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Die Abgeltungsteuer - das erwartet die Kapitalanleger

Archivmeldung vom 01.09.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.09.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Ab 2009 tritt die Abgeltungsteuer in Kraft. Bei dieser Steuer handelt es sich um eine Quellensteuer, die direkt und anonym bei den Banken eingezogen wird. Die Steuer gilt für Zinsen, Dividenden und Erlöse aus Wertpapierverkäufen und fällt in Höhe von 25 Prozent (inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer maximal 28 Prozent) an.

Die Spekulationsfrist gehört ab 2009 der Vergangenheit an. Auch das Halbeinkünfteverfahren wird es dann nicht mehr geben: im Bereich der privaten Anlagen entfällt es vollständig, während bei Betriebsvermögen ein neues Teileinkünfteverfahren in Kraft tritt. Die Werbekostenpauschale und die Sparerfreibeträge werden zum Sparerpauschbetrag zusammengefasst (801 Euro, beziehungsweise 1.602 Euro) und ein Abzug tatsächlicher Werbekosten ist ab 2009 nicht mehr möglich.

Weitere Neuerungen sind: Fondssparpläne, abgeschlossen ab dem 01.01.2009, werden ebenfalls besteuert; Verlustrechnungen verschiedener Kapitalanlagen dürfen nicht mehr zur Steuerminderung miteinander verrechnet werden; Verlustrückträge sind nicht mehr möglich und Erträge aus Zertifikaten ohne Kapitalgarantie fallen ab 2009 ebenfalls unter die Abgeltungsteuer.

Von der Neuregelung besonders betroffen sind Aktien und Aktienfonds. Nicht allein fällt bei jeder Veräußerung erneut die Abgeltungsteuer an, auch die Möglichkeit zum steuerfreien Verkauf nach Ablauf der Spekulationsfrist entfällt. Aktienlastige Investmentfonds müssen ebenfalls Federn lassen, denn Ertragsausschüttungen aus Veräußerungsgewinnen fallen künftig nicht mehr unter die Steuerfreiheit. Somit werden Aktien für Kleinanleger künftig weitaus weniger profitabel sein. Allein Versicherungsmantelprodukte und Dachfonds gewähren ab 2009 weiterhin die Option, Kapitalanlagen gewinnbringend umzuschichten. Abgeltungsteuer fällt in beiden Fällen - zumindest beim Umschichten - nicht an.

Quelle: Pressemitteilung Der Dr. Klein Allfinanz-Service

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