Sensationsurteil in Wien: Für Genesene ist die Pandemie vorbei!
Archivmeldung vom 02.02.2022
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.02.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićDas Landesverwaltungsgericht Wien kam, wie Wochenblick erfuhr, zu einem sensationellen Urteil. Es könnte eine entscheidende Wende im Corona-Kurs einläuten. Genesene und Menschen, die einen Antikörpernachweis erbringen können, tragen demnach nicht zur Verbreitung von Covid-19 bei. Genau bedeutet das, dass die Verordnungen, die aufgrund des Covid-19-Maßnahmengesetzes erlassen wurden, auf Genesene und Menschen mit Antikörpernachweis nicht anzuwenden sind. Für sie ist die Pandemie somit zu Ende! Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".
Weiter berichtet das Magazin: "Der Verfassung verpflichtet
Sollte dieses Urteil der Richtigkeit entsprechen, wovon auszugehen ist, wagt ein mutiger Richter oder eine mutige Richterin dem Mückstein-Verordnungs-Wahnsinn entgegenzutreten. Ein Richter oder eine Richterin, die ihre Aufgabe erfüllen und sich der österreichischen Verfassung, der Gesetze und der Wahrheit verpflichtet sehen. Was für eine Wohltat einer Zeit, in der Recht haben überhaupt nichts mehr mit Recht bekommen zu tun hat. Eine Zeit, in der die österreichische Verfassung und die Grundrechte mit Füßen getreten werden. Auf der Plattform “Neue Wahrheit.at” teilte der Blogbetreiber Jürgen Lessner dieses Sensationsurteil und die Erläuterungen dazu.
Urteil beim Verwaltungsgericht nach Beschwerde
Kurz zur Vorgeschichte, wie es zu diesem bahnbrechenden Urteil kam: Ein Demo-Teilnehmer wurde wegen Nichtragens einer Maske bereits im Jänner 2021 angezeigt. Mit einem Nachweis über neutralisierende Antikörper entschied er sich zu einer Beschwerde. Nach dem Einbringen einer Beschwerde gegen das Straferkenntnis kam es nun zu einer ordentlichen Verhandlung beim Verwaltungsgericht Wien im Jänner 2022. Nun fand die Verhandlung statt. Das Verfahren wegen Nichtragens einer Maske wurde eingestellt. Mehrere Wochenblick-Anfragen beim Verwaltungsgericht Wien wurden bisher noch nicht beantwortet. Man wisse jedoch um welches Urteil es sich handle, so die erste Auskunft.
Keine epidemiologische Gefahr
Dieses Urteil ist wirklich bahnbrechend und die Begründung eine Sensation: “Es kann dem Vorbringen des Beschwerdeführers, dass der Zweck der entsprechenden Regelungen in der Verhinderung der Verbreitung von Covid-19 Infektionen gelegen ist, und aufgrund des Genesungsnachweises keine epidemiologische Gefahr ausgegangen ist, nicht vollständig entgegengetreten werden.”
Bedenken an der Anwendbarkeit der Norm
Und weiters: ….. “Da im konkreten Fall die Tatbegehung durch den Beschwerdeführer schon nicht zweifelsfrei erwiesen werden kann und zudem rechtliche Bedenken – wie oben angeführt – hinsichtlich der Anwendbarkeit der gegenständlichen Norm im konkreten Fall bestehen, wird von der Fortführung des Verfahrens abgesehen und die Einstellung verfügt…… “ Das Gericht hat also Bedenken, ob die Rechtsnorm bei einem Menschen mit Genesungsnachweis oder mit neutralisierenden Antikörpern angewendet werden kann.
Beschwerdegründe
Die Beschwerde erfolgte aus folgenden Gründen: Durch das Covid-19-Maßnamengesetz werde der Gesundheitsminister zum Erlass von Verordnungen ermächtigt. Diese Verordnungen wiederum dürfen demnach nur als gesundheitspolizeiliche Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19 erlassen werden. Laut dem Anwendungsbereich (§ 1 Abs. 1) des Bundegesetzes ist dies genau geregelt. Diese Regelungen dürfen also nur der Verhinderung der Verbreitung von Covid-19 dienen. Als Genesener oder mit neutralisierenden Antikörper trage man nicht zur Verbreitung des Virus bei.
Verordnungen sind rechtswidrig, wenn sie gegen das Gesetz verstoßen
Ein weiterer Grund für die Beschwerde war laut Wochenblick vorliegenden Informationen, dass Verordnungen das Gesetz lediglich präzisieren, nicht aber verändern dürfen. Sie sind im Stufenbau der Rechtsordnung den formellen Gesetzen untergeordnet. Hier ein Auszug aus der Homepage der Richtervereinigung aus dem Stufenbau der Rechtsordnung: “Die niedrigere Norm muss jeweils durch die höhere gedeckt sein.” Was im Klartext bedeutete: Verstößt eine Norm gegen eine übergeordnete (höherrangige) Vorschrift, so ist sie rechtswidrig.
Keine Anwendung der Verordnungen
Konkret bedeutet das für all jene Menschen, die genesen sind oder einen Nachweis über Antikörper erbringen: Von
ihnen gehe keine epidemiologische Gefahr aus. Die Verordnungen, die als
gesundheitspolizeiliche Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von
Covid-19 erlassen wurden, sind demnach auf diese Menschen nicht
anzuwenden. Für laufende Verfahren ist dies jedenfalls eine
optimale Hilfestellung. Genesenen und Menschen mit Antikörpernachweis
sei geraten, ihren Nachweis unbedingt vorzubringen. Hier das dem Wochenblick vorliegende schriftliche Protokoll vom Blog Neue Wahrheit.at:
Quelle: Wochenblick