Warum kaufte Schreinemakers Ex Heinz Gerlach frei?
Archivmeldung vom 01.08.2009
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Rätsel um die Schulden-Million von "Anleger-Papst" Heinz Gerlach aus Oberursel (Hessen) bei der insolventen BFI Bank AG Dresden (Sachsen) scheint endlich gelöst.
Ein Rechtsanwalt aus der milliardenschweren Fondsmarktszene meldete sich beim Finanznachrichtendienst www.gomopa.net und lüftete das Geheimnis, das Gerlach bislang so sehr hütete.
Der Anwalt: "Der Retter in der Not war nicht Gerlachs Dreiländer-Fondskumpel Walter Fink (54) aus Stuttgart, der das inzwischen auch bestreitet und wie es von einigen behauptet wurde. Der Fink ist doch viel zu klein dafür. Der Retter war Werner Klumpe, der für Fink die Fonds (40.000 Geschädigte) mitkonzipiert hatte. Der 61jährige Ex-Ehemann von Margarethe Schreinemakers war es, der Gerlach beim Insolvenzverwalter der BFI Bank Dresden frei gekauft hat. Klumpe besitzt eine große Rechtsanwaltskanzlei in der Luxemburger Straße 282 a in Köln (Nordrhein-Westfalen). Einer seiner Anwälte hat den Schuldentitel gegen Gerlach in voller Höhe bezahlt. Mit Zinsen belief sich die Summe auf inzwischen rund 1,5 Millionen Euro. Vermittelt hat das Geschäft übrigens der frühere Besitzer der Plenum Finanz AG (Easyfonds.com) Martin Walter aus Zürich. Da war GoMoPa schon auf der richtigen Spur. Nur der jetzige Boss der Firma, Raimond Schuster, weiß nichts davon."
GoMoPa: Was hat denn Schreinemakers Ex-Mann mit dem selbsternannten Anlegerschützer Gerlach zu tun, außer dass Gerlach mehrmals in der TV-Sendung Schreinemakers live auf Sat.1 (4 Millionen Zuschauer) Eigenwerbung machen durfte?
Der Anwalt: "Ganz einfach. Werner Klumpe ist seit 27 Jahren ein sehr guter Anwalt für die Erstellung von Fonds-Prospekten. Er hat nur einen Nachteil. Er ist zu teuer und gilt daher in der Branche als unseriös. Und weil er deshalb kaum Mandanten sprich Prospekt-Initiatoren bekommen würde, braucht er einen, der ihm Mandanten heranschaufelt. Und dieser Helfer ist Gerlach. Gerlach ist praktisch sein Vertrieb. Nicht für ihn persönlich, sondern für seine Kanzlei. Klumpe selbst hält sich ja neuerdings überwiegend im Ausland auf."
GoMoPa: Wie funktioniert denn die Zusammenarbeit der Klumpe-Kanzlei mit Gerlach?
Der Anwalt: "Die Klumpe-Kanzlei vertritt Gerlach in allen Belangen, führt ihn also als Mandanten und hat natürlich Schweigepflicht. Gerlach wiederum schiebt der Kanzlei Mandanten zu, und das funktioniert so. Jemand plant eine Investition und legt dafür einen 100 Millionen Euro schweren Fonds auf. Dafür braucht er einen Prospekt, der gegen spätere und teure Haftungen rechtlich wasserdicht sein muss. Dafür braucht man einen Rechtsanwalt aus dem Anlagenkapitalrecht.
Gerlach bietet dem Fondsinitiator eine Vorprüfung des Prospektes an und schließt darüber einen Beratervertrag ab. Der Initiator zahlt das Honorar zwischen 15.000 und 25.000 Euro, weil ihm Gerlach mit einem schlechten Rating in seiner Anlegerschutz-Postille droht. Hat der Initiator angebissen, weil er ja nur Geld von Anlegern in dieser Größenordnung bekommt, wenn die Anleger ihm vertrauen, kommt von Gerlach eine vernichtende Nachricht. Die Papiere seien Schrott, behauptet Gerlach. Der Initiator müsse einen neuen Prospekt erstellen. Aber nicht mehr bei seinem bisherigen Anwalt, sondern bei einem Anwalt, den Gerlach bestimmt.
Und das ist Werner Klumpe und Co. Der Grundpreis für den neuen Prospekt ist derselbe, wie der alte gekostet hat. Das sind branchenüblich 100.000 bis 150.000 Euro. Der neue Prospekt von Klumpe hat auch Hand und Fuß. Aber es kommen noch einmal Kosten von bis zu einem Prozent des Fondsvolumens dazu. Das sind also bei einem Fonds von 100 Millionen Euro noch einmal 1 Million Euro Honorar für 50 bis 60 Seiten Prospektbeschreibung. Der Fondsinitiator zahlt das nicht aus seiner Tasche, das müssen die Anleger zahlen. Gerlach treibt also hier zum Nachteil der Anleger die Fondskosten in die Höhe. Klumpe teilt das Extra-Honorar mit Gerlach. Die Kanzlei richtet ihrem Mandanten ein Anderkonto ein. Darauf gehen die Provisionen, und man zahlt davon Gerlachs Rechnungen und befriedigt davon auch Gerlachs Gläubiger."
GoMoPa: Also zahlte Gerlach seine Millionen-Schuld bei der BFI Bank und den geprellten Anlegern von Anlegergeldern, die er durch Kostenhochtreiberei bei Fondsinitiatoren verdiente?
Der Anwalt: "Inoffiziell ist das so. Offiziell stellt sich Gerlach vor dem Finanzamt als praktisch pleite dar. Die jetzt veröffentliche Bilanz des Einzelkaufmannes Heinz Gerlach und seiner Heinz Gerlach Medien AG von 2007 gleicht einer Insolvenzverschleppung. Seit mehreren Jahren führt Gerlach in der Bilanz einen Fehlbetrag von 1,5 Millionen Euro mit Zahlungsziel ein Jahr auf. Das entspricht genau dem Betrag, den er der BFI Bank und jetzt der Kanzlei Klumpe schuldet. Denn er hat den Titel nicht gekauft, sondern Klumpe."
GoMoPa: Aber warum sollte sich ein so angesehener Fonds-Anwalt wie Klumpe auf Tricksereien mit einem Steuergehilfen einlassen?
Der Anwalt: "Gerlach ist laut und scheut sich nicht, die ganze Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen. Einer muss doch die Schmutzarbeit machen und die Fondsinitiatoren erpressen. Das kann doch Klumpe schlecht selbst machen. Obwohl Klumpe natürlich auch ein gerissener Typ ist. Der Anwalt verlegte die Produktionsfirma von Schreinemakers live (1992-1996, Goldene Kamera, Bambi) während seiner Ehe (die Scheidung war 2007) nach Holland und machte sich selbst zum Geschäftsführer. Die Einnahmen aus der in Deutschland ausgestrahlten Sendung wurden in den Niederlanden zu sehr geringen Sätzen versteuert. Daraufhin ermittelte die deutsche Staatsanwaltschaft wegen Steuerhinterziehung und durchsuchte Klumpes Privat- und Geschäftsräume. Später kam noch der Vorwurf der Anstiftung zur Untreue hinzu. Gegen eine Millionenzahlung an wohltätige Zwecke wurde das Verfahren nach zwei Jahren eingestellt.
Der Klumpe-Anwalt Wolfgang Arndt (58) boxte Gerlach im letzten Jahr aus einem Insolvenverfahren gegen die Heinz Gerlach Medien AG heraus, weil Gerlach einer früheren Anwaltskanzlei seit 2003 ein Honorar in Höhe von rund 250.000 Euro (AZ 63 IN 98/08, Insolvenzgericht Bad Homburg) schuldete. Dreist hatte Gerlach zuvor getönt, bei ihm sei nichts zu holen, sechs mal versuchte der Gerichtsvollzieher zu vollstrecken - ohne Erfolg. Zur Abwendung der Insolvenz sprang auch hier die Kanzlei Klumpe ein. Man wollte schließlich nicht seinen Vertrieb für Fonds-Mandanten verlieren."
GoMoPa: Aber der Berliner Anlagen-Initiator Detlef Maruhn von der Maruhn Immobilien GmbH & Co. Postsiedlung Dresden KG hat doch am 10. August 2007 vor dem Landgericht Frankfurt Main gegen Heinz Gerlach (wieder vertreten von Klumpe-Anwalt Wolfgang Arndt) ein Urteil (AZ: 3-1102/07) erstritten, welches Gerlach bei Strafe von 250.000 Euro oder sechs Monaten Haft verbietet, "Initiatoren von Kapitalanlagen, die Ihre Unterlagen nicht zur Verfügung stellen, ein ??-Rating (unzureichende Transparenz) mit den entsprechenden Haftungsrisiken für den Vertrieb zu erteilen und zu verbreiten oder anzudrohen".
Der Anwalt: "Gerlach lässt jetzt die Fragezeichen in seinen Transparenz-Ratings weg und schreibt einfach nur Rating nicht durchführbar. Juristisch ist das dasselbe. Aber dazu müsste ein Fondsinitiator erst Mal erneut klagen. Und wer will schon 100.000 Euro durch alle Instanzen investieren, wenn am Ende bei Gerlach offiziell gar nichts zu holen ist? Aber dafür steht man dann im Internet bei Gerlach auf einer Achtungsliste: Rating nicht durchführbar. Wer will das schon?"
GoMoPa: Aber das Landgericht hat doch auch festgestellt, dass die Fondsanbieter gar nicht verpflichtet sind, Gerlachs Einschätzung beim Vertrieb mit anzuheften. Weil Gerlach selbst ein Player im Graumarkt ist, also ein Mit-Wettbewerber oder Konkurrent. Das Gericht stellte fest: „Die Heinz Gerlach Medien AG hat ein wirtschaftliches Interesse daran, von den angeschriebenen Kapitalanlageinitiatoren die angeforderten Unterlagen zu erhalten, da die Heinz Gerlach Medien AG im Zusammenhang mit der Erteilung des √√-Ratings entgeltliche Dienstleistungen anbietet.“
Der Anwalt: "Die Fondsanbieter streiten nicht gern öffentlich und zahlen lieber Schweigegeld. Das nutzt Gerlach schamlos aus."
Heinz Gerlach ist zu einer Stellungnahme nicht bereit.
Doch auf seiner Seite www.anlegerschutzauskunft.de/haftung.htm schreibt Gerlach unter "Haftungsausschluss" selbst, was wirklich Sache ist. Gerlach: „WICHTIG: Wir verwenden bei der Durchführung der Anlegerschutz-Transparenz-Ratings ausschließlich Informationen, die uns von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden und die wir nicht überprüft haben. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von uns zur Verfügung gestellten Informationen wird daher nicht übernommen.“
Heinz Gerlach überprüft also keinerlei Informationen, die er mit großem Getöse weitergibt. Wer aber Informationen nicht gegencheckt, der ist nicht einmal ein ernstzunehmender Journalist (denn das gehört zum Einmaleins eines jeden Redakteurs) und schon gar kein Anlegerschützer. Denn von dem erwartet man zu Recht, dass er Informationen gewissenhaft recherchiert, wertet und überprüft. Gerlach macht nach eigenen Angaben nichts davon.
Doch nun droht Gerlach von Amts wegen juristischer Ärger wegen Hochstapelei und Verstoßes gegen das Aktiengesetz, weil er eine Fälschung beim Amtsgericht begangen haben soll.
Die Behörde hat eine Untersuchung gegen die Heinz Gerlach Medien AG eingeleitet. Es geht um seinen Aufsichtsrat. Dort hat er seine Geliebte Lenka Sychrova eintragen lassen und zwar als "Investment-Analystin". Doch in Wirklichkeit ist seine Freundin (sie stammt aus Tschechien) Kosmetikerin. Bauchstraffung, Faltenbehandlung, Haarwuchsförderung und Hautverjüngung bietet sie in Oberursel an.
Laut einem von Lenka Sychrova persönlich unterzeichneten Lebenslauf war sie den größten Teil ihres Berufslebens als Sekretärin tätig. 1995 kam sie nach Deutschland und heuerte in München als freie Handelsvertreterin bei der Staubsauger-Truppe "Kirby" an. Mit der Finanzbranche kam sie erstmalig Mitte 1997 in Kontakt, als sie gemeinsam mit einigen ihrer Staubsaugervertreterkollegen zu einem Versicherungsvertrieb wechselte. Dort begann sie eine Ausbildung zur Fachwirtin für Finanzberatung (IHK), die sie jedoch bereits nach wenigen Wochen wieder abbrach. Offenbar war ihr Versuch, mit dem Verkauf von Versicherungen ihren Lebensunterhalt zu verdienen, ebensowenig von Erfolg gekrönt, wie zuvor mit Staubsaugern - und so schied sie bereits Mitte 1998 wieder aus der Finanzbranche aus.
Mitte 1999 lerne sie Heinz Gerlach kennen. Die beiden sind seitdem liiert. Ab diesem Zeitpunkt tauchte sie auch in dessen Impressum auf. Und zwar als "Verantwortliche für den Themenbereich Investment und Aktienemissionen". Über Nacht hatte sie also die Kompetenz erworben, Konzepte zu beurteilen, die von langjährigen, großteils studierten Vollprofis entwickelt worden sind. Das ist auch vor dem Hintergrund bemerkenswert, weil Gerlach mit Vorliebe Finanzdienstleister gern als "Dilletanten" abqualifiziert. Nachdem diese Peinlichkeit im Gerlachschen Impressum bald begann, Kreise zu ziehen, verschwand die Dame nach einigen Monaten wieder aus dem Impressum des "Direkten Anlegerschutzes". Am Aufsichtsratsamt der Heinz Gerlach Medien AG hat sich nichts geändert.
Quelle: GoMoPa (Siegfried Siewert)