EU verbannt nun auch Weißrussische LKW aus Europa
Archivmeldung vom 13.04.2022
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićIn der konsolidierten Fassung der EU-Verordnung 269/2014 des Rates vom 15.3.2022 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union einiges an, gegen Russland verhängten Sanktionen veröffentlicht. Darunter haben sich allerdings auch einige Sanktionen gegen Weißrussland „eingeschlichen“. Dies berichtet das Magazin "Unser Mitteleuropa".
Weiter berichtet das Magazin: "Keine Frachttransporte aus Weißrussland in Europa
Im Anhang I zu obig genannter Verordnung heißt es, der EU-Rat verpflichtete die weißrussischen Frachtführer, alle Transporte aus dem Gebiet der Europäischen Union bis zum 16. April dieses Jahres einzustellen, dies folgt aus dem Beschluss des EU-Rates, der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde.
Der EU-Rat verpflichtete die weißrussischen Frachtführer, alle
Transporte aus dem Gebiet der Europäischen Union bis zum 16. April
dieses Jahres einzustellen, dies folgt aus dem Beschluss des EU-Rates,
der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde.
„Angesichts des Ernstes der Lage …(hat die EU jetzt
schon mit Weißrussland eine Lage?) ist es angemessen, jedem in
Weißrussland niedergelassenen Straßentransportunternehmen den
Straßentransport von Gütern durch das Gebiet der Union, einschließlich des Transits, zu verbieten.
Um dies umzusetzen, sind weitere Maßnahmen der Union erforderlich“, heißt es in dem Dokument.
In der Entscheidung heißt es, das am 8. April in Kraft getretene Verbot für alle in Weißrussland ansässigen Straßentransportunternehmen, Güter auf der Straße durch die EU zu transportieren, einschließlich im Transit, „bis zum 16. April 2022 nicht für den Güterverkehr gilt die vor dem 9. April 2022 begonnen haben, vorausgesetzt, dass sich das Fahrzeug am 9. April 2022 bereits im Gebiet der Union befand oder sich auf der Durchreise durch die Union befindet, um nach Weißrussland zurückzukehren.“
Ausgenommen davon seien Unternehmen, die Post transportieren, sowie für die Lieferung von Erdgas und Öl in die EU, (und da war er wieder der scheinheilige Eigennutz) einschließlich raffinierter Produkte, sowie Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz; pharmazeutische, medizinische, landwirtschaftliche und Lebensmittelprodukte, einschließlich Weizen und Düngemittel.
Güter für humanitäre Zwecke sowie die Beförderung diplomatischer
und konsularischer Vertretungen der EU und der Mitgliedstaaten in
Weißrussland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen,
oder internationaler Organisationen in Weißrussland, die nach dem
Völkerrecht Immunitäten genießen (ja klar selbst muss man sich natürlich auch „Extrawürste braten“)
Nachdem es in dieser Verordnung unzählige, man möchte fast sagen
haarsträubend „kindische“ Sanktionen gegen Russland gibt, stellt sich
allerdings die Frage, warum nur weißrussische und nicht auch russische
Frächter mit dem „EU-Fahrverbot“ belegt wurden.
Ein Schelm der denkt es möge mit Versorgungsengpässen oder gar Eigennutz der Brüsseler „Alleinentscheider“ zu tun haben. In jedem Fall ist man offenbar der Ansicht es sei einen Versuch wert, sollte dies der Wirtschaft von Weißrussland zu sehr schaden, scheints man hoffe auf eine Abkehr von Putin.
Auszug aus dem „irrwitzigen“ Sanktionspaket
Vom gefährlichen und ebenso irrwitzigen Sanktionsspielchen Von der Leyens und ihren „Mittätern“ sind nachstehend betroffen:
Präsident Putin, Außenminister Lawrow, weitere Regierungsvertreter, Mitglieder des Nationalen Sicherheitsrates der Russischen Föderation, Oligarchen, Geschäftsleute, Militäroffiziere, alle Mitglieder des russischen Parlaments, die den Regierungsbeschluss zur Anerkennung der Unabhängigkeit der Gebiet Donezk und Lugansk unterstützt haben ( die kennt man offenbar genau).
Personen, die für den Desinformationskrieg gegen die Ukraine verantwortlich sind (hoppla diese Formulierung könnte nach hinten losgehen) Propagandisten sowie weißrussische Militärvertreter.
Die restriktiven Maßnahmen setzen sich aus dem Einfrieren von Vermögenswerten und einem Bereitstellungsverbot 1 zusammen. Zudem unterliegen gelistete natürliche Personen einem EU-Einreise- und Durchreiseverbot.
Sowie Lieferung, des Verbringens und der Ausfuhr von auf Euro laufenden Banknoten nach Russland, an natürliche oder juristische Personen in Russland oder zur Verwendung in Russland.
Diese Entscheidung trat am 9. April in Kraft."
Quelle: Unser Mitteleuropa