Großbritannien beschließt „extremstes Überwachungsgesetz aller Demokratien“
Archivmeldung vom 25.11.2016
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Vereinigte Königreich bekommt ein neues Geheimdienstgesetz: Den Investigatory Power Bill, kurz IP Bill. Bürgerrechtler sagen, es sei das extremste Überwachungsgesetz, dass je in einer Demokratie verabschiedet wurde. Der renommierte Datenschutzexperte Dr. Ulrich Wuermeling nennt die Entwicklung im Sputnik-Interview besorgniserregend.
Im Interview heißt es: "Zwei Jahre hat es gedauert. Nun scheint der Investigatory Powers Bill in trockenen Tüchern. Großbritanniens Premierministerin Theresa May hatte das neue Überwachungsgesetz 2014 noch als Innenministerin angestoßen. Das jetzige Gesetz ist zwar etwas milder als der eigentliche Entwurf, trotzdem sprechen Kritiker von einer "Supervorratsdatenspeicherung", Bürgerrechtler nennen es das "extremste Überwachungsgesetz, das bislang in einer Demokratie verabschiedet wurde", und Vertreter der Vereinten Nationen und Unternehmen aus dem Silicon Valley sprachen sich in den vergangenen Monaten besorgt dagegen aus. Der Volksmund nennt das Gesetz treffend Snooper's Charter: Schnüfflergesetz.
Der Datenschutzexperte und Counsel im Londoner Büro der Anwaltskanzlei Latham und Watkins LLP Dr. Wuermeling bezeichnet das Gesetz im Interview mit Sputnik-Korrespondent Bolle Selke als eines der weitgehendsten Überwachungsgesetze, die wir in Europa haben. Er erläutert:
„Das ist nicht ganz untypisch, weil in England mit Überwachungstechnik auch in der Vergangenheit etwas großzügiger umgegangen worden ist als in den anderen Ländern. Man hat hier, was die Überwachung anbelangt, einen Stil, der den Traditionen in den USA näher ist. Der IP Bill ist eine ganz wichtige, aber auch beunruhigende Entwicklung."
Das Snooper's Charter erlaubt den britischen Geheimdiensten GCHQ, MI6 und MI5 — und in vielen Fällen auch der Polizei — ausdrücklich, sich in Netzwerke, Computer oder Smartphones hacken zu dürfen. Die Dienste dürfen jetzt sowohl gezielt, als auch massenhaft hacken und Kommunikationsverkehr abhören. Internet Service Provider werden dazu verpflichtet, den Surfverlauf und die App-Nutzung für ein Jahr zu speichern und für die Geheimdienste zugänglich zu machen. Außerdem wurde die Vorratsdatenspeicherung stark erweitert. Dr. Wuermeling, der auch Datenschutzrecht an der Queen Mary University of London lehrt, erklärt:
"Wenn etwas Vergleichbares beispielsweise in Deutschland vorgeschlagen würde, würde es wahrscheinlich jedes Wochenende Demonstrationen geben. In England ist man in dieser Frage weniger sensibel. Am Ende gibt es natürlich auch hier gesetzliche Grenzen, die aber im Wesentlichen durch die Europäische Menschenrechtskommission gezogen werden. Die sind aber nicht so stark im öffentlichen Bewusstsein eingebettet, wie das jetzt die Grundrechte bei uns sind."
Er entnimmt der Diskussion, dass der IP Bill als eine beschlossene Sache gilt. Es bestehe allerdings die Hoffnung, dass das Thema irgendwann mal vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof komme. Dort müsste geprüft werden, ob diese Vorschriften Artikel 8 der Menschenrechtskonvention (das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) genügen. Hier sieht Dr. Wuermeling allerdings noch ein anderes Risiko:
„Die große Diskussion oder Auseinandersetzung mit der außerparlamentarischen Opposition würde wahrscheinlich erst stattfinden, wenn die britische Regierung tatsächlich Maßnahmen vornehmen wird um aus der Europäischen Menschenrechtskonvention auszutreten. Cameron, der frühere Premierminister, hatte dies noch in diesem Jahr gefordert. Im Zusammenhang mit dem Brexit besteht hier schon die Sorge, dass England möglicherweise der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht mehr Folge leisten wird."
Auch sei das Gesetz nicht auf die Überwachung von englischen Staatsbürgern beschränkt. Wuermeling betont, dass es hier um die Überwachung gehe, die technisch an die Verbindungen in England anknüpft. Da könnten natürlich auch Daten anderer europäischer Bürger von betroffen sein, selbst wenn sie nicht nach England reisen oder mit englischen Gesprächspartnern kommunizieren. Der Datenschützer warnt:
„Der Investigatory Power Bill und die Möglichkeiten, die hier geboten werden, können durchaus auch Personen, die nicht in England sind und damit auch Deutsche oder andere Europäer betreffen. Ganz ähnlich wie das bei den Überwachungsgesetzen in den USA auch der Fall ist, von dem sogar relativ stark europäische Nutzer betroffen sind."
Die interessanteste Frage sei allerdings, betont Dr. Wuermeling, ob sich nicht andere europäische Länder ein Beispiel an dem britischen Überwachungsgesetz nehmen werden."
Quelle: Sputnik (Deutschland)