage aufzuwerfen, ob die Maßnahmen verhältnismäßig sind und im Einklang mit unserer Verfassung stehen. Der BVMW wird im Interesse des Mittelstands eine solche Überprüfung veranlassen. Am Ende könnte die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts stehen.
Was bemängeln Sie konkret? Völz: Dass Entscheidungen ohne Parlament, dem eigentlichen Gesetzgeber, getroffen wurden. Der Souverän hat sich nicht mit den Maßnahmen befasst. Wäre es denn sinnvoll, mitten in der zweiten Welle 709 Bundestagsabgeordnete zusammenkommen zu lassen? Völz: Es gäbe dazu die Möglichkeit einer virtuellen Sondersitzung. Besser noch, man hätte eines der großen verwaisten Berliner Hotels oder ein Kongresszentrum anmieten können.
Muss das Grundgesetz in Sachen Seuche noch nachrüsten? Im Fall äußerer Bedrohung gäbe es die Möglichkeit vereinfachter Gesetzgebung.
Völz: Der Bundestag muss im Infektionsschutzgesetz die notwendigen Grundlagen gemäß Artikel 80 Grundgesetz schaffen. Mir ist an dieser Stelle wichtig zu betonen, dass damit nicht alle prozessualen Defizite behoben sind. Es ist völlig unerklärlich, dass sich die Kanzlerin allem Anschein nach von Virologen, Epidemiologen und Medizinern beraten lässt, nicht aber von Wirtschaftsfachleuten. Da entscheiden Menschen, die im öffentlichen Dienst tätig sind, auf ihrem Konto macht sich ein Lockdown nicht bemerkbar.
Dagegen ist Wirtschaftsminister Peter Altmaier zu loben, der sich während der Corona-Pandemie regelmäßig eng mit den Spitzenverbänden der Wirtschaft in Videokonferenzen abstimmt. Er redet mit uns. Dagegen wirkt die Kanzlerin desinteressiert. Die Krise hat nicht nur eine gesundheitliche, sondern auch eine politische und wirtschaftliche Dimension. Kühnel: Und das ist bedrohlich, weil gerade auch über die Zukunftsfähigkeit unserer Wirtschaft entschieden wird. Im Jahr 2003 haben laut KfW noch drei von hundert Menschen zwischen 18 und 64 Jahren den Sprung in die Selbstständigkeit gewagt, 2019 gerade noch einer. Kinder von Selbstständigen erleben jetzt am Küchentisch verzagte, bedrückte Eltern. Werden die sich selbstständig machen? Wohl eher nicht. Und das gefährdet die Kraft der europäischen Wachstums- und Wohlstandslokomotive Deutschland.
Wird das wahre Desaster derzeit noch durch die staatlichen Maßnahmen verschleiert? Völz: Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht hat die Folge, dass die Welle an Insolvenzen, mit der wir fest rechnen, sich erst im nächsten Jahr zeigen wird. Damit wurde übrigens ein gutes Stück Gläubigerschutz außer Kraft gesetzt, wodurch gesunde Unternehmen gefährdet werden. Die anhaltende Unsicherheit über die wirtschaftlichen Aussichten und mögliche Steuererhöhungen tun ein Übriges, damit sich Lage und Stimmung der Unternehmen weiter eintrüben.
Reichen die Liquiditätspolster nicht aus? Kühnel: Von Polstern kann kaum noch die Rede sein. Die meisten Mittelständler sind sowohl was ihr Eigenkapital als auch ihre Liquidität angeht bereits über Gebühr belastet. Ohne zusätzliche Hilfen werden sie nicht über den Winter kommen. Deshalb ist es richtig, wenn Bundesminister Altmaier jetzt eine Verlängerung von Liquiditätshilfen bis Mitte des nächsten Jahres anstrebt. Allerdings muss bei der Ausgestaltung, insbesondere bei den Kriterien der Hilfen noch deutlich nachjustiert werden.
Droht Massenarbeitslosigkeit ohne das Kurzarbeitergeld? Völz: Allein seit April sind 820 000 Arbeitsplätze verloren gegangen. Es ist zu befürchten, dass ein signifikanter Anteil derjenigen, die jetzt Kurzarbeitergeld beziehen, ebenfalls von Arbeitslosigkeit bedroht sein wird. Das wahre Ausmaß werden wir aber erst Ende des nächsten Jahres kennen.
Wird Homeoffice der neue Standard? Werden auch zaudernde Unternehmen und Branchen nun die Digitalisierung vorantreiben? Kühnel: Die Corona-Pandemie erweist sich als Katalysator für die Nutzung moderner Arbeitsformen, insbesondere im Hinblick auf das mobile Arbeiten. Ganz sicher wird das Homeoffice im Dienstleistungssektor dauerhaft stärker genutzt werden als vor der Krise. Wichtig ist dem Mittelstand, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer dem gemeinsam zustimmen. Eine Pflicht, Homeoffice anzubieten, lehnen wir ab. Im verarbeitenden Gewerbe und im Handwerk ist Homeoffice aus naheliegenden Gründen keine Option. Und wer noch nicht in Digitalisierung investiert hat, der sollte das schleunigst tun. Damit allein werden wir die Zukunft gleichwohl nicht gewinnen können. Wir müssen in neue Zukunftstechnologien investieren. Während wir versuchen in Deutschland den Status Quo zu erhalten finden in China disruptive Quantensprünge, etwa im Bereich der "Künstlichen Intelligenz" statt. Hier agieren unsere Unternehmen leider noch viel zu zögerlich.
Mitte September hat die Bundesregierung bei den Beihilfen für den Mittelstand noch mal nachjustiert. Welche Note geben Sie für das Krisenmanagement bis hierhin? Völz: Ausreichend. Die raschen und beherzten Entscheidungen für Liquiditäts- und Überbrückungshilfen zu Beginn der Krise würde ich mit der Note "gut" bewerten. Es mangelt jetzt aber an nachhaltiger Reformpolitik. So halten wir die Entlastung von Bürgern und Betrieben für überfällig. Das gilt für die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags als auch für eine Einkommen- und Unternehmenssteuerreform. Mit einem Belastungsmoratorium, also dem Festschreiben des Status Quo, ist es nicht getan. Schon gar nicht zielführend sind das Lieferkettengesetz und das Unternehmensstrafrecht. Beides bedeuten nur mehr Bürokratie.
In der Region verankert
Stimmen des Mittelstands Dr. Hans-Jürgen Völz (r.) ist der Chefvolkswirt des "Bundesverbandes Mittelständische Wirtschaft", des größten freiwillig organisierten Mittelstandsverbandes Deutschland. Michael Kühnel ist der verantwortliche Beauftragte des Mittelstandsverbandes für die Metropolregion Hamburg und die Region Lüneburg. Beide leben im Landkreis Lüneburg. Das Interview wurde zwei Tage vor dem Unfalltod des Verbandspräsidenten Mario Ohoven geführt.
Quelle: Landeszeitung Lüneburg (ots) von Joachim Zießler