Bericht: Viele Deutsche melden Beteiligungen an Malta-Firmen nicht
Archivmeldung vom 17.02.2017
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.02.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttDeutschlands Finanzbehörden ist offenbar nur ein Bruchteil aller Beteiligungen von Deutschen an maltesischen Firmen bekannt: Nach Angaben der maltesischen Finanzaufsicht existieren derzeit 1.616 Firmen mit deutscher Beteiligung, berichten "Süddeutsche Zeitung", WDR und NDR. Dem Bundeszentralamt für Steuern seien seit 2010 allerdings nur von 266 Personen Beteiligungen gemeldet worden.
Die Differenz ließe sich wohl damit erklären, dass viele Deutsche ihre Malta-Firma dem Finanzamt verschwiegen, schreiben die drei Medien. "Als Chef eines Finanzamts würde ich meine Beamten anweisen, die Eigentümer dieser Unternehmen ausfindig zu machen und genauer unter die Lupe zu nehmen", sagte der Chef der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, Thomas Eigenthaler. "Verdachtsmomente für rechtswidriges Handeln sind schließlich vorhanden."
Grundsätzlich bietet Malta für Unternehmen wie Privatleute viele Möglichkeiten, mit legalen Firmengründungen Steuern zu sparen. Laut "Süddeutscher Zeitung", WDR und NDR sind auch viele deutsche Prominente und Unternehmer als Direktoren oder Besitzer von Firmen im amtlichen Firmenregister Maltas eingetragen.
Wer über eine Malta-Firma eine Yacht kauft, kann über ein spezielles Leasing-Modell die Mehrwertsteuer auf bis zu 5,4 Prozent senken, schreiben die drei Medien. Malta gilt seit Langem als Steueroase, zuletzt war das Land, das derzeit die EU-Ratspräsidentschaft innehat, deswegen im EU-Parlament in die Kritik geraten.
"Regelungen wie in der Steueroase Malta führen dazu, dass Großunternehmen und Vermögende, die eigentlich Steuern bezahlen könnten, sich arm rechnen können und ihren Beitrag zum Gemeinwohl nicht leisten", sagte Sven Giegold, Grünen-Sprecher im EU-Parlament. "Dadurch gelten letztlich zweierlei Recht. Ein Recht für diejenigen, die global mobil sind, und ein Recht für diejenigen, die vor Ort wirtschaften oder arbeiten."
Der Besitz einer maltesischen Firma ist grundsätzlich legal, sofern das deutsche Finanzamt darüber informiert ist. Offenbar geschieht d! ies in v ielen Fällen jedoch nicht. "Die Steuerverwaltung fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder, für die das Bundesfinanzministerium nicht sprechen kann", heißt es laut SZ, WDR und NDR dazu aus Berlin.
Quelle: dts Nachrichtenagentur