Brüssel enteignet Mittelstand: “Übergewinnsteuer” trifft kleine Biogas-Erzeuger
Archivmeldung vom 07.10.2022
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie EU-Kommission hält an ihren Plänen zur Einführung einer Übergewinnsteuer beharrlich fest. Wer hier aber an Spekulanten und Großkonzerne denkt, die infolge der von fanatischen Politikern mit ihren unüberlegten Sanktionen ausgelösten Energiekrise derzeit Riesengewinne einfahren und nun endlich „abgeschöpft“ werden sollen, irrt gewaltig: Dieser nächste Schnellschuss der Brüsseler Eurokraten trifft vor allem auch kleine und mittelständige Biogasbauern und Betreiber von Holz- und Biomasse-Heizanlagen – und damit wieder einmal genau die falschen. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".
Weiter berichtet das Magazin: "Schnellschuss als Blendwerk
Wie aus einem Papier zu „Notfall-Eingriffen auf dem Strommarkt“ hervorgeht, fordert Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, „die überbordenden Gewinne“ von Stromerzeugern teilweise abzuschöpfen, „um gezielt kleine Einkommen und vulnerable Unternehmen zu unterstützen in diesen Zeiten des teuren Stroms“.
Auch Bundeskanzler Olaf Scholz erklärte, er sei überzeugt, dass die Einführung auf europäischer Ebene „schnell“ gelingen werde. In Europa gebe es jedoch ein hohes Interesse, dies gemeinsam zu tun. Deshalb glaube er nicht, dass sich die Umsetzung auf EU-Ebene „über Wochen und Monate“ hinziehen werde.
Von wegen soziale Umverteilung
Rasmus Andresen, der Sprecher der deutschen Grünen im Europaparlament, forderte Bundesfinanzminister Christian Lindner dazu auf, seine „Blockadehaltung“ gegen eine Übergewinnsteuer aufzugeben. Sie alle tun so, als ginge es hier um eine sozial dringend gebotene Umverteilungsmaßnahme; das Projekt wird also sehr wahrscheinlich umgesetzt werden.
Wenn es soweit kommen sollte, dürfte es sich allerdings als populistischer Schnellschuss erweisen, mit dem die EU gerade denen schadet wird, die sie sonst nach Kräften fördert: Denn gerade die Biogasbauern wären davon besonders stark betroffen.
Zeitgleich mitbeschlossen – ein neues Paket Selbstmord-Sanktionen…: (Link)
Gegenteiliger Effekt droht
Nach den EU-Plänen soll europäischen Stromerzeugern sämtliche Strommarkterlöse von mehr als 18 Cent pro Kilowattstunde Strom abgenommen werden. Mit Ausnahme von Biomethan soll dies auch für die Bioenergie gelten. Laut Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB), müsste die höchste Priorität jedoch gerade darin bestehen, dass in Kraft-Wärme-Kopplung betriebene Holzheizkraftwerke und Biogasanlagen jede mögliche Kilowattstunde (kWh) Strom einspeisen.
Ihrer Einschätzung nach würde die Umsetzung der EU-Vorschläge jedoch zum gegenteiligen Effekt führen. Die Kosten lägen bereits seit Jahren ungefähr auf dem Niveau der Abschöpfungsgrenze. Wegen steigender technischer Anforderungen und des allgemeinen Preisanstiegs für Reparaturen, Wartung und Anlagentechnik hätten sie sich weiter erhöht.
Gut gemeint, schlecht gemacht
Außerdem seien die Preise durch die Energiekrise für landwirtschaftliche Ressourcen und Kraftstoffe so stark angestiegen, dass die extremen Brennstoffkosten zwingend zu weiteren Belastungen führen.
„Den Anlagen die grundsätzliche Möglichkeit zu nehmen, die durch die Krise verursachten höheren Brennstoffkosten durch zusätzliche Erlöse auf dem Strommarkt zumindest teilweise zu kompensieren, würde zu einem starken Rückgang der Strom- und Wärmeerzeugung aus Biomasse führen sowie zu einer massiven Investitionsunsicherheiten bei den Betreibern“, gibt Rostek vor diesem Hintergrund zu bedenken.
Falsche Anreize gesetzt
Die Pläne der Ampel-Regierung, mehr Biogas in den Markt zu bringen und die Ausbauziele für erneuerbare Wärme würden durch die EU-Pläne ebenfalls ausgebremst. Die Bioenergieverbände fordern, dass auch Bioenergieanlagen wie Holzheizkraftwerken und Biogasanlagen mit direkter Verstromung von der Übergewinnsteuer ausgenommen werden sollen.
Die Gasspeicher an Biogasanlagen seien ebenso Energiespeicher und könnten flexibel und saisonal Energie zur Verfügung stellen. Laut dem HBB sei der mögliche Mehrgewinn am Spotmarkt der Anreiz für die flexible Bereitstellung dieser Energie. Dieser ginge jedoch bei einer Obergrenze von 18 Cent pro Kilowattstunde verloren. "
Quelle: Wochenblick