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Lawrow: Russland wird libysches Szenario in Syrien nicht zulassen

Archivmeldung vom 11.12.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.12.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Sergei Lawrow (2004)
Sergei Lawrow (2004)

Foto: Author prüfen!!!
Lizenz: CC-BY-SA-2.5
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Russlands Außenminister Sergei Lawrow hat erklärt, dass Moskau ein libysches Szenario in Syrien nicht zulassen werde. "Wir werden nicht erlauben, dass die libyschen Erfahrungen in Syrien reproduziert werden", zitierten russische Medien Lawrow am Sonntag. Russland sei an keinen Gesprächen bezüglich der Zukunft des syrischen Präsidenten Baschar al-Assad beteiligt gewesen, betonte der russische Außenminister.

"Wir halten keine Gespräche über das Schicksal von Assad." Priorität habe, die Unruhen in Syrien zu beenden und nicht über das Schicksal eines einzelnen Mannes zu diskutieren, so Lawrow.

Beobachter hatten zuletzt die Befürchtung geäußert, dass durch die Stationierung von "Patriot"-Raketen an der türkisch-syrischen Grenze die Errichtung einer Flugverbotszone vorbereitet werden könnte.

Offener Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags
Unterstützer können hier mit zeichnen

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

am 12. Dezember 2012 sollen Sie über den Antrag der Bundesregierung zwecks „Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verstärkung der integrierten Luftverteidigung der NATO (NATINADS) auf Ersuchen der Türkei auf Grundlage des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung (Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen) sowie des Beschlusses des Nordatlantikrates vom XX. Dezember 2012 hierzu“ befinden.

Obwohl Syrien nicht die Absicht hat, die Türkei anzugreifen, sich vielmehr bewaffneter Banden erwehren muss, die aus der Türkei eindringen, und für deren Bekämpfung Raketen ungeeignet sind, gibt der deutsche Außenminister die fadenscheinige Begründung, das Patriot-Raketen- Abwehrsysteme diene dem „Schutz der Türkei vor möglichen Raketenangriffen aus Syrien.” Offenkundig geriert sich das NATO-Mitglied Türkei als Schutzmacht der sogenannten „Freien Syrischen Armee“, der sie die Einschleusung samt Waffen über die türkische Grenze nach Syrien ermöglicht, und sie dabei logistisch und geheimdienstlich unterstützt. Die Berufung auf das Recht auf kollektive Selbstverteidigung ist unter diesen Umständen rechtsmissbräuchlich und ein Vorwand, die eigene Kriegsbeteiligung zu tarnen. Die Bereitstellung der gewünschten Waffensysteme bedeutet, dass Deutschland im unerklärten Krieg gegen Syrien von der bisherigen Beteiligung am ferngesteuerten Bandenkrieg zum eigenen aktiven militärischen Eingreifen als Kriegspartei übergeht.

Die Waffenbrüderschaft mit der Türkei und den von diesem NATO-Mitglied unterstützten Terrorbanden kann nicht losgelöst von einer weiteren gesehen werden, zu der der Bundestag allerdings nicht gefragt wird: Die von der Bundesregierung beabsichtigte Waffenlieferung von mehreren Hundert Radpanzern vom Typ „Boxer“ und Kampfpanzern vom Typ „Leopard 2“ an Saudi-Arabien unterstützt unmittelbar den zweiten Paten der unter der Flagge der „Freien Syrischen Armee“ kämpfenden Terrorbanden.

Mit diesen Handlungen läuft Deutschland Gefahr, weiter in einen Krieg verwickelt zu werden, der schon jetzt als ein Stellvertreterkrieg von Mächten der Region und darüber hinaus charakterisiert werden kann und die Gefahr von noch weit größeren bewaffneten Konflikten heraufbeschwört.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere Petition Nr. 37867 vom 15. November 2012. Da sie nicht veröffentlicht wird, sondern lediglich den „zuständigen Ministerien zur Prüfung weitergeleitet“ wurde, möchten wir Sie über den Inhalt und den aus völkerrechtlicher Sicht dringenden Handlungsbedarf in Kenntnis setzen.

Wortlaut der Petition
Wir erheben Beschwerde dagegen, dass der Bundesminister des Äußeren und andere Bundesbehörden sich unter Bruch des Völkerrechts und des Deutschen Grundgesetzes in die inneren Angelegenheiten der Arabischen Republik Syrien einmischen, insbesondere durch die Unterstützung interner wie externer Feinde der rechtmäßigen syrischen Regierung, einschließlich bewaffneter Gruppen.

Begründung
Zum Sachverhalt weisen wir darauf hin,

dass ein Spionageschiff der Bundesmarine vor der syrischen Küste mit Hilfe akustischer und optischer Sensoren Informationen sammelt, die an die bewaffneten Gruppen weitergegeben werden;dass Saudi-Arabien und Katar, die bewaffnete Gruppen nach Syrien entsenden, als regionale Militärmächte durch Lieferung deutscher Panzer gestärkt werden;
dass der Türkei, von der aus die bewaffneten Gruppen ungehindert nach Syrien einfallen, offiziell Anerkennung und Solidarität zugesichert wird;
dass die nach eigener Auskunft überwiegend aus dem Budget des Kanzleramts finanzierte Stiftung Wissenschaft und Politik Vertreter syrischer Oppositionsgruppen nach Berlin eingeladen hat, um über „die Zeit nach Assad“ zu beraten;
dass die Bundesregierung andere Regierungen zu wirtschaftlichen Sanktionen gegen Syrien drängt, um das syrische Volk in seiner Widerstandskraft gegen die Aggression zu schwächen und zur Revolte gegen die Regierung zu bewegen;
dass sich die deutsche Diplomatie offen weigert, gemeinsam mit den Sicherheitsratsmitgliedern Russland und China und anderen Ländern auf eine Lösung des inneren Konflikts durch beiderseitigen (!) Gewaltverzicht und politische Verständigung hinzuwirken.

Diese Handlungen von Bundesbehörden

stellen in ihrer Gesamtheit eine völkerrechtliche Aggression dar. Denn nach der Aggressionsdefinition der Resolution der UN-Generalversammlung vom 14. Dezember 1974 ist nicht nur „das Entsenden bewaffneter Banden, Gruppen, Freischärler oder Söldner durch einen Staat oder in seinem Namen“ als eine völker-rechtliche Aggression zu bewerten sondern auch eine „wesentliche Beteiligung“, wie sie sich aus dem gekennzeichneten Sachverhalt ergibt;
sie verstoßen daher gegen das Aggressionsverbot (Art. 2 Abs. 4 UN-Charta) und gegen die Pflicht zu friedlicher Konfliktlösung (Art. 2 Abs. 3 UN-Charta). Sie zeugen von offener Missachtung des Prinzips der souveränen Gleichheit der Staaten (Art. 2 Abs. 1 UN-Charta) und des Verbots der Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates (Art. 2 Abs. 7 UN-Charta);
sie unterminieren somit völkerrechtliche Grundnormen, die nach Art. 25 GG zu den „allgemeinen Regeln des Völkerrechts“ gehören und „Bestandteil des Bundesrechtes“ sind. Das heißt: „Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes“;
sie missachten schließlich auch das fundamentale Bedürfnis des deutschen Volkes, in Frieden und Sicherheit zu leben, das darin zum Ausdruck kommt, dass Artikel 26, Abs. 1 GG bestimmt: “Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.”

Wir bitten Sie, die vorgetragenen Fakten vorbehaltlos zu prüfen und mit eigenen Initiativen für die Wahrung des Internationalen Rechts und die strikte Neutralität Deutschlands in diesem Konflikt aktiv zu werden.

Wer dem Patriot-Einsatz in der Türkei und den Panzerlieferungen nach Saudi-Arabien zustimmt, unterstützt die Verschärfung des Krieges gegen Syrien und die Kriegsdrohungen gegen Iran.

Wer zustimmt, fördert eine Kriegspolitik, die schließlich die Gefahr eines Weltkriegs heraufbeschwören kann.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Hartmann
(Bundesvorsitzender des Deutschen Freidenker-Verbandes)

Quelle: dts Nachrichtenagentur / politaia.org

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