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EOS begrüßt neues Verbraucherinsolvenzrecht

Archivmeldung vom 05.09.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.09.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die internationale Finanzdienstleistungsgruppe EOS begrüßt den Gesetzesentwurf zur Vereinfachung des Verbraucherinsolvenzverfahrens, den das Bundeskabinett vergangene Woche beschlossen hat. Danach wird bei nachweislich mittellosen Schuldnern kein Insolvenzverfahren mehr eröffnet - im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage.

Das reduziert nicht nur die Verfahrenkosten um rund 1550 Euro auf nun 750 Euro, sondern vermindert auch den bürokratischen Aufwand für Justiz und Gläubiger.

"Die Vereinfachung des Verfahrens kommt allen zugute: Mittellose Schuldner erhalten die Möglichkeit zu einem wirtschaftlichen Neuanfang und damit eine Perspektive. Die Staatskasse wird durch niedrigere Verfahrenskosten geschont. Aber auch für uns als Vertreter der Gläubigerseite war die Eröffnung von Verbraucher-Insolvenzverfahren betriebswirtschaftlich bislang meist wenig sinnvoll, da die Summe der zurückgezahlten Schulden in der Regel den administrativen Aufwand nicht rechtfertigte", sagt Michael Weinreich, Geschäftsführer der EOS Holding und Leiter für den Geschäftsbereich Deutschland.

Hintergrund: Von den mehr als 90.000 Privatinsolvenzen im Jahr 2006 war bei rund 80 Prozent der Schuldner kein pfändbares Vermögen vorhanden und keine Besserung der Einkommensverhältnisse zu erwarten. In all diesen Fällen verursachte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens für Staat und Gläubiger vor allem eines: Kosten. Die neue Insolvenzordnung wird voraussichtlich ab Frühjahr 2008 wirksam.

Quelle: Pressemitteilung EOS Holding GmbH & Co

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