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Schärding: Afghane missbrauchte Mädchen (7) und rang Vater bewusstlos

Archivmeldung vom 15.06.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.06.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: pxfuel: royalty free / WB / Eigenes Werk
Bild: pxfuel: royalty free / WB / Eigenes Werk

Ein furchtbarer Vorfall ereignete sich im nördlichen Innviertel, in einem Mehrparteienhaus direkt in der Bezirksstadt Schärding. Dort soll ein Afghane (16) die siebenjährige Tochter eines Nachbarn in den Keller gelockt und sich dort an ihr vergangen haben. Als der Vater des Mädchens einschreiten wollte, um seine Tochter zu schützen, nötigte er ihn auch noch zu einem Ringkampf. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at" unter Verweis auf einen Bericht in den "Oberösterreichischen Nachrichten".

Weiter berichtet das Magazin: "

Zuerst Tochter missbraucht, dann Vater niedergerungen

Das schreckliche Martyrium spielte sich laut den „Oberösterreichischen Nachrichten“ bereits am Samstag ab. Als sich der Vater wunderte, wo seine Tochter sei, erklärte ihre kleine Schwester, dass die 7-Jährige mit dem Afghanen zuvor in den Keller runtergegangen war. Der Mann ahnte bereits Übles: Er eilte ins Untergeschoss, wo sich seine Tochter und der mutmaßliche Kinderschänder noch aufhielten.

Zwar wurde er glücklicherweise nicht Zeuge einer Missbrauchshandlung, stellte aber den Einwanderer sofort zur Rede. Die Situation eskalierte, es folgte ein Handgemenge. Im Zuge der Rangelei kam der Vater des Mädchens dann so unglücklich zu Sturz, dass er beim Aufprall das Bewusstsein verlor. Der Mann wurde ins Klinikum Schärding gebracht, der Tatverdächtige sitzt auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ried in Untersuchungshaft.

So verschleiert der Mainstream die Identität des Afghanen!

Dort gestand der Afghane offenbar bereits, die widerliche Tat begangen zu haben. Die Ermittlungen gehen in Richtung des schweren sexuellen Missbrauchs. Im Falle einer Verurteilung muss der mutmaßliche Kinderschänder mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. Aufgrund seines eigenen, angeblich minderjährigen Alters könnte er aber mit einem milden Urteil davon kommen. Zum Vergleich: Ein Erwachsener könnte sogar bis zu zehn Jahre Haft für eine solch grausige Tat ausfassen, oft orientieren sich die Gerichte allerdings eher am unteren Ende des Strafrahmens.  

Brisant am schockierenden Fall ist indes auch, dass bislang nur die OÖN – wenn auch im Lauftext versteckt – erwähnten, dass der Tatverdächtige einen Migrationshintergrund besitzt, der Großteil des Blätterwaldes schweigt sich darüber völlig aus. Die „Krone“ bezeichnete den Beschuldigten verharmlosend als „Nachbarsbursch“. „Salzburg24“ und die „Vorarlberger Nachrichten“ als „Teenager“. Auch beim „Kurier“ ist es ein „Bursch“, man betont das freundschaftliche Verhältnis des Afghanen zur Familie."

Quelle: Wochenblick

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