Verdächtige Zahlungen an ETA durch liechtensteinische Behörden aufgedeckt
Archivmeldung vom 01.04.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittZu den Medienberichten der letzten Tage teilt die Staatsanwaltschaft mit: Die Meldestelle für Geldwäscherei (FIU) hat am 3. August 2006 eine Verdachtsmitteilung einer liechtensteinischen Treuhandfirma an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, die sodann eine gerichtliche Untersuchung gegen einen spanischen Staatsangehörigen wegen Verdachts der Geldwäscherei nach § 165 StGB beantragte.
Der Spanier war Erstbegünstigter einer liechtensteinischen Stiftung, die die Treuhandfirma im März 1999 über Auftrag einer Schweizer Bank gegründet hatte. Über das Schweizer Konto dieser Stiftung wurden verdächtige Zahlungen abgewickelt.
In Liechtenstein wurden keine Konten oder Vermögenswerte festgestellt. Daher wurden auch keine Konten gesperrt oder Vermögenswerte beschlagnahmt.
Als die Treuhandfirma im Sommer 2006 von der Verhaftung des Erstbegünstigten der Stiftung in Spanien wegen Verdachtes der Beteiligung an Erpressungshandlungen der ETA erfuhr, erstatte sie umgehend Verdachtsmitteilung und wirkte bei der Aufklärung des Sachverhaltes mit.
Die gerichtliche Untersuchung in Liechtenstein wurde Ende 2006 abgeschlossen. Im Januar 2007 wurden die spanischen Behörden um Übernahme der Strafverfolgung gegen den Verdächtigen ersucht. Das liechtensteinische Strafverfahren ist bis zur Beendigung des spanischen Verfahrens unterbrochen.
Die spanischen Behörden erlangten vom Sachverhalt bereits durch die liechtensteinischen Behörden im August 2006 Kenntnis.
Bei
einem persönlichen Treffen im Oktober 2007 bedankte sich der spanische
Generalstaatsanwalt Candido Conde-Pumpido Touron beim Leitenden
Staatsanwalt Robert Wallner für die hervorragende Zusammenarbeit in
diesem Fall.
Quelle: Liechtensteinische Staatsanwaltschaft