EU-Agrarminister beschließen neue EU-Ökoverordnung
Archivmeldung vom 12.06.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittNach der Verabschiedung einer neuen EU-Ökoverordnung auf dem heutigen EU-Agrarrat zieht Bioland eine gemischte Bilanz. Zwar sei das grundsätzliche Bemühen der Europäischen Kommission und der EU-Agrarminister anzuerkennen, die bestehenden Regelungen transparenter zu gestalten.
"Mit der neuen Verordnung werden jedoch
Erfahrungen und juristische Praxis mit der seit 15 Jahren bestehenden
Verordnung 2092/91 für zum Teil zweifelhafte Prinzipien und Kriterien
geopfert", kritisiert Thomas Dosch, Bioland-Präsident. Zudem behalte
sich die EU-Kommission vor, praktisch jeden Aspekt der Verordnung
"flexibilisieren" zu dürfen, d.h. Mitgliedstaaten zu gestatten, die
Verordnung in einzelnen Regelungsbereichen aufzuweichen, während
strengere einzelstaatliche Vorschriften im Sinne eines gemeinsamen
europäischen Marktes ausgeschlossen sind. Sollten diese
Ausnahmemöglichkeiten großzügig und ohne die nötige Transparenz
genutzt werden, drohen Wettbewerbsverzerrung und
Verbrauchertäuschung.
Nach der Verabschiedung der neuen EU-Ökoverordnung muss die
Kommission noch konkrete Durchführungsbestimmungen festlegen. Dabei
gilt es, die Anhänge der bisherigen EU-Verordnung in die neuen
Regelungen so zu integrieren, dass es zu keiner weiteren Aufweichung
staatlicher Mindeststandards und Kontrollregelungen kommt.
Positiv aus Sicht des privatrechtlich organisierten ökologischen
Landbaus sei es, so Thomas Dosch, dass ein Bioverband auch in Zukunft
mit eigenen strengeren Richtlinien und entsprechenden
Qualitätszeichen am Markt aktiv sein kann. Darum wurden 18 Monate
lang harte Verhandlungen mit der Kommission geführt. Nun ist
sichergestellt, dass individuelle Verbraucherpräferenzen für
qualitativ hochwertige Bioprodukte weiter bedient werden können und
der Biolandbau insgesamt konsequent weiter entwickelt wird.
Die neue EG-Öko-Verordnung gestattet die Verwendung von
gentechnisch hergestellten Lebensmittelzusatzstoffen in Bioprodukten,
wenn diese nicht mehr in gentechnisch unveränderter Form verfügbar
sind. Bioland-Betriebe und -Verarbeiter werden auch in Zukunft
hiervon keinen Gebrauch machen.
Quelle: Pressemitteilung Bioland e.V.