Die Abgeltungsteuer - das erwartet die Kapitalanleger
Archivmeldung vom 01.09.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAb 2009 tritt die Abgeltungsteuer in Kraft. Bei dieser Steuer handelt es sich um eine Quellensteuer, die direkt und anonym bei den Banken eingezogen wird. Die Steuer gilt für Zinsen, Dividenden und Erlöse aus Wertpapierverkäufen und fällt in Höhe von 25 Prozent (inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer maximal 28 Prozent) an.
Die Spekulationsfrist gehört ab 2009 der Vergangenheit an. Auch
das Halbeinkünfteverfahren wird es dann nicht mehr geben: im Bereich
der privaten Anlagen entfällt es vollständig, während bei
Betriebsvermögen ein neues Teileinkünfteverfahren in Kraft tritt. Die
Werbekostenpauschale und die Sparerfreibeträge werden zum
Sparerpauschbetrag zusammengefasst (801 Euro, beziehungsweise 1.602
Euro) und ein Abzug tatsächlicher Werbekosten ist ab 2009 nicht mehr
möglich.
Weitere Neuerungen sind: Fondssparpläne, abgeschlossen ab dem
01.01.2009, werden ebenfalls besteuert; Verlustrechnungen
verschiedener Kapitalanlagen dürfen nicht mehr zur Steuerminderung
miteinander verrechnet werden; Verlustrückträge sind nicht mehr
möglich und Erträge aus Zertifikaten ohne Kapitalgarantie fallen ab
2009 ebenfalls unter die Abgeltungsteuer.
Von der Neuregelung besonders betroffen sind Aktien und Aktienfonds. Nicht allein fällt bei jeder Veräußerung erneut die Abgeltungsteuer an, auch die Möglichkeit zum steuerfreien Verkauf nach Ablauf der Spekulationsfrist entfällt. Aktienlastige Investmentfonds müssen ebenfalls Federn lassen, denn Ertragsausschüttungen aus Veräußerungsgewinnen fallen künftig nicht mehr unter die Steuerfreiheit. Somit werden Aktien für Kleinanleger künftig weitaus weniger profitabel sein. Allein Versicherungsmantelprodukte und Dachfonds gewähren ab 2009 weiterhin die Option, Kapitalanlagen gewinnbringend umzuschichten. Abgeltungsteuer fällt in beiden Fällen - zumindest beim Umschichten - nicht an.
Quelle: Pressemitteilung Der Dr. Klein Allfinanz-Service