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Umsätze von US-Unternehmen im Ausland beeinflussen die Handelspolitik der USA

Archivmeldung vom 24.11.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.11.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Das Meistbegünstigungsprinzip der Welthandelsorganisation (WTO) soll Gleichberechtigung im Welthandel gewährleisten indem es verhindert, dass ein Mitgliedsland der WTO nur einem einzelnen oder wenigen ausgewählten Ländern Handelsvergünstigungen gewährt. Prof. Xenia Matschke von der Universität Trier und Prof. Emily Blanchard von der Tuck School of Business at Dartmouth College, USA haben in einer Studie eruiert, dass dennoch – vereinfacht dargestellt – steigende Umsätze von US-Tochterunternehmen im Ausland sinkende Einfuhrzölle auslösen. Das Forschungspapier ist in der volkswirtschaftlichen Spitzen-Zeitschrift „Review of Economics and Statistics“ erschienen.

Blanchard und Matschke untersuchen den Zusammenhang zwischen den Auslandsinvestitionsaktivitäten von US-Unternehmen und der Struktur von Handelspräferenzen der USA. Es geht dabei um sogenannte präferentielle Zollsenkungen für bestimmte Güter aus bestimmten Ländern. Dabei haben die Wissenschaftlerinnen festgestellt: Nimmt der US-Umsatz von im Ausland operierenden US-Tochterunternehmen in einer bestimmten Industrie eines bestimmten Landes um 10 Prozent zu, steigen die Erleichterungen des zollfreien Zugangs zum US-Markt für Importe aus diesem Land und dieser Industrie um 4 Prozent. Werden nur ärmere Länder betrachtet, die potentiell berechtigt sind, Waren zollfrei über das Allgemeine Präferenzsystem in die USA zu exportieren, steigt der geschätzte Einfluss sogar auf fast 15 Prozent. In der Gegenrichtung bedeutet das: Niedrige US-Einfuhrzollsätze für Waren aus einem Land machen dieses Land für US-Investoren attraktiver, die im Ausland die Waren günstig produzieren und in den USA verkaufen wollen.

Den Wissenschaftlerinnen ist es durch die Wahl geeigneter statistischer Methoden gelungen, den Einfluss von Investitionen auf die Handelspolitik von dem umgekehrten Einfluss der Handelspolitik auf Investitionen zu separieren. Der Anstieg von 4 Prozent bzw. 15 Prozent in der Rate des zollfreien US-Marktzugangs durch den Anstieg von US-Auslandsinvestitionen um 10 Prozent ist also tatsächlich ursächlich auf die Auslandsinvestitionen zurückzuführen.

Der Grundgedanke der Studie lässt sich in einem Beispiel umschreiben: Baut ein US-Unternehmen eine Fabrik in Bangladesch, um darin Herrenhemden für den US-Markt zu produzieren, ist es daran interessiert, dass Herrenhemden aus Bangladesch möglichst ohne Zollbarrieren in die USA eingeführt werden können. Wenn viele US-Firmen in Bangladesch Hemden für den US-Markt produzieren, sollte eine solche Zollbefreiung von Herrenhemden aus Bangladesch auch im wirtschaftlichen und politischen Interesse der US-Regierung sein.

Allerdings sind in der Praxis Zölle nicht beliebig setzbar. Dem steht das Meistbegünstigungsprinzip der WTO entgegen. Die USA müssten folglich die Zollsätze für Herrenhemd-Importe für alle WTO-Mitglieder senken, wenn sie den entsprechenden Zollsatz für Bangladesch senken wollen. Jedoch: Es gibt Ausnahmen von diesem sogenannten Meistbegünstigungsprinzip, die eine nach Handelspartnern differenzierte Zollpolitik ermöglichen: So sind z.B. Freihandelsabkommen zwischen einer Gruppe von Ländern eine solche Ausnahme. Und das Allgemeine Präferenzsystem erlaubt es Industrieländern, die Importe von Entwicklungsländern durch niedrigere oder die Aufhebung von Zöllen zu begünstigen.

Diese Ausnahmen nutzen Blanchard und Matschke, um mit Hilfe von Daten aus 80 Industrien, 184 Ländern und über einen Zeitraum von 10 Jahren (1997-2006) einen Einfluss von US-Direktinvestitionen auf die US-Handelspolitik nachzuweisen. Die Höhe der US-Direktinvestitionen wird dabei im Aufsatz durch den US-Umsatz von ausländischen US-Tochterunternehmen gemessen, um nur die exportorientierten Direktinvestitionen abzubilden. Die Investitionsflüsse selbst könnten alternativ auch für den Aufbau von Tochterunternehmen benutzt werden, die für den Markt des Gastlandes (im Beispiel: Bangladesch) produzieren. Diese letzteren Investitionen sollten, so die Überlegung von Blanchard und Matschke, keinen Einfluss auf US-Handelspolitik nehmen, weil ihre Profitabilität von US-Zollsenkungen nicht betroffen ist.

Quelle: Universität Trier (idw)

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