EOS begrüßt neues Verbraucherinsolvenzrecht
Archivmeldung vom 05.09.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie internationale Finanzdienstleistungsgruppe EOS begrüßt den Gesetzesentwurf zur Vereinfachung des Verbraucherinsolvenzverfahrens, den das Bundeskabinett vergangene Woche beschlossen hat. Danach wird bei nachweislich mittellosen Schuldnern kein Insolvenzverfahren mehr eröffnet - im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage.
Das reduziert nicht nur die Verfahrenkosten um
rund 1550 Euro auf nun 750 Euro, sondern vermindert auch den
bürokratischen Aufwand für Justiz und Gläubiger.
"Die Vereinfachung des Verfahrens kommt allen zugute: Mittellose
Schuldner erhalten die Möglichkeit zu einem wirtschaftlichen
Neuanfang und damit eine Perspektive. Die Staatskasse wird durch
niedrigere Verfahrenskosten geschont. Aber auch für uns als Vertreter
der Gläubigerseite war die Eröffnung von
Verbraucher-Insolvenzverfahren betriebswirtschaftlich bislang meist
wenig sinnvoll, da die Summe der zurückgezahlten Schulden in der
Regel den administrativen Aufwand nicht rechtfertigte", sagt Michael
Weinreich, Geschäftsführer der EOS Holding und Leiter für den
Geschäftsbereich Deutschland.
Hintergrund: Von den mehr als 90.000 Privatinsolvenzen im Jahr 2006 war bei rund 80 Prozent der Schuldner kein pfändbares Vermögen vorhanden und keine Besserung der Einkommensverhältnisse zu erwarten. In all diesen Fällen verursachte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens für Staat und Gläubiger vor allem eines: Kosten. Die neue Insolvenzordnung wird voraussichtlich ab Frühjahr 2008 wirksam.
Quelle: Pressemitteilung EOS Holding GmbH & Co