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ESM: Strafanzeige in Den Haag bei Internationalem Strafgerichtshof eingereicht

Archivmeldung vom 04.12.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.12.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Dienstgebäude des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag
Dienstgebäude des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Sarah Luzia Hassel Reusing, Bürger- und Menschenrechtlerin, Klägerin gegen den EU-Reformvertrag, gegen den ESM, Fiskalpakt, all seine Begleitgesetzgebung und insbesondere AEUV 136.3 (siehe neue Eilanträge von Hassel-Reusing – Kleine Vertragsänderung), hat zusammen mit ihrem Mann Volker Reusing dieser Tage in Den Haag, bei der Chefanklägerin Frau Fatou Bensouda am Internationalem Straf Gerichtshof (IStGH), am 21.11.2012 Strafanzeige wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Römisches Statut Artikel 7, eingereicht.

Im Zusammenhang mit der Durchsetzung des ESM und Fiskalpaktes, insbesondere der kleinen Vertragsänderung AEUV 136.3 und den damit durch die Troika (IWF, EZB, EU Kommission) verbundenen Durchgriffen am Beispiel Griechenlands haben sie umfangreiches Beweismaterial und Dokumente eingereicht, welche aufführen, wie der IWF in der Vergangenheit für die Zerstörung von Millionen Menschenleben verantwortlich war und bezieht sich dabei auf die aktuelle Situation in der EU.

Minutiös wird Beweismaterial aufgeführt, welches einer unlängst eingereichten Strafanzeige beim IStGH von Griechen entsprechend zuarbeiten wird. Letztere, die griechischen Journalisten Georgios Trangas, Panagiotis Tzenos und Antonios Prekas sowie der griechische Politiker Dimitrios Konstantaras (Nea Democratica) klagen gegen folgenden Personenkreis

Zitat:

  1. Christine Madeleine Odette Lagarde, Geschäftsführende Direktorin des Internationalen Währungsfonds
  2. Dr. Angela Dorothea Merkel, Bundeskanzlerin von Deutschland
  3. Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesfinanzminister von Deutschland
  4. José Manuel Durão Barroso, Präsident der Europäischen Kommission
  5. Herman Achille Van Rompuy, Präsident des Europäischen Rats”

Zitat Ende

Hassel-Reusings liefern mit ihrer Strafanzeige zahlreiches Beweismaterial nach und betonen auf Nachfrage, dass sich Ihre Strafanzeige nicht auf einen bestimmten, durch die griechische Klage bestimmten Personenkreis bezieht, sondern durchaus viel größere Kreise ziehen kann. Sie fixieren sich in ihrer Klage ganz bewusst nicht auf bestimmte Personen, sondern führen ellenlang all jene Schweinereien auf, für welche der IWF in der Vergangenheit direkt verantwortlich war und dazu auch und gerade im Zusammenhang der Durchsetzung des ESM, Fiskalpakts und AEUV 136.3 (IWF artige Strenge), von auch deutschen Beteiligten aktiv unterstützt worden ist.

Damit unterstützt diese Strafanzeige das Klagebestreben der Griechen immens, weil sich so niemand mehr hinter einem Deckmantel des “Nichtwissens” verstecken kann. Alles was heute in Griechenland bereits an Unmenschlichkeiten passiert, war also völlig absehbar und ist es auch zukünftig, so man nicht ganz bewusst alle Augen zudrücken will…

Diese Strafanzeige hat eine so hohe Bedeutung gerade deshalb, weil das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss zu den Eilanträgen am 12.09.2012 sich ja derart äußerte, dass für niemanden absehbar wäre, wie sich ESM, Fiskalpakt und Begleitgesetzgebung auf unser Land oder die EU auswirken kann. Dem wird hier mit klaren Beweisen begegnet und aufgezeigt, dass das Bundesverfassungsgericht seine bisherige Verpflichtung zur sauberen Prüfung der auch in Hassel-Reusings Klage nachgewiesenen “IWF artigen Strenge” bisher nicht nachgegangen ist. H.-R. ging noch einmal nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12.09.2012, am 26.09.2012 in ihren neuerlichen vom Bundesverfassungsgericht bisher nicht beachteten Eilanträgen explizit darauf ein. Hier sind diese nochmals nachzulesen.

Sie und ihr Mann setzen damit noch einmal nach und setzen Zeichen, dass man sich nicht eines Tages dahinter verstecken können wird, dass man über die eventuell und inzwischen in Griechenland eingetretenen Folgen solchen Tuns der “Troika” einfach so hinwegsetzen kann. Weiterhin ein Zeichen, dass Verletzung von Menschenrecht und Menschenwürde nicht verhandelbar ist und auch nicht in Zukunft unter den Tisch gekehrt werden wird.

An dieser Stelle sollte man sich bewusst machen, dass der Entscheid beim EuGH vor wenigen Tagen nicht bedeutet, dass das Thema Klage gegen ESM bereits ausgestanden ist. Die Klage Hassel-Reusings ist nach wie vor existent und der Entscheid des EuGH bedeutet eigentlich, dass damit das Verfahren durch das Bundesverfassungsgericht nun aufgenommen werden muss, da der EuGH nicht über jus cogens (höchstes Recht) hinweg entscheiden kann, auf welchen sich jedoch die Klage Sarah Luzia Hassel-Reusings eindeutig bezieht. Jus cogens ist nicht verhandelbar und kann nicht ausgeblendet werden. Jeder Vertrag, jedes Gesetz und exekutives Handeln, welches sich über jus cogens erhöht, ist nichtig. Das wissen natürlich auch die Juristen in den höchsten Gerichten und man wird nicht an einer Klage, welche sich darauf beruft vorbei sehen können, so wie das bisher geschah.

Auch die Klage Gauweilers muss neu verhandelt werden. Alle anderen sind wie es den Anschein hat obsolet.

Weiterhin stellt der EuGH in seinem Urteil klar, dass der Rettungsschirm kein Eurorettungsschirm sondern einen Finanzrettungsschirm darstellt, wie es auch die Klägerin Hassel-Reusing in ihrer Klage dargestellt hat. Wer sich mit ihrer Klage solidarisieren will, kann dies unter diesem Link machen.

Wie Frau Hassel-Reusing am Telefon mitgeteilt hat, benachrichtigte sie Prof. Peter Michael Huber bereits im Juli diesen Jahres darüber in seiner schriftlichen Mitteilung, “…dass der Rechtsschutz weiter gewährleistet ist!” – Das heißt also, das Bundesverfassungsgericht muss nun tätig werden, wenn es sich nicht mitschuldig machen will.

Somit schließt sich hier der Kreis aus nachgewiesener und durch Strafanzeige untersetzter Nachweise der Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit der Klage Hassel-Reusings, welche all das bereits in der bisher nicht beachteten Verfassungsbeschwerde gegen ESM und Begleitgesetzgebung nachgewiesen hat. Es beißt sich also bildlich gesehen die Katze in den Schwanz und es bleibt interessant, wie man nun mit einem solchen Nachweis höchst richterlich umgehen wird.

Lesen Sie in diesem Zusammenhang auch das Interview zur Strafanzeige beim IStGH mit Volker Reusing  geführt durch Radio Utopie, Daniel Neun.

Strafanzeige deutsche Version IStGH

englische Version Strafanzeige IStGH

Quelle: netzwerkvolksentscheid.de

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