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„Bekämpfung von Islamophobie“ soll UNO-Agenda werden

Archivmeldung vom 20.05.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.05.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Screenshot Internetseite: "https://eclj.org/religious-freedom/un/succes-du-lobbying-islamique-aux-nations-unies" / Eigenes Werk
Bild: Screenshot Internetseite: "https://eclj.org/religious-freedom/un/succes-du-lobbying-islamique-aux-nations-unies" / Eigenes Werk

Während der letzten Sitzung des Menschenrechtsrates hat der Sonderberichterstatter für Religions- und Glaubensfreiheit, Ahmed Shaheed, einen Bericht zur „Bekämpfung von Islamophobie“ vorgelegt. Mit diesem Bericht förderte er offiziell den umstrittenen Begriff der „Islamophobie“ und gab ihm einen extrem weiten Geltungsbereich. Dies berichtet das Magazin "Unser Mitteleuropa" unter Verweis auf einen Bericht des "European Centre for Law&Justice" (ECLJ).

Weiter berichtet das Magazin: "Ahmed Shaheed zufolge sind die gesetzlichen Beschränkungen des Tragens des islamischen Schleiers, die städtebaulichen Vorschriften, die den Bau von Gebetsstätten einschränken, oder die Auflösung von radikal-islamistischen Vereinigungen in ganz Europa als Islamophobie anzusehen. Er behauptet auch, dass Islamophobie die Erklärung für den schlechten Studienerfolg und die höhere Arbeitslosenquote von Muslimen in Europa wäre.

Der Sonderberichterstatter empfiehlt den Staaten, einen „inklusiven Prozess“ und ein „nicht-rechtliches Instrument“ zur Bekämpfung von Islamophobie in ihrer öffentlichen Politik einzusetzen. Eine „Arbeitsdefinition“ von Islamophobie als zu bekämpfendes Phänomen muss jeder politischen Entscheidung zugrunde liegen. Genauer gesagt, für Ahmed Shaheed müssen die Staaten die Bedeutung der Muslime in der „westlichen Zivilisation“ schätzen. Er glaubt, dass es derzeit eine kulturelle Feindschaft gegenüber dem Islam im Westen gibt.

Islamistische Lobbyarbeit hat es bei der UNO schon immer gegeben und sie hat an der Wende zum 21. Jahrhundert mehrere ideologische Siege errungen. 1999 reichte Pakistan im Namen der Organisation für Islamische Zusammenarbeit (OIC) einen Resolutionsentwurf gegen „Diffamierung des Islam“ ein. Er wurde dahingehend abgeändert, dass er die „Diffamierung von Religionen“ generell verurteilt, und dann verabschiedet. Das Äquivalent zu einem Blasphemie-Straftatbestand wurde in weiterer Folge bis 2010 auf internationaler Ebene durchgesetzt. Im Jahr 2011 gab eine Resolution des Menschenrechtsrates den Begriff der „Diffamierung von Religionen“ offiziell auf, um einen Ansatz zu favorisieren, der mit den großen UN-Verträgen übereinstimmt, d.h. jedes Individuum zu schützen und nicht religiöse Doktrinen. Das European Centre for Law & Justice (ECLJ) trug zu diesem Sieg für die individuellen Freiheiten bei.

Ahmed Shaheed versucht mit seinem Bericht 2021, den Trend wieder umzukehren. Dies ist ein Erfolg für die OIC. Tatsächlich entspricht der Titel des Berichts genau einem Ziel des OIC-Aktionsprogramms für 2025: „Combating Islamophobia“ (Bekämpfung der Islamfeindlichkeit). Ahmed Shaheed hat damit die islamistische Lobby wieder in den Vordergrund der internationalen Szene gerückt.

Die ECLJ hat nicht damit hintangehalten, den Begriff der „Islamophobie“ zu kritisieren. Er basiert auf der falschen Vorstellung, dass jede Opposition gegen den Islam die Manifestation einer „Phobie“ – also einer irrationalen und pathologischen Angst – oder eines Gefühls des „Hasses“ wäre. Tatsächlich kann die Entscheidung, den Islam nicht anzunehmen und damit abzulehnen, auf rationalen Argumenten und einer realistischen Reflexion über die Gefahren des Islam beruhen. Ebenso muss ein Staat aufgrund der politischen und totalisierenden Dimension dieser Religion in der Lage sein, ihre Erscheinungsformen legitim zu beschränken.

In gleicher Weise ist der Begriff „Christianophobie“ nicht der geeignetste, um die Verfolgungen gegen Christen anzuprangern. Dennoch werden bei der UNO die beiden Begriffe Antisemitismus und „Islamophobie“ systematisch mit „Christianophobie“ in Verbindung gebracht, als drei „Phobien“, die gleichberechtigt behandelt werden sollen. Angesichts der Tatsache, dass Ahmed Shaheed einen Bericht mit dem Titel „Bekämpfung des Antisemitismus“ (2019) und einen weiteren mit dem Titel „Bekämpfung der Islamophobie“ (2021) verfasst hat, wäre es daher sinnvoll, dass er sich auch mit der „Bekämpfung der Christianophobie“ beschäftigt. Diese Mahnung soll nicht einen ungesunden Opferwettbewerb fördern, sondern Gerechtigkeit und Frieden zwischen den Gemeinschaften.

Die ECLJ schickte einen Brief an Ahmed Shaheed, in dem sie ihn ermutigte, einen solchen Bericht zu schreiben und ihm anbot, ihn mit den Informationen zu versorgen, die er aufgrund unserer täglichen Arbeit über die Verfolgung von Christen benötigen würde. Zum Beispiel haben wir im vergangenen Monat mit Hilfe unseres Teams in Pakistan einen pakistanischen Asylbewerber, der zum Christentum konvertierte, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) unterstützt (Fall M.A.M. gegen die Schweiz, Nr. 29836/20). Außerdem haben wir nach mehrwöchigen Recherchen einen Bericht und ein Video über die Verfolgung von ex-muslimischen Christen in Frankreich veröffentlicht. In seinem Brief an den UN-Experten erinnerte der ECLJ ihn auch daran, dass die christliche Religion nach wie vor die am meisten verfolgte in der Welt ist.

Quelle: Unser Mitteleuropa

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