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US-Atomwaffengegner zu langen Gefängnisstrafen verurteilt

Archivmeldung vom 04.03.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.03.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Von links nach rechts Michael Walli, Schwester Megan Rice und Ghreg Boertje-Obed. Bild: entnommen aus http://transformnowplowshares.wordpress.com/
Von links nach rechts Michael Walli, Schwester Megan Rice und Ghreg Boertje-Obed. Bild: entnommen aus http://transformnowplowshares.wordpress.com/

Drei Antikriegsaktivisten, die ungehindert auf das Grundstück eines US-Depots für waffenfähiges Uran vordringen konnten, das als eines der am besten gesicherten gilt, wurden am Dienstag, dem 18, Februar 2014, zu langen Haftstrafen in einem Bundesgefängnis verurteilt. Bei den Personen handelt es sich um zwei Männer im Alter von 58 und 65 Jahren und eine 84-jährige Nonne, wie John LaForge auf der Webseite "War is a Crime.org" berichtet.

In der "LUFTPOST" wurde der original Artikel von John LaForge, einer der Direktoren von Nukewatch, einer Gruppe von Atomwaffengegnern und Umweltschützern in Wisconsin, komplett in deutscher Übersetzung sowie mit Ergänzungen, Links in Klammern und Hervorhebungen versehen veröffentlicht. Dank der freundlichen Genehmigung des Herausgebers der "LUFTPOST", Wolfgang Jung, durften wir den Beitrag nachfolgend unverändert online stellen.

John LaForge schreibt in seinem Bericht: " Sie waren im Mai 2013 wegen Sachbeschädigung und Sabotage angeklagt worden, weil sie als Mitglieder der gewaltfreien Aktion "Transform now Plow Shares" (Schwerter zu Pflugscharen, s. http://transformnowplowshares.wordpress.com/ ) in das Gelände des Atomwaffenkomplexes Y-12 in Oak Ridge in Tennessee eingedrungen waren. Den Angeklagten drohte eine Höchststrafe von 30 Jahren Gefängnis.

Distriktrichter Amul R. Thapar verurteilte Greg Boertje-Obed, 58, aus Duluth (s. http://ww - w.knoxnews.com/news/topic/greg-boertje-obed/ ) und Michael Walli, 65, aus Washington (s. http://www.knoxnews.com/news/topic/michael-walli/ ) zu je fünf Jahren und zwei Monaten Gefängnis – im Sprachgebrauch der Bundesgerichte sind das 65 Monate – und anschließender dreijähriger "Heavily Supervised Probation" (verschärfter polizeilicher Über - wachung, s. http://www.uscourts.gov/FederalCourts/ProbationPretrialServices/Supervisi - on.aspx ). Die katholische Ordensschwester Megan Rice, 84, aus New York (s. dazu auch http://de.wikipedia.org/wiki/Megan_Rice ) wurde zu 35 Monaten Gefängnis und anschließender dreijähriger polizeilicher Überwachung verurteilt.

Megan, Michael und Greg waren am 28. Juni 2012 in den frühen Morgenstunden in den Komplex Y-12 eingedrungen; dazu mussten sie vier Zäune durchtrennen und eine Zone durchqueren, in der vor Schusswaffengebrauch gewarnt wurde, bevor sie die Gebäude erreichten, in denen das hoch angereicherte, atomwaffenfähige Uran der USA eingelagert ist. Sie beschmierten eine Wand mit Blut und trugen mit Sprühfarbe die Parolen "Nieder mit dem blutigen Imperium!" und "Der Lohn der Gerechtigkeit ist der Frieden!" auf. Außerdem schlugen sie mit einem kleinen Hammer ein Stück Beton aus einer Mauerecke. Mit ihrer symbolischen Aktion wollten sie an folgende Weissagung aus dem Buch Jesaja im Alten Testament erinnern: "Sie werden ihre Schwerter zu Pflugscharen schlagen (und ihre Speere zu Winzermessern, Jes 2,4)."

Der Richter verurteilte die drei außerdem zur Zahlung von insgesamt 52.900 Dollar Schadensersatz für die in der Anklage geltend gemachten Kosten für das Flicken der Löcher in den vier Zäunen und das Überstreichen der Parolen. Die Verteidigung hat angekündigt, dass sie gegen die übertrieben hohen Reparaturkosten Berufung einlegen wird.

In der Verhandlung am Dienstag sagten alle drei Atomwaffengegner aus, mit ihrer Aktion hätten sie vor allem die Justiz darauf aufmerksam machen wollen, dass die USA durch das weitere Betreiben des Depots Y-12 in Oak Ridge fortgesetzt gegen den 1970 in Kraft getretenen Atomwaffensperrvertrag / NPT (s. http://de.wikipedia.org/wiki/Atomwaffensperr - vertrag ) verstießen. Der als Entlastungszeuge geladene ehemalige US-Justizminister Ramsey Clark (s. http://de.wikipedia.org/wiki/Ramsey_Clark ) bezeichnete die Produktion von Atomwaffenkomponenten im Depot Y-12 als "illegal"und die dabei durchgeführten Arbeiten als "kriminelle Aktivitäten", weil der NPT die US-Regierung dazu verpflichte, ernst - hafte Verhandlungen zur Beseitigung aller Atomwaffen zu führen.

Richter Thapar wies alle Hinweise der Angeklagten auf die der US-Regierung aus dem NPT und der Verfassung – nach der alle Verträge strikt einzuhalten sind – erwachsenden gesetzlichen Verpflichtungen zurück und beschuldigte die drei seinerseits, geltendes Recht missachtet zu haben.

Die Vorhaltung des Richters Thapar, das Verhalten der Angeklagten sei "gesetzwidrig" gewesen, ist juristisch nicht haltbar und wurde vermutlich nur gemacht, um die Presse zu beeinflussen, weil den Atomwaffengegnern schon vor Beginn des Prozesses untersagt worden war, ihre Aktion juristisch zu begründen. Das Argument, die Aktion der drei US-Bürger sei berechtigt gewesen, weil sie damit weitere Verbrechen der US-Regierung unterbinden wollten, ließ Richter Thapar nicht gelten; der Richter hatte schon vor Beginn der Verhandlung befunden, die Frage, ob die Produktion von Atomwaffen illegal ist, sei für diesen Fall nicht relevant und würde die Jury nur verwirren. Der Richter sagte wohlweislich nicht, dass Jurys in ähnlichen Fällen Angeklagte regelmäßig freisprechen, wenn die ihr Verhalten mit der Illegalität von Atomwaffen begründen.

Der Stellvertretende US-Bezirksstaatsanwalt Jeffery Theodore hatte für alle Angeklagten noch längere Haftstrafen gefordert: mindestens 92 Monate für Michael, 78 Monate für Greg und 70 Monate für Schwester Megan. Richter Thapar ließ das Argument, die Angeklagten hätten die "nationale Verteidigung gefährdet" aber nicht gelten. Als der Staatsanwalt behauptete, die Protestierenden hätten "nicht nur finanziellen", sondern auch anderen Schaden angerichtet, fragte der Richter. "Wollen Sie den Angeklagten außer Sachbeschädigung auch noch die Verletzung des Stolzes der Wachmannschaft vorwerfen? Worin soll der Schaden für die Sicherheit sonst bestehen?" Der Staatsanwalt berief sich daraufhin auf die Zeugenaussage des vereidigten Generals Johnson, der ausgesagt hatte, der Einbruch in das Depot habe den "Nimbus" von der absoluten Sicherheit aller US-Atomwaffenfabriken zerstört.

In Erwiderung auf die Behauptung des Richters, die Aktion sei "gesetzwidrig" gewesen sagte Michael Walli: "Ich habe mich schon immer über die Behauptung aufgeregt, Auschwitz sei eine legale Einrichtung gewesen. Die Gasöfen, die Krematorien, die Zäune und alle Lagergebäude dienten einem verbrecherischen Zweck. Deshalb ist auch die Behauptung, die US-Regierung betreibe den Komplex Y-12 zu Recht, völlig absurd, weil damit nur kriminelle staatsterroristische Handlungen kaschiert werden sollen. ... Die in den Nürnberger Prozessen aufgestellten Rechtsgrundsätze verbieten jede Komplizenschaft bei Verbrechen gegen den Frieden, Verbrechen gegen die Menschheit und bei Kriegsverbrechen", zu denen auch die Vorbereitung von Massentötungen durch Atomwaffen gehört."

In der Erklärung, die von den Atomwaffengegnern anlässlich ihrer Aktion verbreitet wurde, ist zu lesen, der Komplex Y-12 sei ausgewählt worden, weil dort unter der Tarnbezeichnung "Uranium Processing Facility" die Errichtung einer neuen Wasserstoffbomben-Fabrik für mehrere Milliarden Dollar geplant sei. In der mit 19 Milliarden Dollar veranschlagten Einrichtung sollen thermonukleare Kerne für Wasserstoffbomben und Sprengköpfe für ballistische Raketen produziert werden. Schon heute werden in dem Depot Y-12 so genannte "Lebensverlängerungsmaßnahmen" für den Sprengkopf W76 (s. dazu auch http://de.wiki - pedia.org/wiki/W76_%28Kernwaffe%29 ) und möglicherweise auch für die Wasserstoffbombe B-61 (s. http://de.wikipedia.org/wiki/B61_%28Kernwaffe%29 ) durchgeführt.

Quelle: John LaForge - "War is a Crime.org" / deutsche Übersetzung www.luftpost-kl.de

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