Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Berichte Weltgeschehen Historisches EuGH-Urteil: Besetzte Westsahara ist nicht Teil der Handels- und Fischereiabkommen zwischen der EU und Marokko

Historisches EuGH-Urteil: Besetzte Westsahara ist nicht Teil der Handels- und Fischereiabkommen zwischen der EU und Marokko

Archivmeldung vom 04.10.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.10.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Allmähliche Absicherung der Westsahara-Besatzungszone durch Marokko in den 1980er Jahren. Zudem in Hellgelb: Territorium der Polisario
Allmähliche Absicherung der Westsahara-Besatzungszone durch Marokko in den 1980er Jahren. Zudem in Hellgelb: Territorium der Polisario

Foto: Urheber
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Heute, am 4. Oktober 2024, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil im Berufungsverfahren zur Ausweitung der Wirtschaftsabkommen zwischen der EU und Marokko verkündet. Darin weist der Gerichtshof die Einsprüche der EU allesamt zurück.

Die Handels- und Fischereiabkommen zwischen der EU und Marokko, die das Gebiet betreffen, müssen innerhalb eines Jahres gekündigt werden, so EuGH-Präsident Koen Lenaerts.

Angesichts des heutigen Urteils ist die Devise für die Europäische Union klar: Sie muss die Urteile ihres eigenen Gerichts respektieren und anerkennen, dass die Westsahara nicht Teil Marokkos ist. Die Westsahara darf nicht in Verhandlungen zwischen der EU und Marokko einbezogen werden. Als Netzwerk fordern wir alle privaten Unternehmen, die an der Ausbeutung der Ressourcen der Westsahara durch Marokko beteiligt sind, auf, ihre Aktivitäten in dem Gebiet sofort zu beenden und die Rechtsstaatlichkeit zu achten.

Im Jahr 2016 und 2018 hatte der EuGH die EU-Abkommen mit Marokko für unwirksam erklärt. Er stellte fest, dass die Westsahara ein von Marokko "gesondertes und unterschiedenes" Territorium ist, über das Marokko weder Souveränität noch Verwaltungsmandat hat. Dennoch erweiterte die EU in Absprache mit Marokko den Geltungsbereich besagter Abkommen auf die Westsahara, ohne die Zustimmung der Saharauis einzuholen. Im September 2021 entschied die erste Kammer des Gerichtshofs erneut zugunsten des saharauischen Volkes. Heute wies der Gerichtshof die Berufung zurück, die der EU-Rat und die Kommission im Dezember 2021 eingelegt hatten.

Wir sind ein Netzwerk zivilgesellschaftlicher Organisationen, die sich aus unterschiedlichen Perspektiven mit den Auswirkungen der völkerrechtswidrigen Besatzung der Westsahara beschäftigen. Uns eint die Solidarität mit den Saharauis, dem Volk der Westsahara, in ihrem Widerstand gegen die Besatzung ihres Territoriums und bei ihrem Streben nach Selbstbestimmung:

Aktionsgemeinschaft solidarische Welt, BeN, ELDH, Gesellschaft für bedrohte Völker, La Jaima de Tiris, Kritische Aktionäre, medico international, Saharauische Diaspora, WSRW Germany, ZEOK e.V.

Quelle: Aktionsgemeinschaft Solidarische Welt e.V. (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte labend in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige