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Nach Kritik an Klageflut: Nehammer-Gattin zerrt auch FP-Hafenecker vor Gericht!

Archivmeldung vom 31.07.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.07.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Österreichisches Parlamentsgebäude
Österreichisches Parlamentsgebäude
CC BY-SA 3.0, Link

Es war einer der Aufreger dieser Woche: Weil sie ein unglücklich formuliertes Posting teilten, das ein Näheverhältnis von Katharina Nehammer zur „Hygiene Austria“ unterstellte, klagte die ÖVP-Minister-Gattin etliche Bürger. Besonders brisant: Als ihren Anwalt erkor sie sich ausgerechnet einen Verfassungsrichter aus. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet das Magazin: "Weil FPÖ-Politiker Christian Hafenecker diesen Umstand nicht nur kritisierte, sondern auch mögliche Informations-Flüsse aus dem Innenministerium in den Raum stellte, klagte sie auch ihn.

(Falsche) Verbindung zu „Hygiene Austria“: „Üble Nachrede“

Zumindest im Fall eines Kärntners (61) ist bekannt, dass dieser 3.500 Euro in einem Vergleich an die Minister-Gattin zahlte. Zuzüglich Anwaltskosten berappte er letztlich 4.442,84 Euro für die Teilung eines Beitrags, der behauptete, dass Katharina Nehammer für die Skandal-Firma „Hygiene Austria“ tätig sei. Das garnierte der Mann noch mit den Worten: „Uiii da wird Kohle geschefflt und das brave Volk glaubt es war für d’Gsundheit“. In Wirklichkeit arbeitete sie aber „nur“ für dieselbe PR-Firma, die auch das Joint Venture vertrat, bei dem der Schwager der Büroleiterin von Sebastian Kurz (ebenfalls ÖVP) im Vorstand sitzt.

Sie war aber offenbar nicht direkt für das Masken-Unternehmen tätig. Allerdings geschahen Kommentar und Klage wegen „übler Nachrede“ bereits im Feber. Und da stand die „Hygiene Austria“ noch in bestem Ruf. Erst nach einer mehrfach verschobenen Razzia im März wurden die Vorwürfe – darunter Schwarzarbeit und Umetikettierung ausländischer Ware als „Made in Austria“ – publik und zum Image-Schaden für die Firma. Aufgrund jener Optik hielt es FPÖ-Mandatar Christian Hafenecker durchaus für möglich, dass Fr. Nehammer nicht zuletzt aufgrund der Position ihres Mannes Insider-Informationen hatte. 

Kolportierte Info-Weitergabe als Streitpunkt

Das ließ die Minister-Gattin nicht auf sich sitzen – und bemüht auch in diesem Fall den Rechtsweg, setzt aber auf einen anderen Anwalt. Insbesondere stößt sie sich an der Behauptung, wonach es möglich sei, dass Frau Nehammer durch „ehelichen Informationsaustausch“ vorab über die bevorstehende Hausdurchsuchung bei der „Hygiene Austria“ gewusst haben könnte und diese somit die Gelegenheit hatte, die Firma davon in Kenntnis zu setzen.

Gegen diesen Vorwurf geht Fr. Nehammer nun vor, ihr Anwalt bezeichnete die Aussagen als „unwahr“ und den Vorwurf selbst als „absurd und konstruiert“. Daher klagte sie jetzt Hafenecker – sowie als Medieninhaberin von FPÖ-TV den freiheitlichen Klub auf Widerruf und Unterlassung. Dabei lässt sie sich zugute kommen, dass die politische Immunität von Abgeordneten in Zivilverfahren nicht greift. Dass sie auch gleich noch das die Presse-Konferenz ausstrahlende Medium bei ihrer Klage mitnimmt, wirft ein interessantes Licht auf das Verhältnis des türkisen Dunstkreises zur Pressefreiheit. 

Will sich Nehammer-Gattin 3 Mio. Euro erstreiten?

Der Fall um die Klagen für die Facebook-Beiträge ist vor allem deshalb brisant, dass sich Fr. Nehammer an einer ganzen Reihe von Bürgern schadlos halten will. Würde sie in der Tat alle 926 Personen, die das Posting teilte, verklagen, könnte sie nach der Causa im Erfolgsfall um über 3 Mio. Euro erstritten haben. Für den Rechtsvertreter, der vor seiner Ernennung zum Verfassungsrichter angab, keine Mandate für oder gegen Politiker mehr annehmen zu wollen, bliebe immer noch ein hoher sechsstelliger Betrag an Honorar.

Die Angelegenheit zieht jedenfalls immer weitere Kreise – denn nach der Pressekonferenz meldeten sich laut Hafenecker „dutzende“ Betroffene. Sollten auch Sie betroffen sein, können Sie sich via Email bei der FPÖ unter [email protected] an die freiheitliche Rechtshilfe wenden."

Quelle: Wochenblick

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