Iranisches Generalkonsulat forderte Strafverfolgung von Exiliranern
Ein Protest von Exilranern vor dem Iran-treuen und mittlerweile verbotenen Islamischen Zentrum Hamburg, der bereits am 6. August 2022 stattfand, hat nun ein juristisches Nachspiel für drei Teilnehmer. Einem Bericht der "Welt am Sonntag" zufolge müssen sich die Beschuldigten demnächst vor dem Amtsgericht Hamburg-St. Georg wegen des Vorwurfs der gemeinschaftlichen Beschimpfung von Glaubensbekenntnissen verantworten.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg wirft ihnen vor, vor dem IZH einen Koran
auseinandergerissen und einige Seiten daraus verbrannt zu haben. Unter
den Beschuldigten ist auch die exiliranische Aktivistin Jasmin Maleki.
"Ich habe keinen Koran zerrissen oder verbrannt, sondern eine
islamkritische und feministische Rede gehalten", sagte sie. Dies ist auf
dem Video einer Aktivistengruppe zu sehen. Daneben stehen mehrere
Männer, die einen Koran zerreißen und Seiten daraus anzünden. "Diese
Männer kenne ich nicht", sagte Maleki. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr
Mittäterschaft vor.
Bemerkenswert ist, dass die bei der
Kundgebung anwesenden Polizisten keine Straftaten feststellen und
anschließend vermerkten, dass diese ohne Zwischenfälle verlaufen sei.
Allerdings wandte sich zwei Tage später das Hamburger Generalkonsulat
der Islamischen Republik Iran mit einer Verbalnote an den Hamburger
Senat. Über die diplomatische Note von August 2022 berichtet die "Welt
am Sonntag". "Das Generalkonsulat erbittet die Verurteilung dieses
radikalen, kriminellen und höchst provokativen Aktes durch die
zuständigen Organe im Senat und ein ernsthaftes, sofortiges und
rechtliches Vorgehen gegen die Täter", heißt es laut der Zeitung darin.
Die
Senatskanzlei übermittelte demnach die Verbalnote an die Behörde für
Inneres. Im Laufe des Monats änderte die Polizei ihre Sichtweise. Die
Staatsanwaltschaft beantragte schließlich im Februar dieses Jahres
Strafbefehle in Höhe von 60 bis 90 Tagessätzen gegen die Exiliraner. Da
Einspruch eingelegt wurde, sind diese nicht rechtskräftig. Einen Termin
zur Hauptverhandlung hat das Amtsgericht bislang nicht bestimmt.
Das
Institut für Weltanschauungsrecht, das für eine säkulare Rechtspolitik
eintritt, erhebt diesbezüglich einen schweren Vorwurf. "Der Eindruck
drängt sich auf, dass es dem totalitären iranischen Regime gelungen ist,
Einfluss auf die deutsche strafrechtliche Verfolgung von
Exiliranerinnen und Exiliranern auszuüben - das ist gleichermaßen
erschütternd wie verstörend", sagte der Institutsdirektor Jörg
Scheinfeld. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hamburg wies die
Vorwürfe zurück. "Sie dürfen davon ausgehen, dass die Kollegen
ausschließlich nach den gesetzlichen Vorgaben handeln und sich bei ihren
Entscheidungen nicht politisch instrumentalisieren lassen", sagte
Oberstaatsanwältin Mia Sperling-Karstens.
Quelle: dts Nachrichtenagentur