Spanische Zollbehörden stoppen den Preiselbeerenstrom nach Spanien
Archivmeldung vom 10.09.2005
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.09.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAls der Unternehmer Steven Dunlap während seines Spanienurlaubs im Jahre 2002 zufällig entdeckte, dass es in Spanien keinen Preiselbeerensaft gab, sah er eine riesige Chance. Dank seiner 31 Jahre langen Erfahrung in der Erfindung von Produkten, im Marketing in Nischenmärkten und Entdecken neuer Märkte erkannte Dunlap sogleich, dass er vor allem anderen eins tun musste:
Er beauftragte eine auf geistiges Eigentum spezialisierte
Anwaltskanzlei in Madrid, Spanien, damit herauszufinden, ob der
Begriff "cranberry juice (Preiselbeersaft)" in Spanien irgendeine
umgangssprachliche Bedeutung hat. Als er erfuhr, dass dem nicht so
sein, stellte er sogleich den Antrag auf mehrere spanische
Warenzeichen, um den Begriff zu besitzen. Die Warenzeichen wurden in
ganz Spanien entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
veröffentlich, um zu sehen, ob jemand diese anfechten würde.
Im Jahre 2004 wurden die Warenzeichen ohne Anfechtung vergeben. Zu
diesem Zeitpunkt stellte Dunlap fest, dass er ein neues
Marktpotential für Preiselbeersaft in einer Grössenordnung von USD
1,5 Milliarden entdeckt hatte, und dass nur er allein in der Lage
sein würde, davon zu profitieren. Nirgendwo sonst auf der Welt,
dachte Dunlap, wäre es so einfach gewesen, Warenzeichen für etwas zu
bekommen. Was für eine grossartige Idee. Als Nächstes schuf er ein
"American Cranberry Corporation" genanntes Unternehmen, stellte ein
Kernteam zusammen und führte zwei Jahre lang Marktforschung und
Produktentwicklung durch.
Aber schon bald nach ersten Treffen mit spanischen Saftkäufern,
hatte es den Anschein, als wäre American Cranberry Corporation von
einem riesigen weltweit aktiven Mitbewerber in der Preiselbeerbranche
abgedrängt worden. Der "Achthundert Pfund-Gorilla", wie Dunlap diesen
bezeichnete, hatte seine veröffentlichten Warenzeichen gesehen.
Obwohl der Mitbewerber versäumt hatte, diese in der ordentlichen Zeit
anzufechten, war dieser fest entschlossen, alles dafür zu geben,
schnell Preiselbeersäfte selbst nach Spanien zu bringen und die
Etablierung der Säfte von American Cranberry Corporation zu
verhindern Dadurch entstand für die American Cranberry Corporation
eine wettbewerbsfeindliche Situation.
Dunlap vermutete, dass sein riesiger Mitbewerber sich hinsichtlich
seines Markteintritts sicher wähnte, da in den USA Warenzeichen auf
einer "erster Gebrauchs"-Basis an die erste Firma, die tatsächlich
die mit dem Markenzeichen versehenen Produkte auf dem Markt verkauft,
vergeben werden Aber anders als in den USA werden spanische
Warenzeichen auf einer "Als Erster eingereicht"-Basis ausgegeben,
womit American Cranberry Corporation unabhängig von der Anzahl der
verkauften Produkte ein Vorrecht im Warenzeichenrecht hatte.
Nachdem American Cranberry wirksam von der Bildfläche verdrängt
worden war, dominierte Dunlaps Mitwettbewerber de facto den Markt,
aber am 24. August 2005, sollte eine staatliche Anordnung, die von
den Zollbehörden der spanischen Behörde Agencia Tributaria übergeben
wurde, dies alles ändern und den spanischen Preiselbeersaftmarkt
exklusiv an die American Cranberry Corporation zurückgeben.
Da er wusste, dass American Cranberry die Begriffe besitzt, die
nun frei auf der Verpackung des riesigen Mitwettbewerbers benutzt
wurden, hatte Dunlap keine andere Wahl, als die vorgegebenen
gesetzlichen spanischen Abläufe zu benutzen, um den Konkurrenten zu
stoppen. Die daraus resultierende Anordnung vom 24. August 2005 durch
Spaniens Behörde Agencia Tributaria macht erforderlich, dass alle
Produkte, die Dunlaps Warenzeichen tragen, einschliesslich
"Cranberry" und "Cranberry Juice" vom Zoll beschlagnahmt und nicht
ins Land hineingelassen werden. Da grosse Mitwettbewerber der
American Cranberry Corporation versäumt hatten, die Warenzeichen
anzufechten oder ihre eigenen Warenzeichen rechtzeitig eintragen zu
lassen, werden sie nun mit einer endgültigen Entscheidung
konfrontiert. Diese Unternehmen werden gezwungen entweder eine Lizenz
für die Worte "Cranberry" und "Cranberry Juice" von der American
Cranberry Corporation zu erwerben und Gebühren zu bezahlen, oder ihre
gesetzeswidrigen Preiselbeer- und preiselbeerverwandten Säfte
vollständig vom spanischen Markt zu ziehen.
Dunlap, der dieses Ereignis schon vor zwei Jahren vorhergesehen
hatte, wartet nun einfach neben dem Telefon. "Wir wussten, dass der
Wettbewerb versuchen würde, uns aus dem Markt zu drängen", sagte
Dunlap mit einem Grinsen. "Aber wir haben ihn in der geistigen
Eigentumsarena ausgetrickst. Unsere spanischen Warenzeichen gaben uns
einen Vorsprung vor dem Wettbewerb, rechtmässig. Sie können ohne
unser Warenzeichen nichts machen, weshalb sie jetzt zu uns kommen
müssen, wenn sie einen Anteil an Spaniens USD 1,5 Milliarden
Saftmarkt haben wollen."
Quelle: Pressemitteilung American Cranberry Corporation