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Zusammenschluss von Unternehmen? Vorsicht, Fehlstart!

Archivmeldung vom 12.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Dr. Daisy Walzel, LL.M. (oec), Partnerin und Head of Competition (Deutschland) bei DWF Germany. Bild: "obs/DWF Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH"
Dr. Daisy Walzel, LL.M. (oec), Partnerin und Head of Competition (Deutschland) bei DWF Germany. Bild: "obs/DWF Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH"

Mit einem umfassenden Webinar zum Thema "Gun Jumping" hat die internationale Wirtschaftskanzlei DWF auf die besonderen Gefahren hingewiesen, die bei einem Zusammenschluss von Unternehmen auftreten. So können Verstöße gegen das sogenannte Vollzugsverbot empfindliche Strafen nach sich ziehen.

Während Gun Jumping in der Leichtathletik als Fehlstart bekannt ist, bezeichnet es im Rahmen der Fusionskontrolle den vorzeitigen Vollzug einer Transaktion vor Freigabe durch die zuständigen Wettbewerbsbehörden. Dr. Daisy Walzel, die als Partnerin zusammen mit ihren internationalen Kollegen Marcin Trepka (Polen), Dimitris Sinaniotis (UK) und Christian Peeters (Belgien) das Webinar auf der Plattform Lexology präsentierte, hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass auch eine verfrühte Einflussnahme auf die Geschäftstätigkeit der Zielgesellschaft gravierende Konsequenzen haben kann.

Oft werde nicht berücksichtigt, so die Kartellrechtsexpertin, dass die beiden Gesellschaften bis zum Closing juristisch noch als selbständige Unternehmen anzusehen sind. Ein besonderes Risiko stellt dabei insbesondere ein kartellrechtswidriger Informationsaustausch unter Wettbewerbern dar. "Dementsprechend muss der Informationsaustausch stets im Einklang mit dem Kartellrecht stehen." Insbesondere im Rahmen einer Due Diligence als auch bei der Integrationsplanung geschehe es immer wieder, dass die kartellrechtlichen Vorgaben blieben, ohne dass sich die handelnden Unternehmen über die Konsequenzen im Klaren seien.

Besondere Brisanz erhält die Frage des Gun Jumping dadurch, dass die mitgliedstaatlichen und europäischen Vorschriften teils stark voneinander abweichen. Auch unterschiedliche Prüffristen hätten hier schon für erhebliche Probleme gesorgt, so Walzel. Außerdem seien die Wettbewerbsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten sowie die Europäische Kommission in jüngster Vergangenheit verschärft gegen entsprechende Verstöße vorgegangen, wie im Rahmen des Webinars anhand verschiedenster Beispiele verdeutlicht wurde.

Welche Informationen wann und in welchem Umfang ausgetauscht werden dürfen und welche Integrationshandlungen wann zulässig sind, lässt sich dabei nicht allgemeingültig beantworten. Hier muss jeder konkrete Fall individuell geprüft werden.

Fazit des Webinars: Verstöße gegen das Stillhaltegebot und das Verbot des Informationsaustauschs führen zu massiven Konsequenzen. Diese lassen sich durch umfassende Beratung und gemeinsame Planung ausschließen - besonders, wenn sie auf langjähriger internationaler Erfahrung beruhen.

Quelle: DWF Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (ots)

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