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Wittlich: Fragen zum Freispruch des US-Soldaten werden laut

Archivmeldung vom 18.10.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.10.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Eine Leiche (Symbolbild)
Eine Leiche (Symbolbild)

Foto: Ralf Roletschek
Lizenz: FAL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bedauerlich ist es, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen eines solchen Falls nicht sofort nach dem Vorfall in den Fokus gerückt wurden. Doch nach dem jüngsten Freispruch durch ein US-Militärgericht kommen diese Themen jetzt auf den Tisch.

Die Entscheidung eines US-Militärgerichts, einen Soldaten freizusprechen, der angeklagt wurde, in Wittlich einen jungen Mann erstochen zu haben, könnte sich als ein neuer Anfang erweisen. Wie der Volksfreund berichtet, planen Freunde und Angehörige des Opfers eine Protestaktion vor der Air Base Spangdahlem, was auf eine größere öffentliche Betroffenheit hinweist. Der Freispruch hat die Wogen offensichtlich hochgehen lassen. Auch der SWR wirft inzwischen Fragen auf, die nach einer politischen Klärung verlangen – insbesondere die, warum der Fall nicht von der deutschen Justiz übernommen wurde.

„Theoretisch hätte die Trierer Staatsanwaltschaft den Fall aber nicht abtreten müssen. Laut Justizministerium hätten die deutschen Ermittler das Verfahren wieder annehmen können, sogar bis zu 21 Tage, nachdem sie es an die US-Behörden abgegeben hatten,“ so die Erklärung im SWR.

Das 1963 unterzeichnete Zusatzabkommen zur Stationierung ausländischer Truppen in Deutschland regelt explizit, dass die deutsche Rechtsprechung in Fällen, die den Tod eines Menschen zur Folge haben, eine zentrale Rolle spielen kann.

Der Trierer Strafrechtler Ron-Jo Koenen weist darauf hin: „Wenn es zum Beispiel um einen Terroranschlag auf den deutschen Staat geht, um Interessen der Bundesrepublik, dann wäre das denkbar.“ Im Hinblick auf den Messerangriff in Wittlich ergänzt er: „Bei einer Tat, die so schwer wiegt und in der Öffentlichkeit eine solche Brisanz hat, hätte grundsätzlich die Möglichkeit bestanden, das Verfahren nicht abzugeben.“

Die Familie des Opfers steht nun vor der Herausforderung, juristisch weiter vorgehen zu müssen, da sie durch die US-Verfahren das Recht auf eine Stellung als Nebenkläger verloren hat. Sie erwägen, sich an den Deutschen Bundestag zu wenden, um mehr Klarheit zu bekommen.

Oberstaatsanwalt Peter Fritzen aus Trier betont indes, dass seine Handlungsspielräume eingeschränkt sind: „Eine erneute Übernahme des Verfahrens durch die deutsche Staatsanwaltschaft nach dem ergangenen Urteil des US-Militärgerichts ist nach dem NATO-Truppenstatut nicht möglich.“

Zudem bleibt die Frage offen, wie letztlich entschieden wurde, dass der Fall im US-Militärsystem bleibt. Wurde diese Entscheidung von der Staatsanwaltschaft Trier getroffen oder kam sie aus dem Justizministerium in Rheinland-Pfalz? Angesichts der Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft könnte der Schluss naheliegen, dass die Entscheidung von höherer Stelle gefällt wurde. Der rheinland-pfälzische Innenminister hatte kurz nach dem Vorfall erklärt: „Wir stehen, auch wenn solche belastenden Momente in unserer Freundschaft sind, eng beisammen. Das macht die Tat nicht ungeschehen und es bleibt eine ganz, ganz schmerzliche Wunde. Aber es bleibt genauso wichtig, dass wir betonen, unsere Freundschaft überdauert auch Ereignisse oder Dinge, die niemand will.“

Es ist zu vermuten, dass auch Justizminister Herbert Mertin (FDP) über die Entwicklungen informiert war. Es bleibt zu hoffen, dass sich im rheinland-pfälzischen Landtag einige Abgeordnete finden, die bereit sind zu untersuchen, wer die Entscheidung zum Verzicht auf eine deutsche Gerichtsverhandlung getroffen hat und mit welcher Begründung dies geschah.

Quelle: ExtremNews

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