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Pakistan: Atommacht im Griff des Islamismus

Archivmeldung vom 21.03.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.03.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Die von Saudi-Arabien finanzierte Faisal-Moschee in Islamabad bietet bis zu 74.000 Gläubigen Platz
Die von Saudi-Arabien finanzierte Faisal-Moschee in Islamabad bietet bis zu 74.000 Gläubigen Platz

Foto: Lychee
Lizenz: CC BY-SA 1.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der 23. März wird in Pakistan als „Tag der Republik“ begangen. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) zieht anlässlich des pakistanischen Nationalfeiertages eine sehr negative Bilanz. Menschenrechtsfeindliche Ansichten von islamischen Extremisten hätten weite Teile der Gesellschaft durchdrungen und breiteten sich auch im Staatsapparat aus. Vor allem Frauen und religiöse Minderheiten seien Opfer offener und tödlicher Gewalt. Sie würden gesellschaftlich und politisch systematisch ihrer Rechte beraubt, kritisiert die IGFM.

Die Aussichten für Besserung der Situation sind nach Überzeugung der IGFM düster. Der Grund dafür sei vor allem der immer mächtiger werdende islamische Fundamentalismus auf der einen Seite und ein korrupter Staatsapparat auf der anderen. Die mächtigen Akteure in der Politik, Militär, Polizei und Geheimdienst zeigten weder das Interesse noch den Mut, grundsätzliche Probleme des Landes anzugehen. Dazu gehören nach Auffassung der IGFM die „für Minderheiten oft lebensgefährlich Hetze durch Islamisten“ und ihr Einfluss auf die Gesetzgebung und die Arbeit der Behörden. Außerdem ignorierten Politik und Behörden oft sklavenartige Ausbeutungsverhältnisse, in denen besonders oft Frauen und Angehörige von Minderheiten lebten.

Pakistan ist eine „Islamische Republik“ und zugleich eine Atommacht. Das islamische Rechtssystem, die Scharia, bestimmt vom Familienrecht bis zum Strafrecht weite Teile des pakistanischen Rechts. Dazu gehören menschenrechtsfeindliche Gesetze, die im Widerspruch zum Völkerrecht und zu bindenden internationalen Verträgen stehen, die Pakistan unterschrieben hat, betont die IGFM. Den Islamisten des Landes geht das nicht weit genug. Für sie steht vermeintliches „Gottesrecht“ immer über dem verachteten „Menschenwerk“.

Lynchmorde wegen „Beleidigung des Islam“ als Waffe

Beim Vorgehen gegen Christen, Ahmadiyya-Muslime und andere religiöse Minderheiten wird das Blasphemie-Gesetz immer wieder als Waffe benutzt, kritisiert Martin Lessenthin, Vorstandssprecher der IGFM. Lessenthin erinnert an den Fall der pakistanischen Christin Asia Bibi, die zum Tode verurteilt wurde, und seit Jahren vergeblich auf die Wiederaufnahme ihres Verfahrens wartet.

In der pakistanischen Gesellschaft ist nach Beobachtung der IGFM islamischer Extremismus so verbreitet, dass ein bloßes Gerücht ausreiche, um Menschen in aller Öffentlichkeit zu ermorden. Lynchmorde wegen angeblicher Beleidigung des Islam seien in Pakistan häufig, fänden aber in der Regel überregional wenig oder keine Beachtung, so die IGFM. Bei abwertenden Äußerungen über den Islam oder den Propheten Mohammed drohen durch die Artikel 295-B und 295-C des pakistanischen Strafgesetzbuches lebenslange Haft oder die Todesstrafe. Der Vorwurf der Blasphemie dient vor allem in privaten Konflikten als Waffe und wird von Islamisten genutzt, um Andersdenkende und Minderheiten einzuschüchtern und zu tyrannisieren.

IGFM appelliert an Staatspräsidenten

Die IGFM appelliert an Staatspräsident Mamnoon Hussain, die von Pakistan freiwillig eingegangenen Menschenrechtsverträge auch in der Praxis zu gewährleisten. Nutznießer davon seien nicht nur Frauen und Minderheiten, sondern die gesamte Gesellschaft.

Die IGFM fordert Hussain außerdem dazu auf, die pakistanische Blasphemie-Gesetzgebung aufzuheben. Die in Frankfurt ansässige Menschenrechtsgesellschaft befürwortet generell die Abschaffung aller Blasphemie-Gesetze weltweit. Es habe sich gezeigt, dass Gesetze dieser Art weder die Religionsfreiheit noch Religionsgemeinschaften schützen könnten. Im Gegenteil würden Blasphemie-Gesetze oft sehr einseitig und völlig unangemessen eingesetzt. „Menschenrechte sind dazu da Menschen zu schützen – nicht Bekenntnisse“, unterstreicht die IGFM.

Quelle: IGFM

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