KPMG bittet im Wahaha-Fall öffentlich um Entschuldigung
Archivmeldung vom 01.07.2009
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAm 27. Juni 2009 gaben KPMG Huazhen und deren Niederlassung in Guangzhou eine Erklärung mit einer öffentlichen Bitte um Entschuldigung an Suqian Wahaha Beverage Co.Ltd. und zwei weiteren Unternehmen ab.
In der Erklärung heisst es: "Gemäss der Entscheidung des mittleren Volksgerichts der Stadt Suqian und des höheren Volksgerichts des Provinz Jiangsu, China, stellte das am 16. November 2007 von KPMG Huazhens Niederlassung in Guangzhou an Suqian Wahaha Beverage Co.Ltd., Suqian Wahaha Hengfeng Food Co.Ltd. und Suqian Wahaha Hengfeng Beverage Co.Ltd. gerichtete Schreiben zur Übernahme der Vermögenswerte eine Verletzung des chinesischen Gesetzes dar und beeinträchtigte die Rechte von Wahaha. KPMG Huazhen bittet die drei oben genannten Unternehmen für diese Massnahme um Entschuldigung."
KPMG geht trotz der Entschuldigung in die Berufung
Obwohl KPMG sich am 27. Juni 2009 in der International Business Daily öffentlich entschuldigte, brachte das Unternehmen am selben Tage, auf einer anderen Seite derselben Zeitung eine Mitteilung heraus, in der es angekündigt, gegen die Entscheidungen beim Obersten Volksgerichts Chinas Berufung einzulegen. Hierzu äusserte sich Suqian Wahaha wie folgt: "Suqian Wahaha stellt KPMGs Recht auf Berufung nach dem chinesischen Gesetz nicht in Frage und Suqian Wahaha wird seinerseits zweifelsohne mit dem gleichen Recht reagieren, falls KPMG wirklich in die Berufung geht."
Suqian Wahaha fügte hinzu, da die Bitte um Entschuldigung für die Rechtsverletzung eine zu erfüllende Auflage des Urteils und nach chinesischem Recht zwingend sein, sollte es KPMG unter keinen Umständen unterlassen, dieser Verpflichtung nachzukommen. Suqian Wahaha zufolge handelt es sich bei KPMGs öffentlicher Ankündigung einer Berufung im Zusammenhang mit der Bitte um Entschuldigung um eine Gegenmassnahme gegen die gesetzliche Verpflichtung, die die beiden Gerichte auferlegt haben, und diese hebt somit den rechtlichen Sinn der Bitte um Entschuldigung, als zivilrechtliche Übernahme der Verantwortung für die Rechtsverletzung, wieder auf. Suqian Wahaha beharrt auf seinem Recht, von KPMG die tatsächliche Erfüllung der Verpflichtung zu verlangen, und forderte die zuständigen chinesischen Behörden auf, die Überprüfung und Verfolgung von Verletzungen des chinesischen Rechts durch ausländische, in China tätige Mittlerfirmen zu verstärken.
Chinesische Anwälte fordern intensivere Überwachung ausländischer Institutionen
Es handelt sich hier nicht um den ersten Rechtsverstoss von KPMG. Bereits im Jahre 2004 ermittelte das US-amerikanische Justizministerium aufgrund von Untersuchungen bei Wirtschaftsprüfungsunternehmen, Banken und Steuerzahlern gegen KPMG wegen zwischen 1996 und 2002 geleisteter Steuerfluchtdienste. Die Ermittlungen führten unmittelbar zum Rücktritt von Richard Rosenthal, dem damaligen Verwaltungs- und Finanzvorstand von KPMG. KPMG gab sofort bekannt, die Verantwortung für die in diesem Zeitraum geleisteten illegalen Steuerfluchtdienste zu übernehmen und gelobte in einer öffentlichen Bitte um Entschuldigung, das berufliche Verhalten des Unternehmens künftig zu bessern.
Diesmal jedoch gab KPMG seine Absicht, beim höchsten Volksgericht Chinas Berufung einzulegen, unmittelbar nach der Bitte um Entschuldigung an ein chinesisches Unternehmen bekannt. "Dieses Verhalten ist eine Provokation, verletzt die Würde des chinesischen Rechtssystems und stellt in keiner Weise eine echte Erfüllung der Verpflichtung des Unternehmens dar", merkte Wahaha an.
"Als in China tätiges Wirtschaftsprüfungsunternehmen muss sich KPMG an die chinesischen Gesetze halten und seine Geschäftstätigkeit an den rechtlichen Vorschriften ausrichten. Darüber hinaus hoffen wir, dass die zuständigen Behörden die Überwachung und Verfolgung von Rechtsbrüchen durch ausländische, in China tätige Mittlerunternehmen verstärken werden", sagten die mit dem Fall vertrauten Anwälte Wang Lixin und Ye Zhijian der Anwaltskanzlei Zhejiang T&C.
Quelle: Wahaha Group