Landwirtschaftsministerium scheitert erneut mit Düngeverordnung vor EU-Kommission
Archivmeldung vom 28.01.2020
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Freigeschaltet durch André OttDie Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission lehnt die von der Bundesregierung vorgelegten Novelle zur Düngeverordnung erneut ab. Bis April 2020 muss die Bundesregierung eine akzeptable Novelle vorlegen, um Strafzahlungen zu vermeiden.
Es kommentiert Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH): "Die EU-Kommission stellt der Bundesregierung mit der erneuten Ablehnung der vorgeschlagenen Änderung der Düngeverordnung ein vernichtendes Urteil aus. Durch die wiederholt halbgaren Vorschläge bringt die Bundesregierung die Landwirte in eine immer schwierigere Lage. Was die Landwirte brauchen, ist Planungssicherheit. Mit dieser Verschleppungstaktik wird die Situation für die Landwirte kurz vor Beginn der jährlichen Düngeperiode immer prekärer. Das Landwirtschaftsministerium muss nun einen Gang hochschalten und eine ausreichende Verordnung vorlegen, um die Gewässer vor übermäßigen Nitrat-Einträgen zu schützen."
Umweltverbände hatten bereits im Rahmen einer Stellungnahme Kritik am Referentenentwurf geübt: Die in der geplanten neuen Düngeverordnung enthaltenen Maßnahmen werden nicht ausreichen, um die Gewässer vor übermäßigen Nitrat-Einträgen zu schützen. Die wesentlichen Kritikpunkte der Kommission sind die nur teilweise Berücksichtigung belasteter Nitratmessstellen durch die ausgewiesenen roten Gebiete sowie mangelhafte Regelungen für Düngung auf gefrorenem Boden. Die Umweltverbände haben zusätzlich die Nicht-Einführung der seit langem geforderten verbindlichen, vollständigen Stoffstrombilanz auf betrieblicher Ebene kritisiert. Auch Ausnahmetatbestände sind nicht mehr tragbar, sind aber dennoch weiterhin Bestand der geplanten Düngeverordnung.
Die neue Düngeverordnung unter Federführung von Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner soll ab April 2020 in Kraft treten. Aus Sicht der DUH hat das zuständige Ministerium über Jahre das Nitrat-Problem nicht ernst genommen. Bereits seit 2013 läuft ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Nicht-Einhaltung der EU Nitrat-Richtlinie gegen Deutschland.
Die DUH hatte im November 2019 Klage in dem mit Nitrat stark belasteten Ems-Gebiet eingereicht. Gemäß EU-Recht müssen Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen dafür sorgen, dass sich der desolate Zustand der Grundwasserkörper in dem Gebiet verbessert. Das Einhalten des Nitrat-Grenzwerts von 50 mg Nitrat/ Liter im Grundwasser ist zum Schutz des Trinkwassers zwingend nötig.
Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. (ots)