So wird Deutschland zur Kriegspartei: gefährliches Spiel mit Atomkrieg: 40-Punkte-Antrag ist Anleitung zur Eskalation
Archivmeldung vom 27.05.2022
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićIst Deutschland schon Kriegspartei?“ Das fragte das SPD-nahe Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) am 02. Mai 2022 und somit nachdem der Bundestag am 28. April 2022 mit großer Mehrheit die Lieferung schwerer Waffen an die Ukraine auf Kosten der Steuerzahler sowie eine Vielzahl weiterer, brisanter Punkte beschlossen hatte. Erst beschließen. Dann öffentlich diskutieren. Fürs Alibi. Demokratie heißt schließlich Volksherrschaft. Dies berichtet Sandra Bonnemeier im Magazin "Wochenblick.at".
Weiter berichtet Bonnemeier im Magazin: "Die Frage, wie Deutschland zur Kriegspartei wird, ist Inhalt eines 12-seitigen Gutachtens des Bereichs Wissenschaftliche Dienste des Bundestages vom 16. März 2022. Der konkrete Verfasser wird nicht benannt. Es trägt die Überschrift: „Rechtsfragen der militärischen Unterstützung der Ukraine durch NATO-Staaten zwischen Neutralität und Konfliktteilnahme“. Vergleicht man das Gutachten mit dem anschließenden Handeln der Politiker könnte man meinen, es diene als Anleitung zur Eskalation oder wird dazu missbraucht. Es beantwortet nämlich faktisch auch die Fragen: Wie eskaliert man die Situation? Was müssen „wir“ tun, damit Deutschland Konfliktpartei wird? Wie „legitimiert“ man die NATO, unter Umgehung der UNO Krieg zu führen?
Kriegssteuer: Enteignung schreitet voran
Nachdem diese Fragen seit dem 16. März 2022 beantwortet sind, folgen Taten, die nur in eine Richtung führen: Eskalation. Am 28. April 2022 hat der Bundestag mehrheitlich einen 40-Punkte-Plan in der Form eines Antrags beschlossen, der es in sich hat und die Bürger in Deutschland teuer zu stehen kommen wird. Mindestens finanziell. Weitere deutsche Soldaten an die NATO-Ostflanke schicken. Wirtschaftliche Sanktionen ausweiten (die deutsche Verbraucher treffen werden). Einen Solidaritäts-Treuhandfonds auflegen usw. Ricarda Lang (Grüne) fordert bereits eine Kriegssteuer für bestimmte Unternehmen, die diese natürlich ihrerseits an die Verbraucher weiter geben würden. Die Enteignung der Bürger schreitet rasant voran, etwa durch extrem steigende Energiepreise und Inflation als Folge politischer Entscheidungen. „Du wirst nichts besitzen und glücklich sein“, hieß es seitens des Weltwirtschaftsforums bereits 2016 im Zusammenhang mit 8 Vorhersagen für die Welt im Jahr 2030.
40-Punkte-Antrag: Anleitung zur Eskalation
Der 40-Punkte-Antrag stammt offiziell von den Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Datiert ist er auf den 27. April 2022. Er liest sich wie eine Ekalationsstrategie. Waffen liefern. Soldaten ausbilden. Russland und Belarus wirtschaftlich austrocknen. IT- und andere Unternehmen aus Russland abwerben („Umzugsangebote“). Der Klage der Ukraine gegen Russland vor dem Internationalen Gerichtshof beitreten. China und anderen Staaten Sanktionen androhen. Russische Banken aus dem SWIFT-System ausschließen…
Während man in Deutschland durch die Impfpflicht qualifiziertes Personal vergrault hat, sollen ukrainische Menschen „vorübergehend“ heilkundlich in Deutschland tätig sein dürfen. Auch sie wären dann genötigt, diese vergifteten Arbeitsangebote potenziell mit ihrer Gesundheit zu bezahlen. So setzt man Menschen unter Druck und spielt sie gegeneinander aus. Die Abgeordneten hatten einen! Tag Zeit, um sich mit 40 Punkten zu befassen, die (nicht nur) über die Zukunft Deutschlands bestimmen. Eine sorgfältige Prüfung, Bewertung und anschließende Abwägung der Maßnahmen sind in dieser Zeit nicht möglich. Waren die Punkte also längst besprochen und beschlossen, bevor der Antrag überhaupt zu Papier gebracht wurde? Oder wurden sie ohne angemessene Prüfung abgenickt? Bis heute steht nur eine „Vorabfassung“ auf der Homepage des Bundestages zur Verfügung. „Wird durch lektorierte Fassung ersetzt“, heißt es. Die Prüfung und Entscheidung über 40 teils hochbrisante Punkte ging nach der offiziellen Lesart binnen 24 Stunden über die Bühne. Eine Endfassung des Antrags, über den längst abgestimmt wurde, braucht offenbar deutlich mehr Zeit.
Und warum genau 40 Punkte? Zufall? Die 40 ist eine geschichts- und symbolträchtige Zahl. Sie steht z. B. für Tod aber auch für Absonderung und Isolation. Aus dem französischen Wort quarante (vierzig) wurde der Ausdruck Quarantäne entwickelt. Menschen wurden in Zeiten der Pest 40 Tage isoliert. Goethe meinte mit Blick auf die Bibel: „Die Zahl 7 scheint dem Schaffen, Wirken und Thun, die Zahl 40 hingegen dem Beschauen, Erwarten, vorzüglich aber Absonderung gewidmet zu sein.“
Bedenkliche Symbolik
Soll Russland also wie ein Pestkranker isoliert werden und sterben in Erwartung der Neuen Weltordnung? Inzwischen verbreitet auch der Mainstream, was über Jahrzehnte als „Verschwörungstheorie“ diskreditiert wurde. Auf t-online heißt es am 27. März 2022: „Wie die USA eine neue Weltordnung planen“. Die „40“ wäre nicht die erste codierte „Botschaft“ an Russland. Am 28.04.2022, dem Tag der Entscheidung über den fragwürdigen Antrag, hieß es bei ntv: „Rheinmetall will 88 Leopard-Panzer liefern“. Rheinmetall hat schon mit den Nazis gemeinsame Sache gemacht und Zwangsarbeiter ausgebeutet. Die „88“ ist ein bekannter Code in der Neonaziszene für „Heil Hitler“. Die 8 steht für den 8. Buchstaben im Alphabet, das H. Derartige Botschaften sendet Deutschland also gen Russland. Sträflich unwissend oder abgrundtief schäbig und eskalierend? Der deutsche Michel bekommt davon überwiegend gar nichts mit. Er liest, wenn überhaupt, die Überschrift des 40-Punkte-Antrags, die da lautet: „Frieden und Freiheit in Europa verteidigen – Umfassende Unterstützung für die Ukraine“ Wir sind die Guten. „Krieg ist Frieden“ war eine der Propagandaparolen der Partei in George Orwells „1984“.
Gefährliches Spiel mit Atomkrieg
Der oder die Verfasser des Gutachtens gehen weit in der Einschätzung, was angeblich möglich sein soll, ohne selbst Konfliktpartei zu werden. Die Entscheider im Bundestag gehen mehrheitlich weiter. Sie überschreiten wissentlich die rote Linie. Direkt in der Einleitung des Gutachtens heißt es unmissverständlich: „Im aktuellen Krieg zwischen Russland und der Ukraine befinden sich die NATO-Staaten auf einer Gratwanderung, indem sie einerseits die Ukraine militärisch unterstützen, ohne dabei andererseits als Partei in den bewaffneten Konflikt zwischen Russland und der Ukraine zu intervenieren (sog. „Drittintervention“). Mit der Drittintervention in einen bewaffneten Konflikt sind gravierende rechtliche und militärische Folgen verbunden – von einer geographischen Ausweitung des Konfliktgebietes bis hin zum (nuklearen) Eskalationspotential.“
Jeder einzelne Entscheider im Bundestag und in der Bundesregierung kennt also sehr genau die Gefahren der Eskalation bis hin zu einem Atomkrieg. Niemand von ihnen kann behaupten, nicht gewusst zu haben, welche vernichtenden Folgen seine persönliche Entscheidung und/oder sein persönliches Handeln haben kann. Das Gutachten schließt sich großzügig und weitreichend den Rechtsmeinungen an, die der Waffen- und Kriegslobby sowie anderen Kriegsprofiteuren gefallen dürften. Aber es zeigt auch klare Grenzen auf. Der Bundestag überschreitet sie.
Vereinfacht ausgedrückt gibt das Gutachten im Textteil einseitig die Rechtsmeinungen wieder, wonach Waffenlieferungen Deutschland noch nicht zur Kriegspartei machen. Sie seien insofern kein Problem: „Als völkerrechtlich gesichert kann gelten, dass die militärische Unterstützung einer bestimmten Konfliktpartei in Form von Waffenlieferungen, einer Zurverfügungstellung von militärischer Ausrüstung o.ä. noch nicht die Grenze zur Konfliktteilnahme überschreitet.“ „Als völkerrechtlich gesichert kann gelten“ bedeutet im Klartext: Es ist gerade nicht gesichert. Wer sich, aufgrund dieser Formulierung skeptisch geworden, die Quellen ansieht, findet die Skepsis bestätigt: „Für Michael Bothe, einen der führenden Experten auf dem Gebiet des humanitären Völkerrechts, stellt jede Unterstützung einer Konfliktpartei eine Verletzung des Neutralitätsrechts dar, die zu Gegenmaßnahmen berechtigt. An anderer Stelle nennt Bothe insbesondere Waffenlieferungen als unzulässige Unterstützung.
Dabei komme es nicht darauf an, ob der unterstützte Staat das Opfer eines (völkerrechtswidrigen) Angriffs geworden sei, denn nach dem Grundsatz der Gleichheit der Konfliktparteien spiele die Rechtmäßigkeit bzw. Rechtfertigung des Angriffs keine Rolle…“ Diese Aussage hat Professor Kai Ambos im Verfassungsblog getätigt. Er lehrt Straf- und Völkerrecht an der Universität Göttingen und ist u. a. Richter am Kosovo Sondertribunal in Den Haag. Das Gutachten bezieht sich u. a. auf Ambos als Quelle dafür, dass Waffenlieferungen (wohl) kein Problem seien. Ambos gibt aber ausdrücklich nur seine persönliche Meinung wieder und unterschlägt auch nicht die Tatsache, dass das völkerrechtliche Schwergewicht Michael Bothe es gänzlich anders sieht. Bothe ist ein mehrfach ausgezeichneter Rechtswissenschaftler. Zu den Schwerpunkten seiner Tätigkeit im Völkerrecht gehören lt. Wikipedia „insbesondere die Themen Friedenssicherungsrecht, Rüstungskontrolle, humanitäres Völkerrecht, internationales Umweltrecht und vergleichendes Staats- und Verfassungsrecht.“ 2019 forderte er zusammen mit etwa 100 anderen Staatsrechtlern, den Bundestag zu verkleinern. Russland könnte Gegenmaßnahmen z. B. auf diese Rechtsauffassung stützen. Das Gutachten selbst speist sich aus Zeitungsberichten als Quellen, in denen sich verschiedene Personen, wie bestellt u. a. zu Waffenlieferungen aber ohne Bezug zu dem konkreten Antrag äußern, darunter der Völkerrechtler Michael N. Schmitt von der United States Military Academy. Man wirft sich medial die Bälle zu.
Widersprüchliche Zielsetzungen
Weiter macht das Gutachten zu Recht deutlich, dass stets der konkrete Einzelfall zu beurteilen ist. Dieser wurde aber nicht erkennbar beurteilt vor Abstimmung über den 40-Punkte-Plan mit potenziell verheerenden Folgen. Die rote Linie in dem großzügig zugunsten schwerster Interventionen ausgelegten Gutachten wird besonders in folgendem Satz deutlich: “Erst wenn neben der Belieferung mit Waffen auch die Einweisung der Konfliktpartei bzw. Ausbildung an solchen Waffen in Rede stünde, würde man den gesicherten Bereich der Nichtkriegsführung verlassen.“ Der Deutsche Bundestag verließ am 28. April 2022 wissentlich den gesicherten Bereich der Nichtkriegsführung. So als sei das Gutachten eine Anleitung dafür. In dem beschlossenen Antrag von diesem historischen Datum heißt es: „Der Deutsche Bundestag begrüßt: 1. die Unterstützung der Bundesregierung für die angegriffene Ukraine bei gleichzeitiger Sicherstellung, dass weder Deutschland noch die NATO zur Kriegspartei werden…5. die von der Bundesregierung angekündigte Ausbildung ukrainischer Soldatinnen und Soldaten an modernen westlichen Waffen in Deutschland bzw. auf NATO-Bündnisgebiet…“
Im Klartext: Wir wollen (angeblich) nicht, dass Deutschland oder die NATO Kriegspartei werden, beschließen aber gleichzeitig Maßnahmen, die genau das Gegenteil bewirken dürften. Schuld hat dann die Bundesregierung. Schließlich haben wir ja beschlossen, dass Deutschland und die NATO nicht Kriegspartei werden sollen. So stiftet man Verwirrung und Chaos im Hinblick auf Verantwortlichkeiten. Jeder wird später Schuld und Verantwortung von sich weisen. Der Antrag ist in sich widersprüchlich. Er enthält massive Zielkonflikte, ohne zu klären, wie diese zu lösen sind. Was hat Vorrang, wenn beides nicht geht: Waffen liefern und daran ausbilden aber nicht Kriegspartei werden? Die Entscheidung ist längst gefallen. Wer den gesicherten Bereich der Nichtkriegsführung bewusst verlässt, will offensichtlich Partei werden. Was sonst? Dem Frieden kann Eskalation niemals dienen."
Quelle: Wochenblick