Christian Drosten in Deutschland und USA bald vor Gericht?
Archivmeldung vom 28.11.2020
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Freigeschaltet durch André OttDer auf Wissenschaftsbetrug spezialisierte Wissenschaftler Dr. Markus Kühbacher hat auf Twitter bestätigt, dass die Causa Drosten nun die Gerichte beschäftigen wird. Vorausgegangen waren falsche Tatsachenbehauptungen seitens der Goethe Universität Frankfurt zum sogenannten Revisionsschein. Einen Revisionsschein habe es nie gegeben. Damit fehlt der endgültige Beleg für die fristgemäße Abgabe der Dissertation. Dieser war bislang der einzige Beleg dafür, dass Prof. Christian Drosten seine Dissertation fristgemäß eingereicht haben könnte. Diese und weitere Punkte, sollen beweisen, dass Herr Drosten sich des Titelmissbrauchs nach § 132a StGB strafbar gemacht hat.
Auch Angaben in Drostens vermeintlicher Doktorarbeit sind offenbar falsch. So fand Dr. Kübacher heraus, dass "...das wichtigste Ergebnis der Dissertation "Bisher wurden sechs HBV-positive und zwei HIV-1 positive Blutspenden identifiziert, die bei alleiniger serologischer Testung zur Transfusion freigegeben worden wären." wurde z. B. erst nach der Einreichung der Dissertation veröffentlicht."
Laut weiteren Aussagen von Dr. Markus Kübacher auf Twitter wird es möglicherweise auch juristische Konsequenzen für den Pressesprecher der Goetheuni geben, der im Verdacht geraten ist, falsche Auskünfte bezüglich des Revisionsscheins von Drosten erteilt zu haben. "Tatsache ist jedenfalls, dass Mitarbeiter der Goetheuni
mit allen Mitteln versuchen, den Umstand zu verschleiern, dass Herr Drosten die Frist zur Veröffentlichung seiner Dissertation schuldhaft versäumt hat", so Dr. Kürnbach.
Kürnbach weiter: "Auch in Bezug auf den Verbleib der drei von Herrn Drosten vermeintlich abgelieferten und vermeintlich durch einen Wasserschaden beschädigten Pflichtexemplare der Dissertation, behauptet der Pressesprecher inzwischen, dass zwei davon verschwunden seien. Warum wurde das Ergebnis, welches in der Zusammenfassung auf Seite 103 der Dissertation aufgeführt wird: „Bisher wurden sechs HBV-positive und zwei HIV-1 positive Blutspenden identifiziert, die bei alleiniger serologischer Testung zur Transfusion freigegeben worden wären.“, in keinem der drei genannten Teilaufsätze veröffentlicht, sondern in zwei anderen Publikationen, die erst Monate nach Einreichung der Dissertation veröffentlicht worden sind?"
Drosten PCR-Test auch bald vor deutschem Gericht
In einem anderen Verfahren, wird das Landgericht Berlin über den umstrittenen PCR-Test von Herrn Drosten entscheiden müssen. In dem Verfahren klagt Dr. med. Wolfang Wodrag gegen Verantwortliche der Plattform "Volksverpetzer" wegen falscher Aussagen gegen ihn mit Hilfe des renommierten US-Deutschen Anwaltes Dr. Reiner Fuellmich. Auf der Plattform wurde behauptet, dass Dr. Wodrag lügen würde, wenn er den PCR-Test von Herrn Drosten als nicht geeigneten Nachweis für Corona-Viren bezeichnen würde. Laut Dr. Fuellmich wird es nun die Aufgabe des "Volksverpetzers" sein, den Nachweis der Effektivität des PCR-Tests zu führen.
Sammelklage gegen Drosten in den USA
Auch international wird eine Sammeklage gegen Herrn Drosten und seinen PCR-Test vorbereitet. Hier ist ebenfalls Dr. Reiner Fuellmich federführend. In den USA bauen die Anti-Corona-Maßnahmen praktisch ausschliesslich auf den umstrittenen Forschungsergebnissen und daraus resultierenden PCR-Test von Herrn Drosten auf. Sollte sich herausstellen, daß der PCR-Test keine Aussage zur COVID-19 Erkrankung machen kann, drohen unter anderem Herrn Drosten Schadenersatzansprüche in kaum vorstellbarer Höhe.
Quelle: ExtremNews / Twitter