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Russland will sein Recht auf einen Teil des arktischen Schelfs durchsetzen

Archivmeldung vom 27.03.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.03.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Schelfeiskante
Schelfeiskante

Foto: Hannes Grobe
Lizenz: CC-BY-SA-2.5
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Russland will sein Recht auf den arktischen Schelf durchsetzen. Es wird geplant, einen offiziellen Antrag auf die Erweiterung der äußeren Grenzen des arktischen Schelfs bis zu Ende 2013 bei der UN-Kommission zu Seerecht einzureichen. Dies berichtete der Senator Artur Tschilingarow, Sonderbeauftragter des russischen Präsidenten zu internationaler Zusammenarbeit in der Arktis und der Antarktis, in einem Gespräch mit STIMME RUSSLANDS.

Im Beitrag von Lada Korotun wird weiter berichtet: "Russland hat bereits 2001 einen Antrag auf die Festlegung der Grenzen seines Kontinentalschelfs im Nordpolarmeer bei der UNO eingereicht. Mehrere Forschungsexpeditionen wurden in die Arktis entsandt, um nachzuweisen, dass die beiden ozeanischen Rücken – der Lomonossow-Rücken und der Mendelejew-Rücken – Teil des russischen Schelfs sind. 2007 tauchten zwei russische Tauchboote „Mir“ erstmals in der Geschichte auf den über 4.000 Meter tiefen Boden des Nordpolarmeeres, um Grundproben zu entnehmen. Die Auswertung der Grundproben hat ergeben, dass der Grund nicht ozeanischer, sondern kontinentaler Herkunft ist. 2012 haben russische Wissenschaftler dort Tiefwasserbohrungen durchgeführt, teilte Artur Tschilingarow mit:

„Bei den einzigartigen Experimenten wurden die modernsten Methoden der Bodenuntersuchung verwendet. Die Forschungsunterseeboote der russischen Marine tauchten in eine etwa zwei Kilometer Tiefe und die Stellen ermittelten, an denen die Grundproben entnommen worden waren. Es ist aber notwendig, die Forschungsarbeit fortzusetzen. Wir können den Antrag ja nicht einreichen, wenn wir uns des positiven Ergebnisses nicht zu hundert Prozent sicher sind. Deshalb ist es nötig, im Jahr 2013 eine weitere Expedition zu entsenden. Je nach Ergebnis werden wir uns dann darauf vorbereiten, den Antrag bei der UN-Kommission einzureichen.“

Heutzutage beträgt die ausschließliche Wirtschaftszone eines Staates völkerrechtlich lediglich 200 Seemeilen von der Küste. Was außerhalb dieser Zone liegt, gehört im Grunde genommen niemandem. Deshalb hat das UN-Seerechtsübereinkommen bereits 1982 besondere Rechte für Küstenstaaten außerhalb ihrer ausschließlichen Wirtschaftszonen eingeführt. Dazu müsse der Staat aber beweisen, dass ein entsprechender Kontinentalschelf eine geologische Fortsetzung seines Festlands sei, sagte Anton Wassiljew, Sonderbeauftragter des russischen Außenministeriums, in einem Gespräch mit STIMME RUSSLANDS:

„Dadurch bekommt Russland zwei souveräne Rechte – den Meeresboden und dessen Untergrund zu erforschen, und das zu gewinnen, was sich auf dem Meeresboden und in dessen Untergrund befindet. Das ist schon viel. Dabei ist es falsch zu behaupten, dass die Erweiterung der Grenzen des Kontinentalschelfs die Erweiterung der Staatsgrenzen sei. Wir bekommen außer diesen souveränen Rechten nichts mehr. Mit der Erweiterung des Schelfs werden unsere Staatsgrenzen um keinen einzigen Zentimeter erweitert. Andere Länder zum Beispiel dürfen auf dem Boden Kabel verlegen oder im dortigen Gewässer Fisch fangen.“

Neben Russland haben auch die USA, Kanada, Dänemark, sowie Island, Finnland und Schweden Ansprüche auf den arktischen Meeresboden. Bisher wurde nur der Antrag Norwegens von der UN-Kommission gebilligt. Kanada plant, im Jahr 2013 seinen Antrag einzureichen, Dänemark – im Jahr 2014. Dabei sei jegliche Konfrontation ausgeschlossen, versichert der russische Diplomat. Die Küstenstaaten beanspruchen die Schelfe in eigenen Gewässern, so verletzt der russische Antrag die Interessen der anderen arktischen Staaten nicht."

Quelle: Text Lada Korotun - „Stimme Russlands"

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