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EU verbannt nun auch Weißrussische LKW aus Europa

Archivmeldung vom 13.04.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.04.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Ein typischer Stau wie er unzählige male auf deutschen Autobahnen vorkommt (Symbolbild)
Ein typischer Stau wie er unzählige male auf deutschen Autobahnen vorkommt (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

In der konsolidierten Fassung der EU-Verordnung 269/2014 des Rates vom 15.3.2022 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union einiges an, gegen Russland verhängten Sanktionen veröffentlicht. Darunter haben sich allerdings auch einige Sanktionen gegen Weißrussland „eingeschlichen“. Dies berichtet das Magazin "Unser Mitteleuropa".

Weiter berichtet das Magazin: "Keine Frachttransporte aus Weißrussland in Europa

Im Anhang I zu obig genannter Verordnung heißt es, der EU-Rat verpflichtete die weißrussischen Frachtführer, alle Transporte aus dem Gebiet der Europäischen Union bis zum 16. April dieses Jahres einzustellen, dies folgt aus dem Beschluss des EU-Rates, der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde.

Der EU-Rat verpflichtete die weißrussischen Frachtführer, alle Transporte aus dem Gebiet der Europäischen Union bis zum 16. April dieses Jahres einzustellen, dies folgt aus dem Beschluss des EU-Rates, der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde. 
„Angesichts des Ernstes der Lage …(hat die EU jetzt schon mit Weißrussland eine Lage?) ist es angemessen, jedem in Weißrussland niedergelassenen Straßentransportunternehmen den Straßentransport von Gütern durch das Gebiet der Union, einschließlich des Transits, zu verbieten.

Um dies umzusetzen, sind weitere Maßnahmen der Union erforderlich“, heißt es in dem Dokument.

In der Entscheidung heißt es, das am 8. April in Kraft getretene Verbot für alle in Weißrussland ansässigen Straßentransportunternehmen, Güter auf der Straße durch die EU zu transportieren, einschließlich im Transit, „bis zum 16. April 2022 nicht für den Güterverkehr gilt die vor dem 9. April 2022 begonnen haben, vorausgesetzt, dass sich das Fahrzeug am 9. April 2022 bereits im Gebiet der Union befand oder sich auf der Durchreise durch die Union befindet, um nach Weißrussland zurückzukehren.“

Ausgenommen davon seien Unternehmen, die Post transportieren, sowie für die Lieferung von Erdgas und Öl in die EU, (und da war er wieder der scheinheilige Eigennutz) einschließlich raffinierter Produkte, sowie Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz; pharmazeutische, medizinische, landwirtschaftliche und Lebensmittelprodukte, einschließlich Weizen und Düngemittel.

Güter für humanitäre Zwecke sowie die Beförderung diplomatischer und konsularischer Vertretungen der EU und der Mitgliedstaaten in Weißrussland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Weißrussland, die nach dem Völkerrecht Immunitäten genießen (ja klar selbst muss man sich natürlich auch „Extrawürste braten“)
Nachdem es in dieser Verordnung unzählige, man möchte fast sagen haarsträubend „kindische“ Sanktionen gegen Russland gibt, stellt sich allerdings die Frage, warum nur weißrussische und nicht auch russische Frächter mit dem „EU-Fahrverbot“ belegt wurden.

Ein Schelm der denkt es möge mit Versorgungsengpässen oder gar Eigennutz der Brüsseler „Alleinentscheider“ zu tun haben. In jedem Fall ist man offenbar der Ansicht es sei einen Versuch wert, sollte dies der Wirtschaft von Weißrussland zu sehr schaden, scheints man hoffe auf eine Abkehr von Putin.

Auszug aus dem „irrwitzigen“ Sanktionspaket 

Vom gefährlichen und ebenso irrwitzigen Sanktionsspielchen Von der Leyens und ihren „Mittätern“ sind nachstehend betroffen:

Präsident Putin, Außenminister Lawrow, weitere Regierungsvertreter, Mitglieder des Nationalen Sicherheitsrates der Russischen Föderation, Oligarchen, Geschäftsleute, Militäroffiziere, alle Mitglieder des russischen Parlaments, die den Regierungsbeschluss zur Anerkennung der Unabhängigkeit der Gebiet Donezk und Lugansk unterstützt haben ( die kennt man offenbar genau).

Personen, die für den Desinformationskrieg gegen die Ukraine verantwortlich sind  (hoppla diese Formulierung könnte nach hinten losgehen) Propagandisten sowie weißrussische Militärvertreter. 

Die restriktiven Maßnahmen setzen sich aus dem Einfrieren von Vermögenswerten und einem Bereitstellungsverbot 1 zusammen. Zudem unterliegen gelistete natürliche Personen einem EU-Einreise- und Durchreiseverbot.

Sowie Lieferung, des Verbringens und der Ausfuhr von auf Euro laufenden Banknoten nach Russland, an natürliche oder juristische Personen in Russland oder zur Verwendung in Russland.

Diese Entscheidung trat am 9. April in Kraft."

Quelle: Unser Mitteleuropa

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