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Filmfonds: Erstes Finanzamt ändert Bescheide - Steuervorteile bleiben bestehen

Archivmeldung vom 14.08.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.08.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Zunächst war es noch Spekulation, jetzt ist es Gewissheit. Beim LHI Medienfonds Kaledo III, mit über 5.500 Investoren der größte Medienfonds Deutschlands, wurden die Grundlagenbescheide 2005 und 2006 wieder geändert. Das bestätigte das Finanzamt Starnberg (Bayern) dem Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz. Damit haben die Steuervorteile der Anfangsjahre wieder Gültigkeit!

Rechtsanwalt Rolf Siburg aus der Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach Neusel, zuständig für KALEDO III: "Dass unsere Rechtsauffassung und die über 2000 Einwände nun zu solch einem positiven Ergebnis führen, ist ein großer Erfolg und gibt den Anlegern endlich wieder steuerliche Rechtssicherheit." Auch in anderen Filmfonds zeichnet sich eine Kehrtwende ab. Rechtsanwältin Antje Radtke aus der Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach Neusel, die den großen Fonds BIL Motion Picture für betroffene Mitglieder des AAA betreut: "Auch im BIL Motion Picture scheint sich das Finanzamt an frühere Zusagen halten zu wollen. Dann blieben auch hier die Steuervorteile in diesem Fonds bestehen. Noch können wir zwar keine abschließende Entwarnung für unsere Mandanten geben; wir sind aber zuversichtlich."

Was auch immer der Grund für diese ersten Umkehrtendenzen der Finanzverwaltung sein mag, die Experten des AAA bleiben kämpferisch. Thomas Lippert: "Unsere Aufgabe ist erst gelöst, wenn entweder in allen betroffenen Fonds die Steuervorteile Bestand haben oder aber die verantwortlichen Initiatoren, Banken und Vertriebsunternehmen für den Schaden der Anleger aufgekommen sind." Die Rechtsanwältinnen Anne Wenzelewski und Julia Breier aus der Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach Neusel, die die Fonds von KGAL und Hannover Leasing betreuen, bestätigen, dass in diesen Fonds die Probleme noch unverändert fortbestehen: "Bei Hannover Leasing und KGAL sehen wir leider noch keine Anzeichen für Entspannung auf der steuerlichen Seite. Insbesondere sind bei Hannover Leasing die strafrechtlichen Ermittlungsverfahren noch nicht beendet". Fachanwalt Tibet Neusel ergänzt: "In der Mehrzahl der Fonds sind die steuerlichen Probleme noch hochbrisant, die Finanzverwaltung hält an ihrer aggressiven Haltung fest. Wir bleiben für unsere Mitglieder und Mandanten am Ball."

Seit dem Jahre 2009 geht die bayerische Finanzverwaltung massiv gegen die Medienfonds mit Schuldübernahmestruktur vor. Betroffen waren Fonds der großen Anbieter Hannover Leasing, KGAL, LHI, Ideenkapital, BIL Bayerische Immobilien Leasing, Commerzbank und andere mehr. Entgegen der langjährigen Verwaltungspraxis wollte die Finanzverwaltung nunmehr - rückwirkend - die Steuervorteile der Anfangsjahre nahezu komplett streichen. Die Anleger sollten hohe Steuerbeträge nachzahlen, zugleich verbunden mit Strafzinsen in Höhe von 6 % jährlich.

Gegen diese Änderung der Verwaltungspraxis haben über 2.000 betroffene Anleger unter Führung des Aktionsbundes Aktiver Anlegerschutz e.V. (AAA) Rechtsmittel eingelegt. Fachanwalt für Steuerrecht Tibet Neusel aus der Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach Neusel in Berlin, der für das steuerliche Vorgehen die Mitglieder des AAA berät, meint dazu: "Wir haben in über 2.000 Fällen Anträge auf Einzelbekanntgabe der Bescheide gestellt. Soweit geänderte Steuerbescheide zugestellt wurden, haben wir in allen Fällen Einspruch dagegen eingelegt. Wir trauen den Fondsgeschäftsführungen allein nicht zu, die Probleme zu lösen, zumal sie dafür nach unserer Einschätzung eine Mitverantwortung tragen. Es ist erforderlich, dass die Anleger ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen."

Thomas Lippert, Vorstandsvorsitzender des AAA, in dem sich die geschädigten Anleger sammeln: "Für unsere Mitglieder haben wir allein in 48 Fonds durch die Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach Neusel Anträge auf Einzelbekanntgabe stellen lassen. In 33 Fonds wurden bereits Einsprüche gegen geänderte Feststellungsbescheide erhoben. Gegen Maßnahmen der Finanzbehörden, die wir als besonders schikanös empfanden, haben wir in 19 Fonds separate Einspruchsverfahren einleiten lassen. Ergänzende Anträge zur Ermittlung des Sachverhalts haben unsere Anwälte in weiteren 27 Fonds gestellt. Jedes dieser Maßnahmenpakete betrifft Hunderte von Anlegern. Mit einer vergleichbaren Welle von Rechtsmittelverfahren sind die bayerischen Finanzbehörden noch nicht konfrontiert gewesen."

Quelle: AAA-Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz

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