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Mädchen im Spital nicht behandelt: Irre Antwort von Grünen-Politikerin an den Vater!

Archivmeldung vom 16.06.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.06.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Pixabay/Foto-Credit: Bimlinger/Parlamentsdirektion, Thomas Topf Bürstmayr/Parlamentsdirektion, Thomas Jantzen/zVgf Wochenblick / Eigenes Werk
Bild: Pixabay/Foto-Credit: Bimlinger/Parlamentsdirektion, Thomas Topf Bürstmayr/Parlamentsdirektion, Thomas Jantzen/zVgf Wochenblick / Eigenes Werk

Karl Haas, der schockierte Vater, dessen 11-jährige Tochter nach einem Autounfall im Krankenhaus in Meidling nicht behandelt wurde (Wochenblick berichtete), meldete sich erneut beim Wochenblick. Nach über zwei Wochen hat er nun zwei Antworten von Abgeordneten der Grünen erhalten, die tief blicken lassen. Darüber berichtet Maria Adler im Magazin "Wochenblick.at" unter Verweis auf vorliegende Originalschreiben.

Adler weiter: „Ich habe ja, wie erwähnt, an 40 Abgeordnete im Parlament einen Brief geschrieben. Der Grund war, weil meine Tochter aufgrund der vorgeschriebenen 3G-Regeln im Krankenhaus nach einem Autounfall trotz Schmerzen nicht untersucht wurde.“, schildert der mutige Vater nochmals die Situation. „Ich hatte sie nicht testen lassen, weil sie gesund ist. Auf meine Nachricht haben mir anfangs nur zwei Abgeordnete der FPÖ geantwortet.“

Sein Schreiben stellte er nun dem Wochenblick zur Verfügung:

„Guten Tag, Ich möchte Ihnen Hrn./Fr. Abgeordneten eine Situation schildern im Zusammenhang mit dem 3G Covid- Regeln.

Bei einem Autounfall wurde meine 11-Jährige Tochter leicht verletzt. Die Rettungssanitäter sagten, wenn die Schmerzen sich verschlimmern soll sie am nächsten Tag ins Unfallspital gehen. Am darauffolgenden Tag hatte das Kind Schmerzen uns ich fuhr mit ihr ins Unfallkrankenhaus Meidling. Dort wurden wir auf die 3G-Regeln hingewiesen. Da keine dieser Regeln auf uns zutraf, sollten wir vor Ort einen Nasenabstrich machen um Einlass ins Krankenhaus zu bekommen. Da ich diese Tests aus Gründen der Diskriminierung ablehne, wurde uns der Eintritt verwehrt. Nach telefonischer Information vom dort diensthabenden Arzt, wurde dies von ihm bestätigt, obwohl ich ihn darauf hinwies das das Sozialministerium auf ihrer Homepage am 10.05.21 schreibt das Gesundheitsdienstleistungen auch ohne 3G Regeln in Anspruch genommen werden können. Der Arzt berief sich auf das Hausrecht und deshalb war keine Behandlung möglich. Er verwies uns, in ein anderes Spital zu fahren, wo vielleicht keine 3G Regeln angewandt werden.

Das ist reine Apartheid und Diskriminierung. Vielen Dank für ihr offenes Ohr. Mit freundlichen Grüßen, Haas Karl“

Zwei Antworten von „Grünen“

Nun erhielt Karl Haas nach über zwei Wochen doch noch Antworten. „Nun haben sich noch zwei Abgeordnete der Grünen bei mir gemeldet. Vor allem die Nachricht von Frau Blimlinger macht mich fassungslos.“, schildert der Vater entsetzt. Für ihn ist ganz klar: „Ich sehe es nach wie vor als Diskriminierung bzw. Ausgrenzung von Menschen, wenn man einen Test machen muss, um zu beweisen, dass man gesund ist. Und man erst dann eine Gesundheitsleistung in Anspruch nehmen DARF! Natürlich werden durch diese Vorgehensweise Menschen in Gruppen getrennt, in Gut und Böse. So etwas hat es doch in unserem Gesundheitssystem noch nie gegeben in den letzten Jahren. Wir alle waren immer so stolz darauf, dass jeder Mensch in Österreich Sozialleistungen und Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen kann – das macht doch einen Sozialstaat aus.“ Auch die beiden Antworten stellt Karl Haas dem Wochenblick zur Veröffentlichung zur Verfügung. (Originale liegen der Redaktion vor)

Grüne Historikerin stellt Diskriminierung in Abrede

Eva Blimlinger, die Nationalratsabgeordnete der Grünen, entsetzt mit ihrem Antwortschreiben massiv. Von Verständnis für Menschenrechte und soziale Gerechtigkeit keine Spur. 2019 warb sie noch für Menschenrechte, soziale Gerechtigkeit, Chancengleichheit in der Bildung und damit, dass es durch die Grünen Vergangenheitspolitik in allen Facetten gäbe.

Sie war in den letzten 30 Jahren auch in der Bildungswerkstatt der Grünen tätig gewesen, ist also eine durchaus zentrale Figur in ihrer Partei. Diese Abgeordnete – sie ist unter anderem Historikerin und Ex-Rektorin einer Wiener Uni – schrieb Karl Haas folgende Antwort, nachdem seine Tochter nach einem Autounfall ohne Corona-Test im Krankenhaus nicht behandelt wurde:

„Sehr geehrter Karl Haas, ich hoffe Ihrer Tochter geht es wieder besser. Ich muss Ihnen aber sagen, dass ich nicht nachvollziehen kann, weshalb Sie sich nicht testen lassen, darin eine Diskriminierung zu sehen gar eine „Apartheid“ erachte ich nicht für zutreffend. Im Sinne des Wohls Ihres Kindes muss Ihnen doch sicher daran gelegen sein, dass es die beste Versorgung bekommt und um diese sicherzustellen ist es auch sinnvoll, dass vor allem in Krankenhäusern alle erdenklichen Maßnahmen zur Verhütung von Covid gesetzt werden und dazu gehört das 3 G –Konzept: Genesen, Geimpft, Getestet.

Mit freundlichen Grüßen Eva Blimlinger

Grüner Abgeordneter sieht kein Apartheidsregime – möchte dennoch Vorfall untersuchen

Auch ihr Kollege, der Grünen-Abgeordnete Georg Bürstmayr, bestreitet, dass es sich bei dem Vorgehen um eine Apartheid handle. Dennoch bestätigte er Karl Haas, dass die medizinische Leistung gewährt werden müsste. Und er sei immerhin gewillt, der Sache auf den Grund zu gehen. Ob der Vorfall wirklich hinterfragt werde, weiß der mutige Vater noch nicht. Bürstmayr schrieb folgende Antwort:

„Sehr geehrter Herr Karl,

danke für Ihre Nachricht. Zunächst hoffe ich natürlich, dass es Ihrer Tochter wieder bessergeht und es keinerlei weitere Komplikationen gibt? Ich gebe Ihnen in Bezug auf die untersagte medizinische Leistung Recht, das geht nicht. Wenn Sie eine medizinische Leistung in Anspruch nehmen möchten/müssen, muss dies gewährt werden. Leider kommt es vor, dass einzelne Personen (in diesem Fall das Krankenhaus) was Anderes machen, als was wir als Gesetzgeber und die Regierung als Umsetzer vorsehen. Da kann es eine Diskrepanz geben, die es – wie in diesem Fall – nicht geben darf.

In diesem Fall wäre es wichtig, wenn Sie uns das Krankenhaus nennen können, damit wir bzw. die zuständigen Behörden dem Vorfall auf den Grund gehen können. Dass es sich hierbei um ein Apartheidsregime handelt, möchte ich dennoch verneinen. Ein Test, der eine potentielle Infektion mit Covid19 ausschließen soll, um andere Personen in ihrem gesellschaftlichen Umfeld nicht zu gefährden, ist keine politisch-gesellschaftliche Doktrin der Rassentrennung um ethnischen Bevölkerungsgruppen voneinander zu trennen. Bitte nennen Sie uns das Spital, damit wir der Sache auf den Grund gehen können

Mit freundlichen Grüßen, Georg Bürstmayr“
Anfrage von Wochenblick an Georg Bürstmayr

Spannend bleibt, ob der Nationalratsabgeordnete sein Versprechen hält und dem Vorfall im Krankenhaus nachgeht. Eine Anfrage an Georg Bürstmayr von Wochenblick erfolgte. Über die Beantwortung wird berichtet."

Quelle: Wochenblick

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