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Kontrollen an deutsch-französischer Grenze während Olympia

Archivmeldung vom 15.07.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.07.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Grenzkontrollen (Symbolbild)
Grenzkontrollen (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Während und im Vorfeld der Olympischen Spiele in Paris wird es an der deutschen Landgrenze zu Frankreich vorübergehende Binnengrenzkontrollen geben. Diese würden in Kürze bei der EU-Kommission notifiziert, teilte das Bundesinnenministerium am Sonntag mit.

An den übrigen Schengenbinnengrenzen zu Dänemark, den Niederlanden, Belgien und Luxemburg, an denen im Rahmen der Sicherheitsmaßnahmen zur Fußball-Europameisterschaft noch bis zum 19. Juli 2024 Binnengrenzkontrollen stattfinden, wird es im Anschluss wie bereits vor der Fußball-EM statt Grenzkontrollen Schleierfahndung mit gezielten Kontrollen geben, hieß es weiter.

An den deutschen Landgrenzen zu Österreich, der Schweiz, Tschechien und Polen finden weiterhin die bereits angeordneten vorübergehenden Binnengrenzkontrollen statt, um Schleuserrouten zu durchkreuzen und die irreguläre Migration zu begrenzen. An diesen - an Migrationsrouten gelegenen - Grenzen sei dies weiter erforderlich, so das Ministerium.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sagte: "Wer zu Nachbarstaaten wie den Niederlanden oder Dänemark weiter Grenzkontrollen fordert, muss auch die gravierenden Folgen für Pendler, Reisende, Handel und Wirtschaft rechtfertigen - und begründen können, wie dies mit europäischem Recht im Einklang stehen soll."

Die anlassbezogene vorübergehende Anordnung von Grenzkontrollen an den Schengen-Binnengrenzen richtet sich nach den Vorgaben der Art. 25 ff. des Schengener Grenzkodexes. Diese europarechtlichen Vorgaben setzen stets eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit voraus und ermöglichen die Anwendung des Instruments der vorübergehenden Anordnung von Binnengrenzkontrollen nur zeitlich begrenzt und als ultima ratio. Die Anordnung ist auf EU-Ebene zu notifizieren.

Die zur Bekämpfung der Schleusungskriminalität und zur Begrenzung der irregulären Migration erforderlichen vorübergehenden Binnengrenzkontrollen an den deutschen Landgrenzen zu Polen, der Tschechischen Republik und zur Schweiz sind aktuell bis einschließlich 15. Dezember 2024 angeordnet. An der deutsch-österreichischen Landgrenze sind die temporären Binnengrenzkontrollen derzeit bis einschließlich 11. November 2024 angeordnet.

Quelle: dts Nachrichtenagentur




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