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Verfassungswidrig: Beschwerden gegen “Impfpflicht” ab 15. März möglich in Österreich

Archivmeldung vom 11.02.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.02.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: zVg FPÖ OÖ /WB/Eigenes Werk
Bild: zVg FPÖ OÖ /WB/Eigenes Werk

Bei einer Pressekonferenz klärten der freiheitliche Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Manfred Haimbuchner und der Rechtsanwalt Dr. Michael Schilchegger unter dem Titel “Mit Recht gegen die Impfpflicht – Maßnahmen der FPÖ für Rechtssicherheit” über den in Kraft getretenen Impf-Zwang und über weitere rechtliche Schritte der FPÖ gegen diese Maßnahme auf und gaben auch Tipps für Bürger, wie diese sich gegen das Gesetz zur Wehr setzen können. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet das Magazin: "Gleich zu Beginn der Pressekonferenz fasste der FPOÖ-Chef und Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Manfred Haimbuchner die größten Sündenfälle und das “Worst of” der Regierungsmaßnahmen während der Pandemie zusammen. Trotz zuletzt vielfach wechselnder Kanzler und Minister hat die türkis-grüne Regierung die Bürger lange in dem Glauben gelassen, dass es keine Impfpflicht geben werde. Schließlich sei es das Versagen der Regierung bei den Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung gewesen, das zur Einführung des Zwangs und zu einem gewaltigen Glaubwürdigkeitsverlust innerhalb der Bevölkerung geführt habe.

Chaos der Regierung

Denn viele der Maßnahmen seien einfach nicht verständlich und entbehrten jeglicher Logik. Es sei an Unsinnigkeit nicht zu überbieten, so Haimbuchner, dass der Genesenenstatus nicht von “Gesund” oder einem Antikörpernachweis abhänge, sondern von Behördenstempel auf einem Absonderungsbescheid oder einem Genesenenzertifikat. Personen, die aufgrund von Symptomen von ihren Arzt abgesondert wurden, ohne behördlichen Test, erhalten trotz Antikörpernachweise keinen Grünen Pass. Auch wurden viele geimpfte Personen durch die Maßnahmen der Regierung verprellt, die sich durch die Verkürzung der Fristen plötzlich als Geimpfte im “Lockdown für Ungeimpfte” wiederfanden. Ein weiterer Punkt, bei dem der Amtsschimmel bewies, dass er stärker ist als die Schutzwirkung der dritten Impfung, war das Chaos um Personen, die sich einige Tage zu früh ihre “Booster”-Impfung geholt hatten. Zwar wurde dies später geändert, aber das vorherige Chaos trug keineswegs dazu bei, das Vertrauen der Bevölkerung zu heben.

Bürger sollen durch Zwang gefügig gemacht werden

Diese Vertrauensverluste führten laut Haimbuchner zu Misstrauen und zur Spaltung der Gesellschaft sowie zu einem starken Widerstand. Diesen will die Regierung nun durch das Festhalten an der Pflichtimpfung brechen. Denn es geht nicht mehr um Gesundheit oder die Bekämpfung der Pandemie sondern vielmehr darum, dem Bürger die Macht zu zeigen und ihn gefügig zu machen. Dieses sich impfen lassen müssen ist nichts anderes als Zwang und dieser ist aufgrund der Rahmenbedingungen verfassungswidrig und menschenrechtswidrig, ist sich Haimbuchner sicher. Deshalb werde man auch gegen die Impfpflicht alle rechtlichen Mittel nutzen, so wie schon gegen die 2G-Regeln, wo erst gestern wieder durch Dr. Schilchegger eine Beschwerde beim VfGH eingereicht wurde. Zwar soll 2G ohnehin bald aufgehoben werden, aber so Haimbuchner, gelte es auch ähnliche Regelungen, die von einer der nächsten Regierungen vielleicht im kommenden Herbst oder Winter eingeführt werden könnten, gleich von vornherein zu unterbinden.

Impfpflicht möglich? Ja! – Covid-Impfpflicht möglich? Nein!

Für die Erläuterungen der weiteren rechtlichen Gegebenheiten übernahm Dr. Schilchegger das Wort. Er führte zunächst aus, dass die Einführung einer Impfpflicht grundsätzlich möglich ist, darüber würde unter Juristen Einigkeit herrschen. Bei der Covid-Impfpflicht sehe er allerdings viele Punkte, die zu einer Aufhebung des Gesetzes durch den VfGH führen müssen. Das es sich um einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff handelt, darüber sind sich alle einig, aber es müssten weitere Punkte erfüllt sein, um diesen auch zu rechtfertigen. Dieser muß auch geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein. Und dies sei hier derzeit nicht gegeben. So seien die Impfstoffe für die Alpha-Variante entwickelt worden, jetzt herrsche aber Omikron vor. Diese Variante führe zu mehr Impfdurchbrüchen, sei aber harmloser und es gebe weniger Hospitalisierungen, weshalb das Argument, das Gesundheitssystem dürfe nicht überlastet werden, derzeit nicht greife. Auch der Verweis auf das Urteil des Europäischen Menschengerichtshofs zur Impfpflicht in Tschechien, weches die Regierung immer wieder anführt, greife in diesem Fall nicht wirklich. Ein entsprechendes Gutachten dazu, ist auf der Internetseite impfzwang.at zu finden. Dies seien aber alles Punkte, die von Juristen und Medizinern noch geklärt werden müssten.

Bin der festen Überzeugung, dass das Gesetz verfassungswidrig ist

Viel wichtiger ist hingegen, so ist Schilchegger überzeugt, dass das Gesetz gravierende legistische Mängel aufweist. Deshalb ist er auch der festen Überzeugung, dass das Covid-Impfpflichtgesetz schon deshalb verfassungswidrig ist und vom VfGH aufgehoben werden muss. Denn es bedürfe verschiedener formaler Anforderungen, wenn medizinische Behandlungen zwangsweise angeordnet werden sollen. Und diese seien normalerweise recht hoch angesetzt, damit sich Person gegen willkürliche Eingriffe wehren können. Dazu Bedarf es etwa Entscheidungen von mehreren Stellen und auch einer gerichtlichen Kontrolle. Dies sei aber faktisch nicht der Fall. Denn hier würde der Gesetzgeber die Entscheidung über einen medizinischen Eingriff treffen und nicht ein Arzt.

Zudem müsse der Betroffene nachweisen, dass er nicht geimpft werden kann oder darf. Auch die Ärzte wurden beschränkt, da nurmehr einige wenige diese Entscheidung treffen dürfen und andere Ärzte auch noch mit Strafe bedroht werden, sollten sie dennoch “Atteste” ausstellen – wohingegen für Fehlentscheidungen von Ärzten, die zu einer Impfung und damit unter Umständen zu Schäden führten, nichts derartiges vorgesehen sei. Und dazu kommt noch der Punkt, dass eine Überprüfung dieser Arztentscheidung nicht vorgesehen ist. Erst im Verwaltungsstrafverfahren, mit dem Damoklesschwert einer Strafe über sich schwebend, kann man dann eventuell noch nachweisen wieso eine Impfung doch nicht möglich, wobei man, sollte es eine Fehleinschätzung sein, dann schon bestraft wird. Den Betroffenen wird folglich das gesamte Risiko und auch die Nutzen-Risiko-Abwägung aufgebürdet, so Schilchegger, was wesentliche Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit sowie die Menschenrechte als auch der europäischen Charta für Menschenrechte verletzt. Auch weitere Punkte wurden missachtet, etwa aus dem Bereich des Verwaltungsverfahrensrechts.

Wie weiter vorgehen?

Auch über die nächsten Schritte und das weitere Vorgehen gegen den Impfzwang gab Schilchegger Auskunft. Anträge und Beschwerden gegen das Impfpflichtgesetz vor dem VfGH sind formal erst ab 15. März möglich, weil vorher nicht gestraft wird und das Gesetz erst formal ab dann gilt, kann zuvor nichts unternommen werden. Dies sei jedoch in gewisser Hinsicht auch kein Fehler, da die dann einzubringenden Beschwerden auch eine entsprechende Vorbereitungszeit benötigen, immerhin kämen da schnell 100 Seiten oder mehr zusammen. Mit einer Entscheidung des obersten Gerichts rechnet Schilchegger hingegen frühestens in der Juni-Sitzung des VfGH vielleicht auch erst im Sepember, da es sich doch um eine komplexe Materie handelt und aufgrund der Brisanz eventuell auch eine mündliche Sitzung für die Entscheidungsfindung anberaumt wird.

Gegen Strafen: Dr. Schilchegger stellt auf Telegram Muster bereit!

Wichtig für die Bürger zu wissen ist jedoch, das bis zu einer Entscheidung das VfGH das Gesetz und die Impfpflicht gelten, unabhängig von Frage, ob es verfassungswidrig ist oder nicht. Auf Frage des Wochenblick, was Bürger unternehmen können, die ab Mitte März gestraft werden, verweist Dr. Schilchegger auf seinen Telegram-Kanal https://t.me/schilchegger, auf dem er Musterdokumente und auch Entscheidungshilfen zur Verfügung stellt. Denn pauschal könne man keine allgemeingültige Strategie zu empfehlen, dazu ist eine Beratung notwendig. Der Kanal soll jedoch helfen, dass jeder seine Lage beurteilen und entscheiden könne. Zudem werde er auch günstige Pauschalangebote anbieten, wenn jemand dies wünscht und die Hilfe benötigt."

Quelle: Wochenblick

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