Enteignungen von Energiefirmen beschlossen – doch auch Bürger müssen damit rechnen!
Archivmeldung vom 01.07.2022
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.07.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićPolitiker verwenden in letzter Zeit ein Wort, das in der Vergangenheit nur in äußersten Not- und Sonderfällen in den Mund genommen wurde, immer häufiger: Enteignung. Anscheinend soll die Bevölkerung sukzessive damit vertraut gemacht werden, dass zur Begleichung der horrenden Schuldenpolitik der Regierungen am Ende die Bevölkerung für die Misere aufkommen soll. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at" unter Verweis auf einen Bericht von "diegeldretter.at".
Weiter berichtet das Magazin: "Enteignung beschlossen
„Bundestag stimmt für Enteignung von Energiefirmen bei Versorgungsgefährdung“ lautet die Schlagzeile der Deutschen Wirtschaftsnachrichten vom 13.5.2022. Im Text geht es weiter mit „Das erneuerte Gesetz könnte erstmalig bei der Öl-Raffinerie von Schwedt an der Oder zum Einsatz kommen. Der Bundestag hat am Donnerstag Regelungen bis hin zur Enteignung von Firmen im Falle eines Energie-Notstands beschlossen. Das Parlament billigte am Abend mit den Stimmen der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP eine Neufassung des Energiesicherungsgesetzes vor dem Hintergrund von Konflikten mit Lieferungen aus Russland. Das Gesetz soll nach Befassung im Bundesrat ab Juni in Kraft treten.
Wir verweisen an dieser Stelle auch auf unser Video!
Schon vor einer unmittelbaren Gefährdung der Energieversorgung sollen künftig besondere Maßnahmen möglich sein. Konzerne könnten dann unter Treuhandverwaltung gestellt werden. Dies soll greifen, wenn die Unternehmen ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen und die Versorgungssicherheit gefährdet ist…
“Das Energiesicherungsgesetz wurde seit 1975 nur unwesentlich verändert. Im parlamentarischen Verfahren hatte die FDP gegenüber dem Regierungsentwurf noch durchgesetzt, dass nach einer Verstaatlichung einer Firma diese später wieder privatisiert werden muss. Das Gesetz ermächtigt die Regierung und ihre Behörden bei einer Gefährdung der Versorgung Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Dazu zählen Regelungen zur Produktion, dem Transport und der Verteilung von Energie.“
Enteignung = Lastenausgleich
In der „Preußische Allgemeine“ Zeitung vom 18.1.2022 lautete die Überschrift eines Artikels: “Ein neuer Lastenausgleich für die Opfer der Corona-Politik?” Im Text ist zu lesen: „Für die Kompensation von Impfschäden könnten grundsätzlich auch Vermögenswerte nicht geschädigter Bürger herangezogen werden.” Gemäß Artikel 14 des Grundgesetzes ist eine Enteignung „zum Wohle der Allgemeinheit zulässig“. Sie darf aber „nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt“. Solche normativen Regelungen finden sich unter anderem im Bau- und Bergrecht sowie im Gesetz über den Lastenausgleich (LAG) vom 14. August 1952.
Der Zweck des Lastenausgleichs bestand darin, denjenigen Deutschen, die infolge des Zweiten Weltkrieges und seiner Nachwirkungen wie den Vertreibungen aus den Ostgebieten Vermögensschäden erlitten hatten, einen finanziellen Ausgleich zu verschaffen. Das hierfür nötige Geld brachte der Staat auf, indem er eine Sonderabgabe auf die noch existierenden Vermögen einführte, deren Höhe bei der Hälfte des Vermögenswertes lag und die in bis zu 120 vierteljährlichen Raten in den Ausgleichsfonds einzuzahlen war.
Dieses Gesetz wurde am 12. Dezember 2019 durch das neu eingeführte Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts (SozERG) geändert, das zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll. Im Artikel 21 des SozERG heißt es unter Punkt 2, der Paragraph 292 des LAG werde insofern neu gefasst, als anstelle des Wortes „Kriegsopferfürsorge“ nun „Soziale Entschädigung“ stehe.“
Es fehlt die positive Perspektive
Im Online-Journal fondsprofessionell.at vom 17.5.2022 lesen wir als Überschrift: „Ehrhardt: So bitter es klingt: Mir fehlt die positive Perspektive“. Und im Text geht es weiter mit: „Jens Ehrhardt, Gründer und Vorstandschef des Vermögensverwalters DJE Kapital, äußert sich im Interview mit FONDS professionell ONLINE pessimistisch wie selten über die Aussichten an den weltweiten Finanzmärkten. Es gibt momentan nur einen Aspekt, der ihn hoffen lässt.“
Herr Ehrhardt wird mit folgender Frage konfrontiert: In Europa herrscht Krieg, die Inflation erreicht ungeahnte Höhen, und die Zinsen, die jahrzehntelang fast ununterbrochen gesunken sind, steigen wieder. Was steckt hinter dieser Zeitenwende an den Finanzmärkten? Seine Antwort lautete: „Aktuell haben wir es mit drei großen Belastungsfaktoren zu tun. Erstens die geopolitischen Risiken, zweitens die neue Geldpolitik der US-Notenbank Fed und drittens die Null-Covid-Strategie Chinas.“
Herr Ehrhardt wird dann u.a. befragt, ob er schon einen so dramatischen Rentencrash erlebt hat. Und seine Antwort lautete: „Nein. Dass die Kurse am Aktienmarkt heftig fallen, habe ich mehrfach erlebt, aber dass es gleichzeitig am Rentenmarkt so runtergeht, kannte ich bislang nicht. Die Situation ist wahrscheinlich am ehesten vergleichbar mit 1987, auch damals boten Anleihen keinen Schutz. Seinerzeit konnte man aber noch in Festgeld umschichten und bekam dort Zinsen. Das geht heute auch nicht mehr. Es gibt keinen sicheren Hafen mehr.“
Herr Ehrhardt schließt das Gespräch mit: „Wenn die Stimmung wirklich am Boden ist, werden sich wieder interessante Einstiegsgelegenheiten bieten.“
Wie Vermögensverlust vermeiden?
Worin besteht nun das Problem, das sich aus den zuvor erwähnten Beiträgen ergibt? Enteignungen von Unternehmen scheinen für die Politik ein probates Mittel in einer Krise zu sein. Auch die Bürger werden zukünftig mit Enteignungen ihres Vermögens zu rechnen haben. An den Finanzmärkten stehen die Zeichen auf Sturm – sowohl an den Aktienbörsen, als auch an den Anleihemärkten.
Die Folgen dieser Entwicklungen für diejenigen, die über Ersparnisse vornehmlich in Finanztiteln verfügen, klingen bedrohlich. Die Frage, die sich nun aufdrängt: Wie kann noch rechtzeitig und wirkungsvoll vorgesorgt werden, damit die Auswirkungen eines drohenden Vermögensverlustes möglichst gering gehalten werden können bzw. sogar vermieden werden können?
Die Lösung
Die Lösung besteht nun darin, in Kapitalanlagen umzuschichten, die nicht nur in wirtschaftlich guten Zeiten eine vernünftige Wertentwicklung liefern, sondern vor allem in Krisenzeiten ausreichend an Liquidität bieten, vor Verlusten geschützt sind und staatlichen Zwangsmaßnahmen entzogen sind. Generell zeichnen sich physische Sachwerte dadurch aus, dass ihnen ein eingebauter Inflationsschutz eigen ist. Jedoch entsprechen nicht alle Sachwerte auch den drei erwähnten Kriterien des Krisenschutzes.
Staatlichen Zwangsmaßnahmen entzogen sind Kunst, Wein, Uhren, Schmuck, Oldtimer, Gitarren, Briefmarken, Edelsteine und NFI-Rare Coins (seltene Nennwert-freie Individualmünzen). Es sind vor allem zwei Anlageformen, die für einen wirkungsvollen Krisenschutz bestens geeignet sind und in einem vernünftigen Mix ideale Dienste leisten können: Edelsteine und NFI-Rare Coins.
Edelsteine werden von herkömmlichen Detektoren auf Flughäfen nicht erkannt und eignen sich durch ihre hohe Werthaltigkeit bei kleinstem Volumen als „Fluchtwährung“. Ein kleinteiliges, gut abgestimmtes Portfolio aus NFI-Rare Coins liefert vor allem auch als Ersatzwährung beste Dienste. Beide Anlageformen bieten darüber hinaus in wirtschaftlich normalen Zeiten eine attraktive Wertentwicklung. Sehen Sie zu diesem Thema auch unseren Blog und Video „Wie sich Anlageformen in Krisen bewähren“.
Was bleibt zu tun?
Prüfen Sie bestehende Veranlagungen auf ihre Gefährdung hinsichtlich möglicher bevorstehender Turbulenzen des aktuellen Finanzsystems! Schichten Sie gefährdete Vermögenswerte Ihres Portfolios in enteignungsgeschützte, kleinteilige Sachwerte um! Wählen Sie solche physischen Sachwerte als Veranlagung, die sich sowohl für wirtschaftlich gute Zeiten als auch für Krisenzeiten eignen!
Beratung macht sich bezahlt!
Die Geldretter sind ausgebildete Experten auf dem Gebiet des Rücklagen- und Vermögensschutzes. Erweitern Sie Ihr Wissen und sehen Sie sich die zahlreichen kostenfreien Videos der Geldretter auf https://diegeldretter.at/videos an! Buchen Sie Ihren individuellen Honorarberatungstermin unter [email protected] zur Erstellung Ihres strategischen Portfolios, das auch in Krisenzeiten Sicherheit bietet! Die Geldretter sind Ihnen auch bei der Beschaffung passender Anlageprodukte behilflich.
Dieser Beitrag erschien zuvor auf diegeldretter.at"
Quelle: Wochenblick